Möchte mein Fahrzeug über Ebay verkaufen. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Bieter den Zuschlag bekommt und dann nicht bezahlt ? Kann ich dann den Betrag einklagen ? Bzw. was kann ich tun ?
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Ebay PKW Verkauf
19. April 2013
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Frage vom 19. April 2013 | 08:41
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 117x hilfreich)
Ebay PKW Verkauf
#1
Antwort vom 19. April 2013 | 08:50
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:41
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Bieter den Zuschlag bekommt und dann nicht bezahlt ?
Dann ist er im Verzug
quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:41
Kann ich dann den Betrag einklagen ?
Ja, du trägst aber das Prozessrisiko und gehst für alle Kosten in die Vorleistung. Der Verlierer zahlt alles, wenn er denn zahlen kann.
quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:41
Bzw. was kann ich tun ?
Nochmal neu einstellen und den Artikel als "nicht bezahlt markeiren" könnte evtl. einfacher sein als sich mit einem Nichtzahler rumzuärgern.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
#2
Antwort vom 19. April 2013 | 08:56
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 117x hilfreich)
Es handelt sich um einen PKW mit 40.000.--€
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#3
Antwort vom 19. April 2013 | 09:31
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
quote:
von Tongkun am 19.04.2013 08:56
Es handelt sich um einen PKW mit 40.000.--€
Und was ändert das an meiner Aussage? Der Wert ist irrelevant. Ob es sich jetzt um einen Bugatti Veyron oder ein Polo 86c ist, ist doch egal!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
#4
Antwort vom 19. April 2013 | 13:14
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 33x hilfreich)
Eventuell könnten Sie eine Schadensersatz-Klausel in den Auktionstext mit einbauen:
Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05
)
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""
#5
Antwort vom 19. April 2013 | 13:18
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>von Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:14
Eventuell könnten Sie eine Schadensersatz-Klausel in den Auktionstext mit einbauen:
Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05 ) <hr size=1 noshade>
Da der K das sicherlich nicht zahlen wird muss man diesen auch wieder einklagen. Selbiges Problem
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
#6
Antwort vom 19. April 2013 | 13:23
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 33x hilfreich)
quote:
Da der K das sicherlich nicht zahlen wird muss man diesen auch wieder einklagen. Selbiges Problem
Naja, kommt immer drauf an ob der Käufer nicht zahlen WILL oder nicht KANN. ;-)
Bei höheren Beträgen bietet sich m.E. eine solche Klausel im Auktionstext durchaus an.
Wenn man auf Vertragserfüllung klagt hat man den Karren u.U. noch Jahre bei sich rumstehen.
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""
-- Editiert Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:24
#7
Antwort vom 19. April 2013 | 13:44
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
quote:
von Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:23
Naja, kommt immer drauf an ob der Käufer nicht zahlen WILL oder nicht KANN. ;-)
Man muss trotzdem erstmal nerven, Geld und Arbeit investieren.
quote:
von Miss.Nevaeh am 19.04.2013 13:23
Wenn man auf Vertragserfüllung klagt hat man den Karren u.U. noch Jahre bei sich rumstehen.
Und wenn er dann zwischenzeitlich kaputtgeht weil einer dagegengerummst ist hilft das auch nicht weiter. :-p
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
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