Ebay Privatverkauf: Rückgabe wg. "falscher" Größe

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bienchen2009
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Privatverkauf: Rückgabe wg. "falscher" Größe

Hallo,
folgender Fall hat sich wie folgt zugetragen:
Ich habe bei Ebay einen Pullover für 1€ Startpreis eingestellt. In der Beschreibung habe ich angegeben, dass der Pulli von der Firma Mango (spanische Firma) ist und in Größe M ist, was einer deutschen 36 bzw. 38 entspricht. Ich habe extra angegeben, dass noch die Größenschilder im Pulli vorhanden sind, der Pulli leicht stretchig ist und sich gut der Figur anpasst.
Für 1€ wurde der Pulli zugeschlagen. Nachdem ich ihn verschickt hatte, bekam ich kurz darauf eine Beschwerde vom Käufer, dass der Pulli angeblich völlig von den Angaben abweichen würde. Er würde die Größe als XS oder 34/36 angeben und möchte den Pulli jetzt zurückgeben, weil er nicht passt.
Muss ich als Privatverkäufer darauf eingehen? Im Pulli befindet sich rechts ein Etikett mit der Waschanleitung und auf dem ist der Pulli mit der Größe M ausgezeichnet (dies steht allgemein da, nicht länderspezifisch, wie bei Mango sonst oft üblich. Leider habe ich davon kein Foto gemacht, denn wer fotographiert seinen Pulli schon von Innen). Der Pulli entspricht außerdem nie einer 34. Ich habe ihn selber einmal getragen (habe ihn als gebraucht verkauft) und ich habe die Größe 36 (manchmal auch 38) und passe in keine 34. Auf der Seite von Mango steht, dass Größe M einer 38 entsprechen würde (allerdings in Frankreich und Spanien), deswegen habe ich 36 bzw. 38 angeben, weil die Größen in den südlichen Ländern ja meist etwas kleiner ausfallen.
Es geht um einen Streitwert von 1€ plus 4,50€ für den versicherten Versand. Ich habe extra darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss von Umtausch/Rückgaberecht handelt. Ich weiß, dass dies bei einer falschen Angabe nicht greift, aber ich bin mir nicht bewusst eine falsche Angabe gemacht zu haben. Wie sehen die Forumsmitglieder die Sache?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Die Beschreibung dürfte korrekt sein, die Größe M wurde namentlich genannt, die Umrechnung abgeleitet, auch als ca. angegeben. Dass Pullis bisweilen verschieden ausfallen, dürfte weitgehend bekannt sein, wenn die Käuferin ihre Größe eher optimistisch schlank geschätzt hatte, dürfte das kein Sachmangel sein, sie hat das bekommen, was beschrieben war.

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#3
 Von 
guest-12309.01.2009 11:49:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

wie du schon gesagt hattest: privatverkauf unter ausschluss von garantie rückgabe etc

du hast die angaben richtig gemacht und von daher hat der käufer auch kein recht das ding auf deine kosten an dich zurückzugeben

ob du den pulli trotzdem zurücknimmst ist reine kulanz

auf jeden fall kannste davon ausgehn, dass dir der käufer ne rote reindrückt wegen angeblich falscher artikelbeschreibung (kannste ja entsprechend kommentieren und den käufer von weiteren auktionen ausschließen)

aber mal ehrlich: mehr wie nach sorgsamer recherche wegen größenangaben die evtl ländermäßig abweichen und das in die beschreibung reinschreiben kannste ja wohl nicht machen als ehrlicher verkäufer

ich würde mich in deinem fall nicht unter druck setzen lassen und den käufer vielleicht auch mal auf die rechtshinweise bei ebay hinweisen (da steht nämlich auch nochmal drin was man als käufer und verkäufer darf und was nicht)

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#4
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

***und in Größe M ist, was einer deutschen 36 bzw. 38 entspricht.***

Das kommt jetzt drauf an, was in der Auktion genau steht. Steht dort nur die gleiche Angabe wie auch auf dem Schild (nämlich M), ist der Artikel richtig beschrieben.

Steht dort jedoch auch 36 bzw 38, dann muss dies auch zutreffen, da dies genormte Größen sind. M ist meiner Meinung nach nicht genormt, sondern bedeutet einfach nur "mittel".

Ohne genauen Auktionstext ist es daher schwer zu beurteilen, wer sich jetzt hier im Recht befindet.

die_wurzel

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#5
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn Du M angegeben hast, dann bist Du auf der sicheren Seite. Aus und schluss.
Hast Du jedoch die Größe in Zahlen angegeben, dann sollte diese auch zutreffen.
Auch als Privatperson muss man sich an die zugesagten Eigenschaften des Produkts halten. Da hilf in keinem Fall die, meier Meinung nach total bescheuerte Ausschlussklausel: Keine Rücknahme da Privatverkauf.

Aber mal so nebenbei... was manche Menschen für einen Wind machen bei einem lächerlichen Euro... traurige Welt in der wir leben.

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