Ebay Nutzer treibt Preise nach oben und bricht Kauf am Ende ab? Rechtens?

29. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Horscht89
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 37x hilfreich)
Ebay Nutzer treibt Preise nach oben und bricht Kauf am Ende ab? Rechtens?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich versteigere gerade 2 Konzertkarten auf Ebay. Der Preis ist momentan verhältnismäßig hoch. Die Auktion läuft noch ca. 8h.

Heute schrieb mich ein Nutzer an, welcher mich darauf hinwies, dass ein und die selbe Person auf alle Auktionen (4 oder 5 Stück) hohe Preise bietet.

Ich habe jetzt im Verlauf der Gebote gesehen, dass die letzten Gebote zwei Benutzer abgegeben haben:

maribehrschmid-0 (2 Bewertungen)
annelidietric-0 (1 Bewertung)

Ich nehme an, dass die Benutzer den Kauf im Nachgang abbrechen werden.

Meine Frage an euch:

Was kann ich dagegen tun? Habe ich eine Chance rechtlich dagegen vorzugehen?

Danke.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von Horscht89):
Heute schrieb mich ein Nutzer an, welcher mich darauf hinwies, dass ein und die selbe Person auf alle Auktionen (4 oder 5 Stück) hohe Preise bietet.


Da möchte eben jemand unbedingt die Karten ersteigern

Zitat (von Horscht89):
Ich nehme an, dass die Benutzer den Kauf im Nachgang abbrechen werden.


Kann sein , kann nicht sein

Zitat (von Horscht89):
Was kann ich dagegen tun? Habe ich eine Chance rechtlich dagegen vorzugehen?


Abwarten.... Ist es seitens des Veranstalters denn überhaupt gestattet, die Karten bei ebay anzubieten?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Horscht89
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Da möchte eben jemand unbedingt die Karten ersteigern


Das würde ich bestätigen, wenn es zwei unterschiedliche Nutzer sind. Die beiden Namen haben den selben Syntax. Aber ich lasse mich natürlich gern überraschen.

Zitat (von cirius32832):
Abwarten.... Ist es seitens des Veranstalters denn überhaupt gestattet, die Karten bei ebay anzubieten?


Die Karten sind zumindest nicht personalisiert. Wo finde ich solche Informationen?
Hat denn das eine mit dem anderen zwangsläufig etwas zu tun?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von Horscht89):
Wo finde ich solche Informationen?


Dort wo du die Karten gekauft hast

Zitat (von Horscht89):
Hat denn das eine mit dem anderen zwangsläufig etwas zu tun?


Unter Umständen ja.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 344x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Abwarten.... Ist es seitens des Veranstalters denn überhaupt gestattet, die Karten bei ebay anzubieten?


Hat sich an der Rechtssprechung des BGH denn etwas geändert? Der hat nämlich bereits 2008 klar gestellt das ein Weiterverkaufsverbot für Verbraucher bei Konzertkarten nicht rechtens ist. Man sollte nur nicht in die Gewinnerzielungsabsicht rutschen...

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#5
 Von 
Horscht89
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Hat sich an der Rechtssprechung des BGH denn etwas geändert? Der hat nämlich bereits 2008 klar gestellt das ein Weiterverkaufsverbot für Verbraucher bei Konzertkarten nicht rechtens ist. Man sollte nur nicht in die Gewinnerzielungsabsicht rutschen...


Gut zu wissen! Ich werde parallel aber mal in meinen "Kaufvertrag" schauen.

Wenn ich die Karten bei ebay mit einem Startpreis von 1 EUR inseriere kann ich den tatsächlichen Kaufpreis ja nicht wirklich beeinflussen?


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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19227 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Hat sich an der Rechtssprechung des BGH denn etwas geändert? Der hat nämlich bereits 2008 klar gestellt das ein Weiterverkaufsverbot für Verbraucher bei Konzertkarten nicht rechtens ist.

Zumindest bei Fußballtickets scheinen immer mehr Gerichte von der 15 Jahre alten Rechtsprechung des BGH abzuweichen.

Zitat (von Horscht89):
Die Karten sind zumindest nicht personalisiert. Wo finde ich solche Informationen?
Hat denn das eine mit dem anderen zwangsläufig etwas zu tun?

*Wenn* der Weiterverkauf verboten wäre, haben Ihre Ebay-Bieter natürlich ein Druckmittel. ("Ich schwärze Sie beim Konzertveranstalter wegen Tickethandel an, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen ...")

Zitat (von Horscht89):
Was kann ich dagegen tun? Habe ich eine Chance rechtlich dagegen vorzugehen?

So lange der Kauf nicht tatsächlich abgebrochen wird: nein
Und wenn der Kauf abgebrochen wird, werden Sie möglicherweise feststellen, dass sich hinter den Bietern "Fake-Personalien" verbergen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von Horscht89):
Was kann ich dagegen tun?

Nichts.



Zitat (von Horscht89):
Habe ich eine Chance rechtlich dagegen vorzugehen?

Nö.



Man sollte sich eventuell mal mit dem Prinzip von ebay beschäftigen?
Da ist das
Zitat (von Horscht89):
Heute schrieb mich ein Nutzer an, welcher mich darauf hinwies, dass ein und die selbe Person auf alle Auktionen (4 oder 5 Stück) hohe Preise bietet.

weder verboten noch unüblich - im Gegenteil.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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