Ebay - Päckchen oder Versichert ?

22. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Soprana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - Päckchen oder Versichert ?

Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe einen Filofax verkauft für 101,00 EUR und den Versand 4,10 EUR angegeben. (Päckchen). Nun wollte die Käuferin dies wohl versichert versendet haben, hat aber nur die 4,10 EUR überwiesen, die Summe für ein Päckchen. Versichert wäre mindestens 2 EUR teurer gekommen ( als Einschreiben oder Paket). Nun ist die Ware nach Ihrer Aussage nichts angekommen! (kann sie mir nicht beweisen) und sie möchte jetzt ihr Geld wieder haben und hat jetzt einen Anwalt darauf angesetzt. Meiner Meinung nach hättesie die richtige Summe überweisen müssen. So hat sie jetzt kein Anspruch mehr! Stimmt das?

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo "Soprana",
ich lege bei ebay-Käufen Wert darauf, dass bei solchen Summen immer ein versicherter Versand erfolgt. Hat der Verkäufer in der Auktionsbeschreibung nichts derartiges erwähnt, so frage ich nach und kläre den Versand und die Kosten vorher! Hat die Käuferin dies nicht getan, bin ich der Meinung trägt sie das Risiko.
LG Ria

-----------------
"dhg"

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#2
 Von 
winnitini
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Soprana,

ich mache es genauso wie oben genannt. Die Mail die nach Auktionsende zu den Käufern gelangt stehen alle wichtigsten Daten und die verschiedensten Versandarten. Der Käufer kann sich nun entscheiden ob versichert oder unversichert.
Meine Fragen. Hat die Käuferin in den Mails erwähnt ob sie das Paket nur versichert haben wollte? Wenn, ja. Warum hast du ihr nicht eine Mail geschrieben das der Betrag unvollständig ist.
2.) Hat sie es nicht getan. Stand in dem Ebayartikel das es dann unversichert versendet wird?
3.) Das wichtigste eigentlich. Hast du eine Quittung? Wenn, ja kopiere es uns maile Ihr das Du das Päckchen sofort verschickt hast.

(Ich schicke sofort nach Zahlungseingang die Ware raus. Bei mir ist dann immer der Beleg mit der Quittung der Post identisch. )
4.) Auch wenn du es als Päckchen verschickt hast. Stelle bitte bei der Post einen Nachforschungsauftrag. Die Post möchte auch das die Ware ankommt.

Wenn Du alles belegen kannst, würde ich zuversichtlich in den Rechtsstreit gehen.

Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Moment:

Wurde ein versicherter Versand vereinbart (was im Ernstfall der Käufer beweisen muss), hat der Verkäufer aber absprachewidrig unversichert versandt, so haftet er für den Verlust!

Sie hätten also auf keinen Fall den Artikel unversichert versenden dürfen, auch wenn der Käufer Ihnen zu wenig überwiesen hat.

-----------------
"Nützliche Infos auch auf:

http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"

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#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Der link zu Auktion wäre vorteilhaft.

Aber: Ich bin überzeugt, dass es sich um einen unversicherten Versand gehandelt hat. Da hat die Käuferin wohl Pech gehabt. Trotzdem würde ich mir die Tips meiner Vorredner zu Herzen nehmen, um in Zukunft so etwas zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>Nun wollte die Käuferin dies wohl versichert versendet haben<<

Woraus schließen Sie das ?

Sollte sich der Nachweis für den Wunsch dieser Versendungsform durch die Käuferin führen lassen ,ist die Angelegenheit aussichtslos.

Neben einer Nachforderung hätten Sie immer noch die Möglichkeit des unfreien Versandes oder der Nachnahme gehabt, um der Forderung nachzukommen , somit wäre ein unversicherter Versand in dieser Situation fahrlässig.

Sollte der Wunschnach einer bestimmten Versandart sich nicht belegen lassen , bleibt immer noch,daß beide Vertragsparteien innerhalb von Leistung und Gegenleistung für das vertragstypische Verhalten beweispflichtig sind.

Ohne Einlieferungsbeleg wird das schwierig bis unmöglich , wie auch ein anderer Leidensgenosse von Ihnen erfahren durfte :

Versendung einer ersteigerten Kamera
§ 269 Abs. 3 BGB ;
AG Bad Iburg, Urteil vom 11.01.2002 (Verkündung durch Zustellung); Geschäfts-Nr.: 4b C 1028/01
rechtskräftig




Auch im Internethandel wird der Verkäufer einer Ware erst von seiner Leistungspflicht frei, wenn er beim Versendungskauf die ordentliche Übergabe an ein Versandunternehmen erfüllt hat.

http://www.flick-sass.de/versand.html

Selbst wenn Ihnen der Nachweis erfolgreich gelingt , bedeutet dies nicht den Sieg im rechtlichen Sinn.

Sollte die Käuferin einen guten Anwalt haben und an einen aufgeschlossenen Richter gelangen und Sie unter Umständen bei der Formulierung Ihres Angebotes "Fehler" gemacht haben , könnten Sie unter Umständen trotzdem zur Zahlung verurteilt werden.
>>Da hat die Käuferin wohl Pech gehabt...<<

Die Rechtssituation ist bei weitem nicht die Eindeutige,daß Sie durch Anwendung von §447 BGB ohne weiteres geklärt werden könnte , auch wenn dieses an verschiedener Stelle hier so gerne behauptet wird .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

einen aufgeschlossenen Richter

Sie sagen es. ;)

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Den aufgeschlossenen Richtiter finden ist nicht das Problem .

Es liegt schlicht weg daran , daß keiner den Mut findet das durchzuziehen , weil Leute wie Sie ihnen einreden , Sie hätten keine Chance .

Sie haben , wie Ihre Antwort von neulich zeigt hinsichtlich der Festlegung auf den Käuferwunsch §447 bis heute nicht verstanden.

Sorry , ist leider so ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

@psst:

Was streiten wir hier überhaupt?

Sie haben "Ihre" Meinung, die ich ansatzweise sehr gut finde und teilweise sogar teile (jedoch gibt es hier noch keine Erfahrungswerte) und ich habe meine Meinung ("gängige Praxis", für die es einschlägige Gerichtsurteile gibt).

Jedoch, und darin unterscheiden wir uns sehr voneinander, akzeptiere ich nicht nur Ihre Meinung, sondern vermeide ferner Seitenhiebe und rate nicht zu einem Spiel, bei dem der Ausgang/Erfolg zweifelhaft ist.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paula23
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 11x hilfreich)

+++Nun wollte die Käuferin dies wohl versichert versendet haben, +++

Das ist allein der Punkt und somit ist das Recht auf der Käuferseite.
Das der Käufer zu wenig überwiesen hat ist völlig uninteressant.
Der Käufer hat auf versicherten Versand bestanden(Mail reicht als Beweis)und wenn der Verkäufer eigenmächtig unversichert versendet trägt er ganz allein das Risiko.
Da kann in Grund und Boden disskutiert werden,aber es ändert nichts daran.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Vielleicht wollte die Käuferin den versicherten Versand auch erst nach Versand des Päckchen...

Wre hat hier eigentlich was nicht verstanden?

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#11
 Von 
winnitini
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!

Ja Herr RA Sevriens, das ist wie Soprana geschrieben hat nicht so richtig geklärt. Ob in der Bestätigungsmail schon ausdrücklich versicherter Versand verlangt wurde. :-(
Sie äußert sich auch nichtmehr zu diesen Thema. Schade. :(

Es gibt ja auch ganz "NETTE" ebayer die garnicht auf die Mail zurück schreiben und den Betrag einfach zahlen.
Was macht man dann mit denen? Ich muß dann meisten in die Auktion schauen und diesen Betrag vom Gesamten abziehen.
Diesen Versand wähle ich dann aus. Abei wird dem Käufer eine Mail geschickt wie das Paket verschickt wurde lt. Überweisung.
Ist für mich eine heiden Aufwand. Denke aber der richtige Weg. :(

Ich wünsche allen die diese Seiten lesen einen wunderschönen Tag ohne viel Stress :)

Gruß winnitini

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Jawohl, eine Woche ohne unnötigen Stress wünsche ich auch allen Lesern und Schreibern....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Soprana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten. Leider bin ich nur auch nicht viel schlauer. Laut Käufer hatte er wohl per mail nach Versichertem Versand gefragt. Leider weiß ich das nicht mehr und muss mir erst die Emails von Ebay zusenden lassen. Trotzdem wurde zu wenig überwiesen um die Ware versichert zu senden. Kann man denn verlangen das ich als Verkäufer den Rest drauf lege und ihn hinterher wieder einfordere? Hab eigentlich fast nur gute Erfahrungen bis jetzt gemacht. Bin natürlich auch schlauer in der zwischenzeit. Sende nur noch versichert oder der Käufer sagt er möchte nicht so viel bezahlen. Aber ich sehe es nicht ein dem Käufer die komplette Summe zurückzuerstatten, da er ja auch das Päckchen bekommen haben könnte. Dann hab ich doppleten Schaden. Naja gehe jetzt zum Anwalt um das zu klären ! Liebe Grüße und noch nen schönen Wochenbeginn !

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
winnitini
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Soprana,

wenn du nicht die komplette Summe bekommen hast, mußt du den Restbetrag einfordern ehe du das Paket verschickst!

Hast du nicht die Mails/Postbelege aufgehoben?
Oje :(
Grundsatz: Alle Mails aufheben bis Bewertung erfolgt ist. ;)

Ich drücke dir auf jedenfall die Daumen das alles gut wird.

Gruß winnitini

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Grundsatzänderung: Alle Mails aufbewahren bis zum Eintritt der Verjährung. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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