Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung

25. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Simone Behrends
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung

Hallo,

ich habe als Privatperson bei etwas verkauft und in der Auktion als auch in der Mail mit meinen Daten versicherten Versand angeboten. Dies wurde vom Käufer abgelehnt weil er Geld sparen wolle.

Nun ist der Umschlag mit meiner Sendung "angeblich" nicht bei ihm eingetroffen. Er will nicht auf den Antrag der Sendungsverfolgung bei der Post warten, stellt mich als Betrüger da und will sein Geld wieder.

Meine Frage nun. Bin ich als Privatperson für den Verlust der Ware verantwortlich wenn er versicherten Versand abgelehnt hat?

Er will ja nichtmal den Suchatrag abwarten sondern droht mit dem Anwalt wenn er nicht sofort sein Geld erhällt.

Liebe Grüße und vielen Dank

Simone

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Meine Frage nun. Bin ich als Privatperson für den Verlust der Ware verantwortlich wenn er versicherten Versand abgelehnt hat?

Nein. (vgl. § 447 BGB )

Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Also, locker bleiben, Wihnachten genießen ... Anwalt der Gegenpartei "kommen lassen".

Wichtig ist, dass Sie den Versand an die Person nachweisen können, und Sie einen Nachweis haben, dass Ihr Käufer auf unversicherten Versand bestanden hat, aus o.g. Gründen.

Frohe Weihnacht ... :) Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xcerox
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei privaten Verkäufen gilt: Das Risiko geht mit Übergabe des Päckchens an die Post sofort auf den Käufer über (§ 447 I BGB ). Wenn Du nachweisen kannst (Beleg des Paketdienstes, Augenzeugen usw.) das das Päckchen beim Paketdienst aufgegeben wurde, hast Du nichts zu befürchten. Also zuerst einen Nachforschungsauftrag bei dem Paketdienst stellen - das ist auch bei einfachen Päckchen möglich und nicht nur bei Paketen oder Einschreiben. Wenn sich das Päckchen dann nicht wieder einfindet, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. Es empfielt sich als Verkäufer eigentlich immer, nur den versicherten Versand zu nutzen, denn Pakete sind je nach Paketdienst bis ca. 500 Euro versichert. Also: Käufer in freundlichem Ton per Mail auf die derzeitige Rechtslage hinweisen und ihm anraten, auf das Ergebnis der Nachforschung zu warten. Hier ein Mustertext: Es tut mir leid, wenn der ersteigerte Artikel bis heute nicht bei Dir angekommen ist. Zur Post gebracht habe ich den Artikel bereits am ... .
In meiner E-Mail vom ... habe ich ausdrücklich den versicherten Versand angeboten, auf den Du aber auf eigenen Wunsch zur Kostenersparnis verzichtet hast. Ich verkaufe meine Artikel ausdrücklich von Privat. Das Risiko geht daher mit Übergabe des Päckchens an die Post sofort auf den Käufer über.
Ich bitte um Verständnis, dass ich für auf dem Postweg verloren gegangene Sendungen daher keine Haftung übernehmen kann. Ich bin aber natürlich gerne bereit, für Dich einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen. Vielleicht haben wir noch eine Chance und können so noch etwas erreichen.

-----------------
"www.webscala.de und www.auction-help.de - die kostenlose Hilfe bei Problemen mit eBay & Co."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Simone Behrends
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ersteinmal vielen Dank für eure Hilfe. Leider ist der Käufer nicht einsichtig und hat mir mittlerweile auch dur zig Telefonanrufe und Mails Weihnachten versaut. Er kramt immer wieder irgendwelche ominösen Urteile raus die mit der Sache nichts zu tun haben.

Er will nicht einmal auf den Suchatrag warten sondern sofort sein Geld wieder sonnst zeigt er mich an. Mit ihm kann man einfach nicht mehr reden.

Wirklich schade aber die Idioten bei Ebay werden immer mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Mit ihm kann man einfach nicht mehr reden.

Brauchen Sie auch nicht ... ;) Harren Sie gelassen der Dinge, die da kommen:

"Sehr geehrter eBay-Kollege,

hiermit teilen wir Ihnen letztmalig mit, dass Sie und wir einen rechtskräftigen Versendungskauf (§ 447 BGB ) zwischen Verbrauchern auf der Plattform eBay geschlossen haben.

Wie Ihnen in o.g. Paragraphen erläutert wird, erfüllt der Privat-Verkäufer seine Pflicht bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen, und das Risiko des plötzlichen Untergangs trägt in diesem Falle der Käufer.

In unserer Artikelbeschreibung (eBay-Nummer: 1234567890) haben wir den versicherten Versand angeboten, und preferieren diesen auch. Der Käufer könnte somit seinen Schaden gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.

Gemäß Ihrem ausdrücklichen Wunsch (Kosten zu sparen) vom xx.xx.xxxx (per eMail) haben wir die Ware jedoch als unversicherte Postsendung an Sie versendet.

Sicher haben Sie Verständnis, dass wir aus o.g. Gründen einer Erstattung der Kaufsumme nicht zustimmen werden.

Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehen wir diesbezüglich äußerst gelassen entgegen.

Ferner fordern wir Sie nunmehr auf, die etlichen Telefonanrufe auf unserem Privatanschluss mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Sollten Sie dennoch diesem Telefonterror kein Ende setzen, sehen wir uns gezwungen Anzeige zu erstatten.

Hochachtungsvoll!

xxx"


-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen