Ebay Paypal-Rückbuchung trotz Sendungsnummer

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Paypal-Rückbuchung trotz Sendungsnummer

Hallo,



ich habe als Privatverkäufer einen Artikel verkauft und am selben Tag der Paypal Zahlung, sicher verpackt per Einschreiben ( Übergabe ) versendet. Bei der Sendungsverfolgung der Post ist lediglich zu sehen, das ich die Sendung eingeliefert habe, dann hat sich der Sendungsstatus nicht mehr verändert. Einen Nachforschungsantrag habe ich bereits gestellt bisher ohne Antwort. Der Käufer, hat trotz hinterlegter Sendungsnummer, bei Ebay Käuferschutz beantragt und Ebay hat dem Antrag stattgegeben und das Geld wurde von meinem Paypal Konto zurück gebucht. Obwohl ich gleich Einspruch eingelegt habe und nochmals eine Kopie des Sendungsnachweises an ebay versand habe, wurde mein Einspruch abgelehnt. Obwohl zuerst vom Kundenservice ein Sendungsnachweis gefordert wurde, hat mann diesen nicht akzeptiert.



" in meinem speziellen Fall zeige die Sendungsnummer, bei der Online Verfolgung keine Zustellung an und entspricht somit nicht den Anforderungen des Kundenservices."



Der Sendungsnachweis wäre für sie nicht gültig.  Mann verwies mich auf die Paypal Richtlinien wonach angeblich seit Anfang des Jahres zusätzlich ein Zustellungsnachweis erforderlich wäre. Ist das so richtig ? Wie soll ich einen Zustellungsnachweis erbringen, bei Verlust der Sendung auf dem Versandweg ???

Ich habe doch nicht das Versandrisiko als Privatverkäufer zu tragen. 

Zudem steht jetzt beim Verlauf des Falls " leider haben Sie uns nicht rechtzeitig die Sendungsnummer zur Verfügung gestellt, sodass wir den Fall zu Ihren ungunsten entscheiden mussten."





Was kann ich jetzt noch tun?





Vielen Dank für Eure Tipps,



Kerstin Reichel

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
Bei der Sendungsverfolgung der Post ist lediglich zu sehen, das ich die Sendung eingeliefert habe, dann hat sich der Sendungsstatus nicht mehr verändert.
Wann ist das denn passiert?
Zitat (von Kerstin-R.78):
Einen Nachforschungsantrag habe ich bereits gestellt bisher ohne Antwort.
Wann und bei welchem Versandunternehmen? Post=DHL?
Zitat (von Kerstin-R.78):
Der Käufer, hat trotz hinterlegter Sendungsnummer, bei Ebay Käuferschutz beantragt
Das hat mit der Sendungsnummer nichts zu tun.
Zitat (von Kerstin-R.78):
leider haben Sie uns nicht rechtzeitig die Sendungsnummer zur Verfügung gestellt,
Wie lange wäre rechtzeitig? bzw. wieviele Tage hast du gewartet?

Ist auf deinem verpackten Artikel dein Absender gut lesbar?
Versand innerhalb Deutschland?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Nachforschungsantrag habe ich bei der Dt. Post für das Übergabeeinschreiben eine Woche nach dem Verkauf bzw. den Versand gestellt, weil es mir seltsam vorkam das sich der Sendungsstatus nicht verändert und weil der Käufer schon ungeduldig wurde.

Ich habe nicht gewartet...Die Sendungsnummer habe ich gleich nach dem Versand bei Ebay hinterlegt und nochmal an den Ebay Kundenservice sofort nach meinem Einspruch gegen die Rückbuchung der ursprünglichen Zahlung.

Auch alle Daten wurden leserlich und ordnungsgemäß auf der Sendung eingetragen.

Ich frage mich ob wirklich von Paypal aus ein Zustellungsnachweis erforderlich ist, wie mir von Ebay mitgeteilt wurde...bisher war dies nicht der Fall.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
Den Nachforschungsantrag habe ich bei der Dt. Post für das Übergabeeinschreiben eine Woche nach dem Verkauf bzw. den Versand gestellt,
Dann wirst du abwarten müssen, was die Nachforschung ergibt.
Sendung ohne jede Bewegung----Vermutlich *hängt* es noch in der Annahme-Poststelle. Dort gehts oft zu wie bei ....**

mE ist es kein ebay-/PP-Problem .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Sendung muss nicht verloren gegangen sein, sondern könnte beim Käufer angekommen sein. Habe gerade einen ähnlichen Fall gehabt. Ich habe etwas gekauft und mir wurde die Sendungsverfolgung angezeigt. Laut Sendungsverfolgung ist die Ware noch unterwegs, sie kam jedoch vor zwei Tagen an.

Entweder DHL hat die Sendung verloren oder der Käufer nutzt es aus.

Hast Du Einschreiben mit Rückantwort gewählt? Dann wärst du auf der sicheren Seite, dass entweder der Käufer die Ware erhalten hat oder du würdest wissen, dass die Ware verloren gegangen ist. Gegen den Entscheid von PP würde ich Widerspruch erheben bzw. dort anrufen und den Fall schildern. Wenn sofort die Frage von PP beantwortet wurde, ohne tagelang zu warten, dann verstehe ich PP nicht. Aber die machen meist sowieso, was sie wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Sendung wurde als Übergabe Einschreiben ohne Rückschein versendet. Ich denke schon das der Kunde das Einschreiben wirklich nicht erhalten hat. Die Nachforschung wird es zeigen. Das kuriose ist, das Problem habe ich mit dem Ebay Kundenservice, sie verweisen auf die Paypal Richtlinie 4.2.1 und 4.2.2 wonach ein Sendungsnachweis auch von einem Einschreiben akzeptiert wird. Aber zum Verkäuferschutz steht, es sei ein Zustellungsnachweis erforderlich. Muss nun beides erbracht werden oder reicht der Versand Beleg?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

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#6
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin meinen Pflichten als Verkäufer ordnungsgemäß nachgekommen. Warum hafte ich jetzt wenn das Einschreiben auf dem Postweg verloren gegangen ist? warum akzeptiert Ebay nich den Versandbeleg mit der Sendungsnummer und verweist darauf, das ich mich an den Versanddienstleister wenden sollte. Ich bin doch bei Verlust nicht haftbar zu machen als Privatperson, Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch gegen die Ebay Entscheidung vorzugehen? Mein Einspruch wurde ja bereits abgewiesen

Vielen Dank für Eure Bemühungen

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
Das kuriose ist, das Problem habe ich mit dem Ebay Kundenservice,
Wenn du dich mit denen streitest, hältst du es für das Problem mit denen. Ich nicht.

DU hast per Ü-Einschreiben versendet. Der Käufer erscheint glaubhaft, nichts erhalten zu haben. Die Sendungsverfolgung könnte das bestätigen, denn die Sendung ist nirgends aufgetaucht auf der Reise.
Der Käuferschutz läuft an, weil der Käufer meldet, nichts bekommen zu haben.
Ein *Sendungsnachweis* liegt nur in Form des ausgedruckten Einlieferungsbeleges von der Post vor. Richtig? Aber eben kein Zustellnachweis.
Dafür kann weder ebay noch PP was.
Zitat (von Kerstin-R.78):
Aber zum Verkäuferschutz steht, es sei ein Zustellungsnachweis erforderlich.
Du bist Verkäufer. Du musst nachweisen, dass der Artikel zugestellt wurde. Das kannst du im Moment leider nicht.
Zitat (von Kerstin-R.78):
Warum hafte ich jetzt wenn das Einschreiben auf dem Postweg verloren gegangen ist?
Vielleicht haftest du nicht, sondern die Post als Versender.
Zitat (von Kerstin-R.78):
warum akzeptiert Ebay nich den Versandbeleg mit der Sendungsnummer und verweist darauf, das ich mich an den Versanddienstleister wenden sollte.
Weil sie in ihren Bedingungen eben festgelegt haben, wie was wann zu machen ist. Weil der Versender den Fehler gemacht hat.

Bitte, was kann ebay oder gar PP dafür, wenn DHL ein Paket verschlampt? ebay und PP sind doch keine Versender.
Zitat (von Kerstin-R.78):
Die Nachforschung wird es zeigen.
Genau.

Zitat (von Kerstin-R.78):
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch gegen die Ebay Entscheidung vorzugehen?
Was willst du denn eigentlich erreichen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119500 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch gegen die Ebay Entscheidung vorzugehen?

Gar keine.

Ist aber auch egal, da diese Entscheidungen auf den Kaufvertrag keinen Einfluss haben.

Der Käufer schuldet laut Gesetz Dir weiterhin noch das Geld, es könnte nur problematisch werden, ihm das klar zu machen. Notfalls müsste man es einklagen.



Zitat (von Anami):
Weil der Versender den Fehler gemacht hat.

Welchen Fehler soll sie denn gemacht haben?



Zitat (von Anami):
Du musst nachweisen, dass der Artikel zugestellt wurde.

Mangels Rechtsgrundlage muss man das eben nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welchen Fehler soll sie denn gemacht haben?
Ich meine, die Versandfirma *Post* hat nicht versendet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

dem Käufer (nicht EBAY oder PP) mitteilen, dass irgendeine Entscheidung seitens PP oder EBAY keinerlei rechtliche Relevanz hat.

Dem K gleichzeitig eine Frist setzen, zur zahlung des Geldes und ihn auf §447BGB hinweisen. Abtrittserklärung für die Einschreibensendung auch gleich noch mit beilegen

Wenn er nicht zahlt, Mahnbescheid beantragen...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Du bist Verkäufer. Du musst nachweisen, dass der Artikel zugestellt wurde. Das kannst du im Moment leider nicht.
Das würde nur zutreffen, wenn der VK gewerblich verkaufen würde!

Bei privaten VK genügt der Nachweis der Übergabe an das Versandunternehmen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Danke.
Sorry. Privatverkäufer.
:sweat:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Du bist Verkäufer. Du musst nachweisen, dass der Artikel zugestellt wurde. Das kannst du im Moment leider nicht.
Das würde nur zutreffen, wenn der VK gewerblich verkaufen würde!

Bei privaten VK genügt der Nachweis der Übergabe an das Versandunternehmen...



Das genügt dem Ebay Kundenservice in meinem Fall leider nicht. Sie wollen zusätzlich noch einen Zustellungsnachweis sehen.

Wenn das Einschreiben aber verloren gegangen ist, kann ich diesen nicht erbringen. Das interessiert den Kundenservice aber gerade nicht, obwohl ich als Privatverkäufer doch laut den Richtlinien keine Haftung zu übernehmen habe.

-- Editiert von Kerstin-R.78 am 07.07.2019 18:40

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119500 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
Das genügt dem Ebay Kundenservice in meinem Fall leider nicht.

Ja und? Der "Kundenservice" kann Dir ja komplett egal sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kerstin-R.78):
Das genügt dem Ebay Kundenservice in meinem Fall leider nicht.

Ja und? Der "Kundenservice" kann Dir ja komplett egal sein ...


Ja ich kann auf mein Recht klagen, das ist aber auch mit Zeitaufwand, Papierkram und Kosten verbunden. Ich glaube kaum das der Käufer den Gesamtbetrag nochmal freiwillig zahlt..

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:

Was kann ich jetzt noch tun?

Zitat:
Ja ich kann auf mein Recht klagen, das ist aber auch mit Zeitaufwand, Papierkram und Kosten verbunden. Ich glaube kaum das der Käufer den Gesamtbetrag nochmal freiwillig zahlt..
Dann kannst du Dich eigentlich nur noch zurücklehnen und schauen, was passiert...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Jeder Ebay Mitarbeiter hat wohl seine eigene Auslegung des Regelwerks....



Hier mal die hälfte der Konversation mit dem Kunden Service: Die letzte Nachricht kommt zuerst, erst mein Text dann die Antwort von Ebay.



Guten Tag wertes Ebay Team, ich habe noch eine Frage zu meinem Fall. Laut der folgenden Paypal Richtlinie hat der Käufer keinen Anspruch auf Käuferschutz. 4.1. Item Not Received Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab. Hier ist keine nichts von einem Zustellungsnachweis zu lesen. Dieser kann bei Verlust einer Sendung auch nicht erbracht werden. Die Paypal Verkäuferschutzrichtline besagt: Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält. Ich hatte, wie in meiner vorigen Nachricht schon erwähnt, mit einem Paypal Mitarbeiter telefonisch gesprochen und dieser bestätigte mir das in meinem Fall der Versandbeleg ausreichen würde. Können Sie mir bitte plausibel erklären, warum Sie diese Richtlinien außer acht lassen und warum es trotz diesem eindeutigen Regelwerk zu Ihrer Entscheidung gekommen ist. Vielen Dank und freundliche Grüße, Kerstin Reichel



ANTWORT:



vielen Dank für Ihre Nachricht.



Die von Ihnen angegebene Sendungsnummer lässt sich online nicht verfolgen. Sie können also nicht feststellen, ob der Artikel verloren gegangen ist. Darum wurde den Einspruch abgelehnt.



Ich bitte Sie um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung, die laut unseren Richtlinien getroffen wurde.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.



Mit freundlichen Grüßen
Marlene Hoffer
eBay-Kundenservice





Antwort vom Mitarbeiter der meinen Einspruch abgelehnt hat.



Hallo Frau Reichel,



vielen Dank für Ihren Beleg.

Jedoch ist dies kein Zustellbeleg, sondern ein Einlieferungsbeleg.


Anhand der Sendungsnummer ist zu erkennen, dass das Schreiben verloren gegangen ist.

Der Käufer soll daher den Kaufbetrag erstattet bekommen.


Ich empfehle Ihnen sich mit der Post in Verbindung zu setzen und einen Nachforschungsantrag zu beantragen, damit auch Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen.



Die Fallentscheidung ist somit korrekt gewesen.



Ich bitte um Verständnis und wünsche eine baldige Klärung.

Mit freundlichem Gruß

Peter Graf
eBay-Kundenservice







Und noch eine Antwort:





Hallo Frau Reichel,



bitte beachten Sie, dass Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes auf Basis der PayPal - Käuferschutzrichtlinien getroffen werden.

Da seit Anfang des Jahres die aktualisierten PayPal-Nutzungsbedingungen gelten, ist nun ein Zustellnachweis beim Empfänger für alle vom Käuferschutz abgedeckten Transaktionen notwendig.



Wie Sie bereits angemerkt haben, ist es korrekt, dass wir bei Einschreiben der Deutschen Post AG oder bei PRIO Sendungen einen Quittungsbeleg akzeptieren, sofern die Sendungsnummer die Zustellung belegt und der Quittungsbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers (zusätzlich zur Sendungsnummer) anzeigt.

In Ihrem speziellen Fall zeigt die Sendungsnummer keine Zustellung an den Käufer an und entspricht somit nicht unseren Anforderungen.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, empfehlen wir Ihnen den Sachverhalt direkt bei Ihrem Versanddienstleister anzusprechen und dort den Verlust zu reklamieren.

Detaillierte Informationen zu diesen Änderungen und den Anforderungen für nicht erhaltenen Artikel können Sie über folgenden Link aufrufen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DE

Unter Punkt 4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel und 4.2..2. Anforderungen an Versandbeleg.



Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche IHnen, dass Sie den Verbleib des Artikels schnell und einfach Klären können.


Mit freundlichen Grüßen

Anna Rose
eBay-Kundenservice

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wieso ärgerst du dich immer noch mit dem Kundenservice von eBay und Paypal rum?

Rechnung mit Fristsetzung an den Verkäufer, wenn er nicht zahlt Mahnbescheid erwirken, wenn er widerspricht Zahlung einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

@ hiphappy

Zitat:
Rechnung mit Fristsetzung an den Verkäufer
Du meinst wohl den Käufer ;) Verkäuferin ist ja die TE...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wieso ärgerst du dich immer noch mit dem Kundenservice von eBay und Paypal rum?

Rechnung mit Fristsetzung an den Verkäufer, wenn er nicht zahlt Mahnbescheid erwirken, wenn er widerspricht Zahlung einklagen.



Weil doch das Regelwerk eindeutig ist und ich es nicht so hinnehmen möchte, das sie sich das hindrehen wie Ihnen gerade ist. Und weil ich meine Probleme stehts versuche selbst zu lösen, weil mir auch der Rechtsweg zu teuer werden kann falls ich verliere, ich habe keine Rechtsschutzversicherung..

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Der nächste Text....Sehr geehrte Frau Reichel,

ich habe mich die Sendungsnummer erneut angeschaut. Leider zeigt diese bei Deutsche Post keine Informationen. Somit kann Ihr Einspruch gegen unserer Entscheidung nicht akzeptiert werden.



Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.



Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Grabenstein
eBay-Kundenservice


Stimmt so nicht...die Nachverfolgung zeigt eindeutig das ich die Sendung eingeliefert habe...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Du kannst jetzt natürlich noch 500x den Kundenservice fragen (die sehen übrigens auch, dass du vorher gefragt hast, also bringt das sowieso nichts, die sind da sowieso stur), das wird dir aber alles nichts bringen.

Der Rechtsweg kostet dich mit Mahnbescheid i.d.R. exakt 32 EUR, mehr nicht. Sollte gegen diesen Einspruch eingelegt werden, würdest du bei einer Verhandlung mit ziemlicher Sicherheit gewinnen, da du ja den Nachweis des Versandes hast und das Risiko auf den Käufer nach § 447 BGB übergeht.

-- Editiert von The Mentalist am 08.07.2019 17:01

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

warum kämpfst du an falschen Fronten?

1. ist - wie schon gesagt - der Käufer immer noch zahlungspflichtig (völlig egal was Ebay und Paypal dazu sagen, die stehen nicht über dem Gesetz).
Im Rahmen dessen musst du aber auch gegen das Versandunternehmen vorgehen, oder mindestens die Rechte dazu an den Käufer abtreten (Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht).

2. kannst du doch auch selber bei der Post Schadenersatz fordern. Im Gegensatz zu beschädigten Sendungen sehe ich da bei Verlust kein Problem.
Oder war die Sendung nicht (ausreichend) versichert? Um was für eine Ware geht es denn?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

warum kämpfst du an falschen Fronten?

1. ist - wie schon gesagt - der Käufer immer noch zahlungspflichtig (völlig egal was Ebay und Paypal dazu sagen, die stehen nicht über dem Gesetz).
Im Rahmen dessen musst du aber auch gegen das Versandunternehmen vorgehen, oder mindestens die Rechte dazu an den Käufer abtreten (Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht).

2. kannst du doch auch selber bei der Post Schadenersatz fordern. Im Gegensatz zu beschädigten Sendungen sehe ich da bei Verlust kein Problem.
Oder war die Sendung nicht (ausreichend) versichert? Um was für eine Ware geht es denn?

Stefan




Ich habe ein Schmuckstück (Ebay Verkaufswert 174,- Euro) als Übergabe Einschreiben versendet. Also die Post haftet, wenn überhaupt mit 25,- Euro

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Es kann dir völlig egal sein, wie sehr die Post haftet.

Der KÄUFER schuldet dir das Geld. Also musst du dir vom Käufer das Geld holen.
Nicht von eBay, nicht von Paypal, nicht von der Post.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde es versuchen und gleich mal einen Brief aufsetzen....


Hier die letzte Antwort von Ebay....

Hallo Frau Reichel,



vielen Dank das Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden. Es tut mir leid, dass der Einspruch nicht zu Ihrem Gunsten bearbeitet wurde.



Ich verstehe das Sie nicht einverstanden sind mit unserer Fallentscheidung. Ich kann die Aussagen meiner Kollegen nur bestätigen.



Ihre Sendungsnummer zeigt nur eine Erfolgreiche Einlieferung an, aber keine erfolgreiche Zustellung. Der Sendungsbeleg zeigt auch nur einen Namen an und nicht die Vollständige Adresse samt Namen. Aus diesen Gründen konnten wir Ihren Einspruch leider nicht annehmen.



Sie können sich an die Deutsche Post wenden um die einen Nachfoschungsantrag zu stellen, da wir keine Informationen von Ihrem Versandunternehmen erhalten.



Sie können sich auch an die Bundesnetzagentur wenden um sich bei den NAchforschungen unterstützen zu lassen. Hier der Link der Bundesnetzagentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/VerbraucherservicePost/VerbraucherservicePost-node.html



Ich bitte Sie um Ihr Verständnis und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Olivia Deger
eBay-Kundenservice

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
und ich es nicht so hinnehmen möchte, das sie sich das hindrehen wie Ihnen gerade ist.
Sie drehen es nicht.
Damals ging es der Angelika auch so. Die wollte sich partout mit ebay und PP rumstreiten. Die hatte auch ein Schmuckstück privat verkauft.
https://www.123recht.de/forum/internetauktionen/ebay-und-PayPal-Betrug-__f555008.html

Ein versichertes Paket/Päckchen ist nicht nur mit 25,- versichert.
Wer Wertsachen wie Schmuckstücke verkauft, sollte die Ware als versichert versenden.

So wie damals Angelika wirst du vom Käufer kein Geld erhalten. Der will den Ring. ähhh, das Schmuckstück.
Auch nach Mahnbescheid nicht. Weil er gar keine Einschreibe-Sendung erhalten hat (im Unterschied zu Angelikas Käufer)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Kerstin-R.78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Gegensatz zu dem verlinkten Fall, ist meine Sendung gar nicht erst angekommen. Verlust auf dem Postweg ist ja bei meinem Fall eher eindeutig und dafür gibt es die Paypal Richtlinie 4.1. Item Not Received. Theoretisch kann dann jeder Käufer sagen, er hat ein beschädigtes oder leeres Paket erhalten und auch Verkäufer können irgend etwas, mit dem in etwas gleichen Gewicht, verpacken und versenden. Wie will jemand beweisen, wer dann im Recht ist? Insofern dürfte es überhaupt keinen Schutz für niemanden mehr geben....

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119500 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Weil er gar keine Einschreibe-Sendung erhalten hat

Das das irrelevant ist, wirst auch Du noch mal irgendwann verstehen ...



Zitat (von Kerstin-R.78):
Weil doch das Regelwerk eindeutig ist

Wenn man merkt das es die nicht interessiert, sollte man keine Zeit verschwenden.



Zitat (von Kerstin-R.78):
und ich es nicht so hinnehmen möchte, das sie sich das hindrehen wie Ihnen gerade ist.

Das nennt sich unter Juristen "Don-Quijote-Syndrom", alternativ "Totes-Pferd-Syndrom".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Kerstin-R.78):
Wie will jemand beweisen, wer dann im Recht ist?
Recht wird evtl. dann von einem Gericht gesprochen.
Zitat (von Kerstin-R.78):
Verlust auf dem Postweg ist ja bei meinem Fall eher eindeutig
Das müsstest du nachweisen, ohne ebay und PP.

Zitat (von Harry van Sell):
Das das irrelevant ist, wirst auch Du noch mal irgendwann verstehen ...
Ich habe das schon verstanden. Der Käufer wirds evtl. behaupten und nicht einsehen, der Angelika/Kerstin das Geld zurückzuzahlen.
Vielleicht wird ein Richter Recht sprechen müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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