Ebay Privatverkauf: Unversicherter Versand automatisch Haftung durch Verkäufer?

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Ebay Privatverkauf: Unversicherter Versand automatisch Haftung durch Verkäufer?

Hallo,

folgendes Problem: Verkäufer verkauft über Ebay 2 x4 GB Arbeitsspeicher für den PC. Der Käufer behauptet nun, dass bei einem der Riegel nur 2 GB erkannt werden und hat nun eine Rücknahme eingeleitet. Dann hat Verkäufer angeboten, einen Teil des Kaufpreises aus Kulanz zu erstatten, denn der RAM lief bei Verkäufer einwandfrei und es wurden die vollen 4 GB angezeigt. Der Verkäufer kann sich natürlich vorstellen, dass da auf dem Transportweg etwas beschädigt wurde und wollte dem Käufer entgegenkommen, obwohl der Verkäufer sich nicht in der Haftung sieht.

Der Käufer besteht jedoch auf eine komplette Rücknahme und behauptet nun, dass der Verkäufer für den Defekt der Ware haftbar wäre. Begründet wird dies damit, dass Verkäufer nur (!) eine unversicherte Versandoption (Ebay Vorschlag Maxibrief) angeboten hat und darum die Haftung beim Verkäufer liegt, da er dem Käufer ja keine andere Wahl gelassen habe.

Der Verkäufer weiß, dass bei Privatverkäufen "eigentlich" die Haftung/das Versandrisiko mit Übergabe an die Post an den Käufer übertragen wird. Der Verkäufer muss "nur" nachweisen, dass die Ware bei der Post abgeliefert wurde (was ja durch die Beschwerde vom Käufer eindeutig belegt wird). Der Käufer hat mit dem Höchstgebot auch die Versandart akzeptiert und entsprechend ändert sich an der Haftung nichts, sie bleibt beim Käufer. So zumindest denkt der Verkäufer.

Darum folgende Fragen:

Führt das Anbieten einer unversicherten Versandoption ohne das Anbieten einer weiteren, versicherten Option dazu, dass auch bei Privatverkäufen der Verkäufer für mögliche Schäden, etwa auf dem Transportweg, haftbar gemacht werden kann?

Hat der Käufer mit seinem Gebot auch seine Zustimmung zur - unversicherten - Versandart gegeben?

Falls sich für die Haftung tatsächlich nichts ändert und weiter der Käufer das Risiko trägt:

Kann der Verkäufer die Rücknahme verweigern mit dem Verweis, dass bei Absendung alles funktionierte und nicht auszuschließen ist, dass der Käufer diesen Defekt verursacht hat?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!

-- Editiert von knifeprty82 am 16.02.2018 16:18

-- Editiert von knifeprty82 am 16.02.2018 16:21

-- Editiert von knifeprty82 am 16.02.2018 16:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von knifeprty82):
Der Käufer behauptet nun, dass der Verkäufer für den Defekt der Ware haftbar wäre. Begründet wird dies damit, dass Verkäufer nur (!) eine unversicherte Versandoption (Ebay Vorschlag Maxibrief) angeboten hat und darum die Haftung beim Verkäufer liegt, da er dem Käufer ja keine andere Wahl gelassen habe.
Quatsch! Die Haftung für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Zustandes der Ware liegt hier beim K.
Aaaaaber! War die Verpackung ungeeignet haftet der VK wegen einer Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Einen Briefumschlag alleine würde ich als unzureichende Verpackung für einen RAM Riegel ansehen.

Zitat (von knifeprty82):
Der Käufer hat mit dem Höchstgebot auch die Versandart akzeptiert und entsprechend ändert sich an der Haftung nichts, sie bleibt beim Käufer. So zumindest denkt der Verkäufer.
So lange der K nicht auf eine abweichende Versandart besteht stimmt das. Der K kann aber durchaus auch nach dem Kauf noch sagen, dass er gerne einen versicherten Versand hätte und die Mehrkosten dann natürlich auch zu tragen hat.

Zitat (von knifeprty82):
Führt das Anbieten einer unversicherten Versandoption ohne das Anbieten einer weiteren, versicherten Option dazu, dass auch bei Privatverkäufen der Verkäufer für mögliche Schäden, etwa auf dem Transportweg, haftbar gemacht werden kann?
Nein!

Zitat (von knifeprty82):
Hat der Käufer mit seinem Gebot auch seine Zustimmung zur - unversicherten - Versandart gegeben?
Zunächst einmal, ja.

Zitat (von knifeprty82):
Kann der Verkäufer die Rücknahme verweigern mit dem Verweis, dass bei Absendung alles funktionierte und nicht auszuschließen ist, dass der Käufer diesen Defekt verursacht hat?
Klar, aberman sollte sich sicher sein, dass man auch eine geeignete Verpackung gewählt hat.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Die Frage der angemessenen Verpackung kam bei mir auch schon auf.

Der RAM wurde einmal in die Originalverpackung (passende Hülle es relativ hartem Plastik) gesteckt, dann wurde Luftpolsterfolie darum gewickelt und dies wurde dann wiederum in einen ebenfalls luftgepolsterten Briefumschlag gepackt. Schnelle Google-Suche hat jetzt gerade ergeben, dass dies wohl eine relativ weit verbreitete Form des Versands für RAM-Riegel zu sein scheint.

Ob das vor Gericht als adäquat verpackt gewertet würde, ist damit natürlich nicht geklärt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39832x hilfreich)

Kommunikation einstellen. Sein RAM, sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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