Ebay Preisfehler bei Sofort-Kauf.

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Filgopi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Preisfehler bei Sofort-Kauf.

Hallo,

ich habe am 07.08. über ebay ein Artikel für 235 € gekauft (üblicher Preis 279€). Da der Rabatt nicht so riesig ist bin ich nichtmal auf die Idee gekommen, dass es ein Preisfehler sein könnte.

Heute erhielt ich dann vom Verkäufer folgende Nachricht:

"
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich bei Ihrem bestellten Artikel ein Preisfehler ergeben hat.
Aufgrund eines technischen Fehlers unserer Preisübermittlung wurde der Artikel mit einem falschen Preis ausgewiesen.
Der tatsächliche Preis liegt bei 279,00 Euro. Sie haben 232,50 Euro per PayPal bezahlt.

Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

1) Die Bestellung wird storniert und wir übersenden Ihnen den Betrag per PayPal zurück...

2) Sie überweisen den Restbetrag von 46,50 Euro auf folgendes Konto:"


Wie ich feststellen musste ist der Artikel weiterhin zum "falschen" Preis kaufbar und ich habe bereits bezahlt und eine Bewertung erhalten.

Habe ich die Chance den Artikel doch zum ursprünglichen Preis zu erhalten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Aufgrund des geringen Preisunterschiedes sind die Chancen wohl nicht mal schlecht. Der Anfechtende muss nämlich nachweisen, dass es sich um einen technischen Fehler und nicht etwas um eine Fehlkalkulation gehandelt hat. Bei 5€ statt 150€ dürfte die Argumentation da leicht fallen, selbst wenn man nicht genau weiß, was denn mit der Technik schief gelaufen ist. Bei nur um die 15-20% Unterschied wird der Händler das wohl sehr detailliert ausführen müssen.

Das Problem ist, dass man den Händler letztendlich gerichtlich zu Lieferung zwingen müsste... ob sich der Aufwand lohnt? Eine 100%ige Sicherheit, dass man gewinnt, hat man auch nicht. Ich würde ein wenig Säbelrasseln spielen, vielleicht geben die ja nach. Aber weiter würde ich auch nicht gehen.

Der erste Schritt wäre den Händler aufzufordern, den technischen Fehler im Detail darzulegen, da Du von einem Kalkulationsirrtum ausgehst, der nicht zur Anfechtung berechtigt. Du setzte eine Frist von 14 Tagen (nach Datum) für entweder die Lieferung oder den geforderten Nachweis und kündigst rechtliche Schritte an, wenn weder das eine noch das andere erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Filgopi):
Hallo,
...
Wie ich feststellen musste ist der Artikel weiterhin zum "falschen" Preis kaufbar und ich habe bereits bezahlt und eine Bewertung erhalten. ...


Wenn ich das so lese möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass hier Käufer durch den angeblich geringeren Preis angelockt werden sollen.
Ich würde mir den Spaß machen, wenn ich den Artikel doch haben möchte und warten kann, mir das Geld zurückerstatten zu lassen. Sollte der Artikel in einigen Tagen dann noch zu dem geringeren Preis kaufbar sein, würde ich wieder kaufen. Dann kann sich der Händler nicht mehr so einfach mit einem technischen Fehler herausreden.
Ab da schließe ich mich meinem Vorredner an. Inwieweit man das Spiel juristisch treiben will, muss man selbst wissen. Aber etwas die aufplustern kann nicht schaden. Vielleicht wird es dann doch ein Schnäppchen und der Verkäufer ändert seine Verkaufsstrategie.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Der Anfechtende muss nämlich nachweisen, dass es sich um einen technischen Fehler und nicht etwas um eine Fehlkalkulation gehandelt hat.


Sagen wir, er muß es zur Überzeugung des Gerichtes vortragen. Ob der Kunde wirklich das Risiko eingehen wird, daß ein Vollbeweis über Sachverständigengutachten (vermutlich 5000+ EUR) geführt wird, das er im Unterliegensfall bezahlen muß?

Zitat:
Wenn ich das so lese möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass hier Käufer durch den angeblich geringeren Preis angelockt werden sollen.


Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du Ahnung von Marketing hast. Den Kunden zu verärgern, damit er dann ganz vielleicht doch den höheren Preis zahlt (aber bestimmt nie wieder da kauft), gehört sicherlich nicht zu gutem Marketing.

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#4
 Von 
go421096-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Doch Sie als Käufer haben Recht. Da hat der Verkäufer beim Reinstellen sich vertippt. Auch wenn der Artikel für 1 Euro Angeboten wurde. Kann nicht einfach vom Verkäufer storniert werden. Fragen Sie bei ebay nach ob in dieser Zeit eine Störung Vorlag was ich aber nie bis jetzt gehört hätte. Schreibe Sie den Verkäufer dann an mit der Antwort von eBay. Auch Paypal wird fix ihnen Helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
... Zitat:Wenn ich das so lese möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass hier Käufer durch den angeblich geringeren Preis angelockt werden sollen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du Ahnung von Marketing hast. Den Kunden zu verärgern, damit er dann ganz vielleicht doch den höheren Preis zahlt (aber bestimmt nie wieder da kauft), gehört sicherlich nicht zu gutem Marketing.


1. ist das wohl doch nicht so ungewöhnlich : http://www.123recht.net/Ebay-Verkaeufer-will-Kauf-wegen-(WIEDERHOLT)-falschem-Sofortkaufpreis-stornieren-__f490443.html

2. würde ich das höflichere "Sie" vorziehen.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch Sie als Käufer haben Recht. Da hat der Verkäufer beim Reinstellen sich vertippt.
Toller Widerspruch. Denn wenn er glaubhaft machen kann, dass er sich wirklich vertippt hat, dann ist das ganz eindeutig ein Fall von Irrtum (BGB §119).

Zitat:
Wenn ich das so lese möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass hier Käufer durch den angeblich geringeren Preis angelockt werden sollen.
Da schließe ich mich JenAn an, das ist völlig unwirtschaftlich (etwa durch die zusätzliche Kommunikation, die Abmahngefahr, das Klagerisiko).
Außerdem überlebt ein Händler der sowas macht sicher nicht lange.

Zitat:
Fragen Sie bei ebay nach ob in dieser Zeit eine Störung Vorlag was ich aber nie bis jetzt gehört hätte.
Es geht hier sicher nicht um eine Störung bei Ebay, sondern irgendetwas im Hause des Verkäufers.
Da es zufällig genau 20% Differenz sind vermute ich, dass er fälschlicherweise seinen Einkaufspreis eingetragen hat, Geschäftsmodell ist VK=EK, er kassiert nur einen Rabatt in Höhe von 20% (ist aber nur eine erste Idee).

Zitat:
Auch Paypal wird fix ihnen Helfen.
Und was kann Paypal da machen? Liefern die dann die Ware, oder wie?
Maximal kommt dann das Geld zurück, das hatte der Händler aber schon selber angeboten, der TE will es aber aus verständlichen Gründen nicht.

Zitat:
2. würde ich das höflichere "Sie" vorziehen.
Wie sind hier in einem Internetforum, da ist das DU üblich.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
ist das wohl doch nicht so ungewöhnlich


Und weil einzelne Leute von der Klippe springen, ist Selbstmord eine gute Marketingstrategie? ;-P

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