Privater Verkäufer V
Käufer K
V hat vor 2 Monaten eine Armbanduhr bei Ebay an K verkauft. Technisch funktionierte die Uhr einwandfrei, nur das Glas war etwas trüb, dies war auf den Fotos aber sehr gut zu sehen. Deswegen hat V im Angebotstext nicht weiter drauf hingewiesen.
K meldet sich nach 2 Monaten und weist V darauf hin, dass er die Uhr bei einem Uhrenmacher hat prüfen lassen und dieser ihm bestätigt, dass es sich bei der Uhr um ein Plagiat handele. K bietet V an, dies auch per Zertifikat bestätigen zu lassen, vorausgesetzt V kommt für die Kosten auf.
V hat leider keine Papiere mehr zu der Uhr, welche die Echtheit bestätigen können. V hat die Uhr ursprüglich in Deutschland bei einem Juwelier gekauft, aber leider keinen Kaufbeleg mehr.
Ist V im schlimmsten Falle dazu verpflichtet dem K Schadensersatz zu leisten?
Danke für eure Ratschläge/Hilfe
Ebay Privatverkauf - Schadensersatz nach 2 Monaten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja, falls Sie tatsächlich ein Plagiat als Original verkauft haben sollten.
NB: Man sollte immer ALLES auch in den Angebotstext schreiben (nicht nur Fotos)!
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Natürlich ist es kein Plagiat! Die Kernfrage ist doch, muss ich auf diese Vermutung des K überhaupt reagieren? Schließlich gibt es bei Verkauf von privat keine Gewährleistung oder ähnliches. Allein die Tatsache sich nach 2 Monaten wieder zu melden und dann mit sowas um die Ecke zu kommen, ist der absolute Knaller. Meine Vermutung ist, dass dem K die Uhr nicht mehr gefällt und er die Kosten erstattet haben möchte.
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quote:
Natürlich ist es kein Plagiat! Die Kernfrage ist doch, muss ich auf diese Vermutung des K überhaupt reagieren?
Nein, wenn es 100%ig ein Original ist.
quote:
Schließlich gibt es bei Verkauf von privat keine Gewährleistung oder ähnliches.
Diese pauschale Behauptung ist gefährlich!
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Müsste der K nicht beweisen das dieses Plagiat was er nun versucht zu reklamieren auch das ist was ihm der VK gesendet hat ? Und nach 2 Monaten dürfte das dem K mMn doch ziemlich schwer fallen.
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Eines würde mich an der Geschichte stören: Wieso soll das Zertifikat Geld kosten? Der Uhrmacher hat die Uhr schon begutachtet und damit sind die Kosten doch längst entstanden. Dass dort noch ein zusätzliches Zertifikat vonnöten ist, ist durchaus merkwürdig.
Davon abgesehen: Was sagt denn der ursprüngliche Verkäufer, also der Juwelier, dazu? Wurde damals in Bar bezahlt? Sprich: Gibt es eventuell noch einen Hinweis, dass man ursprünglich die Uhr von ihm hatte und bestätigt er, dass das ganz sicher kein Plagiat ist?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Was es noch gibt (eben erst gefunden), ist die Anleitung der Uhr, in welcher der Stempel des Juweliers, der genaue Uhrentyp und das Kaufdatum handschriftlich vermerkt wurden. Das werde ich jetzt mal dem Käufer mailen und dann gibt er hoffentlich Ruhe.
quote:
Müsste der K nicht beweisen das dieses Plagiat was er nun versucht zu reklamieren auch das ist was ihm der VK gesendet hat ?
Ja, aber dazu kann Glaubhaftmachen evtl. ausreichen. Man weiß nie, welche Maßstäbe ein Gericht anlegen wird.
quote:
Schließlich gibt es bei Verkauf von privat keine Gewährleistung oder ähnliches.
Nur wenn man diese auch explizit ausschließt.
Unabhängig davon würde ein Gewährleistungsausschluß einem auch keinen Freibrief geben, ein Plagiat als Original zu verkaufen.
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