Ebay: Nutzen gewerbliche Privatverkäufer die neue DSGVO aus?

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Ebay: Nutzen gewerbliche Privatverkäufer die neue DSGVO aus?

Hallo,

so langsam macht mich das mehr als sehr sauer.

Ich sehe immer mehr Privatverkäufer mit über 300 teils bis 800 Artikeln, alle neu, die als Privatverkäufer gemeldet sind.

Ich bezahle nicht nur 10 % Provision für Warenverkauf, sondern auch für das Porto, zusätzlich 19 % an das Finanzamt und muss ich Rücknahmen in Kauf nehmen und das Porto auch zurück bezahlen. Letzteres kam noch nicht vor. Ich muss meine Ware also dementsprechend teurer verkaufen als die "Privatverkäufer".

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Einen Beratungsschein erhalte ich auch nicht. Ich könnte somit nur selbst abmahnen und nein, es soll nicht die kleinen treffen, die hier und da mal neue Artikel verkaufen, sondern die oben genannten.

Nun meine Frage. Um das nachzuweisen, müsste ich Fotos machen von den Artikeln, der Menge und das der Verkäufer als privat verkauft. Darf ich das oder greift da die DSGVO? Ich möchte endlich Gerechtigkeit gegen die Kleinen Gewerbebetriebe, die auf das Geld angewiesen sind (und durch solche Leute immer weniger verkaufen oder auch mal länger überhaupt nichts).

Was kann man machen, außer nur dem Finanzamt melden? Darf ich Fotos zur Sicherung machen, wenn ich den Verkäufer darauf hinweise, diese gemacht zu haben bzw. das sie gemacht werden?

Ist alles nur gegen diejenigen, die für jede Kleinigkeit den Wert ans Finanzamt bezahlen und die anderen, die im großen Stil privat verkaufen, kommen davon?

Ich möchte das nicht hinnehmen. Also darf ich Fotos als Beweis machen, da es auch eine Straftat (oder sonst etwas, nehmt es bitte nicht wörtlich, auf alle Fälle ist es Betrug) oder darf ich keine Fotos zur Sicherung machen? Oder sagen, ich hätte welche gemacht, aber in Wahrheit nicht, nur damit sie endlich ihr Gewerbe anmelden?

Diese DSGVO regt mich so auf. Und wenn die privaten wirklich durchkommen, gehe ich noch heute mein Gewerbe abmelden, ich verdiene eh nicht viel.

















Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Was kann man machen,

Vor allem die Finger vom selber abmahnen lassen, wenn mam kein Geld für Anwalt und Gericht hat.

Es gibt ja durchaus Verbraucherschutzorganisationene denen man das melden kann, dem zuständigen Gewerbeamt und natürlich auch bei der Plattform wo die Ihre Angebote haben.



Zitat (von Schneeelfe):
Darf ich das oder greift da die DSGVO?

Da hat die DSGVO bei Artikelfotos nicht mit zu tun.
Und selbst wenn, es würde sich um die Verfolgung Berechtigter Interessen handeln, da gibt es entsprechende Ausnahmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke, zwei habe ich bereits bei eBay und dem FA gemeldet. Einer davon der ganz bekannte Abmahner. Sie verkaufen immer noch fleißig weiter unter privat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Klar das Gewerbeamt. Und ich hatte die Verbraucherschutzzentrale im Kopf, weil für uns ein Nachteil entsteht. Hast mich mal wieder vor einer Blamage beschützt. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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