Ebay PKW Verkauf

19. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tongkun
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 117x hilfreich)
Ebay PKW Verkauf

Möchte mein Fahrzeug über Ebay verkaufen. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Bieter den Zuschlag bekommt und dann nicht bezahlt ? Kann ich dann den Betrag einklagen ? Bzw. was kann ich tun ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:41

Wie ist die Rechtslage, wenn ein Bieter den Zuschlag bekommt und dann nicht bezahlt ?

Dann ist er im Verzug

quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:41

Kann ich dann den Betrag einklagen ?

Ja, du trägst aber das Prozessrisiko und gehst für alle Kosten in die Vorleistung. Der Verlierer zahlt alles, wenn er denn zahlen kann.

quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:41

Bzw. was kann ich tun ?

Nochmal neu einstellen und den Artikel als "nicht bezahlt markeiren" könnte evtl. einfacher sein als sich mit einem Nichtzahler rumzuärgern.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#2
 Von 
Tongkun
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 117x hilfreich)

Es handelt sich um einen PKW mit 40.000.--€

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:56

Es handelt sich um einen PKW mit 40.000.--€

Und was ändert das an meiner Aussage? Der Wert ist irrelevant. Ob es sich jetzt um einen Bugatti Veyron oder ein Polo 86c ist, ist doch egal!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 33x hilfreich)

Eventuell könnten Sie eine Schadensersatz-Klausel in den Auktionstext mit einbauen:
Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05 )



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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:14

Eventuell könnten Sie eine Schadensersatz-Klausel in den Auktionstext mit einbauen:
Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05 ) <hr size=1 noshade>

Da der K das sicherlich nicht zahlen wird muss man diesen auch wieder einklagen. Selbiges Problem

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:

Da der K das sicherlich nicht zahlen wird muss man diesen auch wieder einklagen. Selbiges Problem


Naja, kommt immer drauf an ob der Käufer nicht zahlen WILL oder nicht KANN. ;-)

Bei höheren Beträgen bietet sich m.E. eine solche Klausel im Auktionstext durchaus an.

Wenn man auf Vertragserfüllung klagt hat man den Karren u.U. noch Jahre bei sich rumstehen.


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-- Editiert Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:24

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:23

Naja, kommt immer drauf an ob der Käufer nicht zahlen WILL oder nicht KANN. ;-)

Man muss trotzdem erstmal nerven, Geld und Arbeit investieren.

quote:
von Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:23

Wenn man auf Vertragserfüllung klagt hat man den Karren u.U. noch Jahre bei sich rumstehen.

Und wenn er dann zwischenzeitlich kaputtgeht weil einer dagegengerummst ist hilft das auch nicht weiter. :-p

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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