Ebay Privatverkauf; Käufer reklamiert Ware

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Biologie16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Privatverkauf; Käufer reklamiert Ware

Über Ebay Kleinanzeigen inserierten wir unseren 1,5Jahre alten Kühl-Gefrierkombination, den wir aufgrund eines Umzuges verkaufen mussten. Den Ausschluss der Gewährleistung haben wir in dem ganzen Stress vergessen. Die Anzeige ist auch leider schon gelöscht. Noch dazu muss ich sagen das wir das erste Mal was über Ebay verkaufen.
Nun kam gestern der Käufer mit seiner Frau um den Kühl-Gefrierkombination zu besichtigen. Vor Ort haben sie sich den Kühlschrank angekuckt. Dieser funktionierte einwandfrei, da wir den Kühlschrank bis gestern noch ohne Probleme nutzten. Unsere Lebensmittel standen sogar noch zur Besichtigung gekühlt im Kühlschrank. Auch das Gefrierfach funktionierte (Eis an den Wänden). Der Käufer wollte den Kühlschrank sofort mitnehmen. Auf unseren Hinweis, das wir diesen erstmal abtauen müssten, meinte er nein müssen wir nicht, den nimmt er jetzt so mit. Er lässt ihn 24h ruhen und macht ihn erst dann an.
Wir haben sogar noch geholfen die Kühl-Gefrierkombination in sein Auto zu transportieren. Die Kühl-Gefrierkombination wird seitlich liegend transportiert.
Nun ruft der Käufer heute an das unten das Gefrierfach kühlt, aber oben der Kühlschrank wohl defekt sei. Es kühlt nicht. Er will sein Geld zurück. Wir haben aber gestern eine vollständig funktionierende Sache übergeben. Wie sollen wir darauf am besten reagieren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Biologie16):
Es kühlt nicht.
Sein Kühlschrank, sein Problem.

Zitat (von Biologie16):
Er will sein Geld zurück.
du willst es ihm doch nicht geben wollen? :neck:

Zitat (von Biologie16):
Wie sollen wir darauf am besten reagieren?
Gar nicht.

-- Editiert von radfahrer999 am 29.09.2016 16:52

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Biologie16):
Wie sollen wir darauf am besten reagieren?

Am besten gar nicht. Sein Kühlschrank, sein Problem.



Zitat (von Biologie16):
Nun ruft der Käufer heute an

Und dabei hat man ihm was genau kommuniziert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Biologie16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die schnellen Antworten.
Folgends habe ich beim Telefonat dem Käufer mitgeteilt:

Ich sagte ihm, das gestern beim Kauf der Kühlschrank noch lief und er sich davon überzeugt hat. Unsere Lebensmittel standen ja auch noch drin. Da er von mit einen intakten Kühlschrank bekommen hat, habe ich die Rücknahme verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39819x hilfreich)

Hervorragend.
Dann weis er ja Bescheid.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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