Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir ja jemand bei meinem Problem weiterhelfen...
Jemand hat bei mir ein Smartphone ersteigert, das bei mir ohne Probleme lief. Ich habe es vor dem Versand getestet. Ich kann es durch Zeugen (Familienmitgliede) beweisen, dass das Gerät fehlerfrei lief.
Der Käufer die Ware erhalten und behauptet, dass das Gerät nicht funktioniert (schaltet sich immer wieder aus) und will jetzt sein Geld samt Versandkosten zurück.
In meiner Auktion hatte ich als Privatverkäufer keinerlei Gewährleistung oder Rücknahme der Ware angeboten.
Bin ich jetzt verpflichtet die Ware trotzdem zurückzunehmen und nochmals Versand zu zahlen? Wie ist die Rechtslage?
Ich würde mich sehr über eine Beantwortung meiner Frage freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße, Meli
Ebay - Privatauktion, Ware defekt.
22. Februar 2010
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Frage vom 22. Februar 2010 | 00:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay - Privatauktion, Ware defekt.
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2010 | 10:02
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 90x hilfreich)
Hallo,
..theoretisch bist Du aus dem Schneider, ABER auch wenn Nachweislich
das Gerät bei Posteinlieferung noch OK war, so schuldest Du
dem Käufer eine ANSTÄNDIGE Versandverpackung.
Der Käufer könnte auf dei Idee kommen, bei der Post einen Versandschaden
zu melden, und wenn dann der Postdienstleister eine "Schlechtverpackung"
feststellt, gib es bei Dir böse Post vom Käufer.
Gruss
-----------------
""
#2
Antwort vom 22. Februar 2010 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Welche Auktionsnummer?
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 23. Februar 2010 | 00:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Der Käufer könnte auf dei Idee kommen, bei der Post einen Versandschaden
zu melden, und wenn dann der Postdienstleister eine "Schlechtverpackung"
feststellt, gib es bei Dir böse Post vom Käufer.
Ich habe die Ware nach bestem Wissen und Gewissen verpackt. Ich glaube nicht, dass der Postdienstleister eine "Schlechtverpackung" dabei feststellen kann...
-- Editiert am 23.02.2010 00:13
#4
Antwort vom 23. Februar 2010 | 00:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
quote:
Welche Auktionsnummer?
In der Auktionbeschreibung habe ich angegeben, dass das Smartphone neuwertig ist wenig benutzt und in einwandfreiem Zustand.
Ich habe auch geschrieben:
Verkauf von Privat. Umtausch, Rückgabe, bzw. Garantieanspruch werden hiermit ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass ich auf den oben beschriebenen Artikel keinerlei Garantie- und/oder Gewährleistung gebe.
Gruss
Und jetzt?
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