Ebay Privatverkauf Versandkosten usw

27. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
opc123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)
Ebay Privatverkauf Versandkosten usw

Gute morgen.
Ich brauche mal Rat, wie weiter zu verfahren wäre.
Ich habe etwas Privat bei Ebay verkauft.
Käufer hat bezahlt.
Ware wurde per DHL Paket( Also mit Sendungsnummer) an Kunden hinterlegte Adresse bei Ebay gesendet.

Emfänger hatte mir nur eine nachricht mitgeteilt das überwiesen wurde.

Emfänger war laut Sendungsnummer nicht zuhause, Paket in Packstation.
Sendungsnummer war in Ebay hinterlegt. Ich schrieb auch mehrmals den Käufer an, mit Sendungsnummer das er es abholen muss. Keine Reaktion.
Telefonebuch geschaut, kein eintrag unter dem Name.
Nach Name des Überweisers geschaut, Telefonenummer gefunden. Angerufen- ist 3 Monate im Urlaub, vorrausgesetzt es war der richtige wo ich angerufen habe.

Na gut. Heute 9 Tage Packstation zeit rum. Paket geht zurück an mich.
Habe umgehend auch eben Online den Vollen Kaufpreis Inkl Versandkosten zurück überwiesen an die Kontodaten wo das Geld her kam und den Käufer darüber Informiert.

Nun ist die Frage, Ich bin jetzt auf den Versandkosten hocken geblieben.
Kann ich die einfordern??
Wie vom Kaufvertrag lösen, um es eventuell erneut verkaufen zu dürfen?
Da der Kaufvertrag ja trotzdem weiterhin gültig ist.

Sollte er sich doch nochmal melden und meinen er will die Ware doch haben, muss er die Versandkosten 2 x bezahlen?

Ich habe vorsichtshalber von allen Fotos gemacht, Versandbelge, Adresse, Auktionen, Versandhisturie sowie Kontoauszüge, Geld eingang, sowie Geld zurück überwiesung sowie Bestädigung von Ebay( hatte ebay informiert) das diese selbst gesehen haben nachrichten eingang, das der Käufer das Paket nicht annimmt und auch keine Nachrichten liest.
Laut ebay habe ich soweit alles richtig gemacht.

Mfg

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von opc123):
Habe umgehend auch eben Online den Vollen Kaufpreis Inkl Versandkosten zurück überwiesen an die Kontodaten wo das Geld her kam und den Käufer darüber Informiert.



Und warum hast du das gemacht?
Dafür gabs doch gar keinen Grund.

Warum hast du nicht einfach gewartet bis sich der Käufer meldet, dir ein zweites mal die Versandkosten bezahlt
und es ihm nochmal geschickt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
opc123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

Weil ebay es mir emfohlen hat, wenn er sich nicht meldet umgehend das Volle Geld erstmal zurück erstatten, damit der Gütertausch erstmal wieder rückgängig ist, damit keine Nachteile entstehen und ich abgesichert bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
damit keine Nachteile entstehen
Gerade dadurch sind dir jetzt aber Nachteile entstanden!

Zitat:
und ich abgesichert bin.
Das bist du durch den Versandbeleg, den du von DHL bekommen hattest und auch hoffentlich aufgehoben hast!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
opc123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

Natürlich.
Habe den Versandbeleg, sowie screenshots der sendungsverfolgung.
Habe von allen Fotos gemachen. Kpl history.
Aus der vergangenheit lernt man.

Hätte ich nicht den kompleten Betrag erstattet, würde ebay die gebühren nicht erstatten.
Lt. Ebay muss ich die versandkosten tragen im fall das der kaufvertrag jetzt erlischt.

Vill meldet sich der käufer ja noch, was ich aber bezweifel.
Lt ebay soll ich den käufer eine frist setzten zum erneuten bezahlen, inkl nochmaliger versandkosten, hält er diese nicht ein, so das der kaufvertrag unwirksam wird und ich den artikel erneut verkaufen kann.
Verliert ja mit der Zeit an Wert.

Mfg

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120143 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von opc123):
Weil ebay es mir emfohlen hat,

Nunja, ebähh hat keine große Affinität zu deutschem Recht, deshalb sollte man deren Ratschlägen nicht unbedingt folgen


Jetzt hast Du das Problem das Du das Geld nicht mehr hast, also den Geld erst mal wieder hinterher laufen musst, wenn der Käufer es nicht wieder überweist.

Das man abgesichert sein soll, wenn man das einem zustehende Geld nicht mehr hat, diese Logik versteht wohl nur ebähh.



Zitat (von opc123):
Lt. Ebay muss ich die versandkosten tragen im fall das der kaufvertrag jetzt erlischt.

Nur erlischt der Kaufvertrag nicht dadurch, das man das Geld zurücküberweist.



Dem Käufer ein Schreiben senden, das er die erste Summe wieder überweisen soll, plus nochmalige Versandkosten. Das ganze mit einer Frist von 14 Tagen nach Datum und per Einwurfeinschreiben.





-- Editiert von Harry van Sell am 27.08.2016 12:53

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wie kommt man dazu wieder zurückzuüberweisen? Wenn er die Lagerfrist nicht einhält ist das sein Problem, nicht deines (oder im Urlaub ist, das wusste er ja bestimmt schon vorher).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Dem Käufer ein Schreiben senden, das er die erste Summe wieder überweisen soll, plus nochmalige Versandkosten. Das ganze mit einer Frist von 14 Tagen nach Datum und per Einwurfeinschreiben.
Würde ich zwar auch so machen, aber das Ganze ist ja in Zug um Zug Geschäft, der Käufer könnte etzt auch erstmal nur die Versandkosten überweisen und auf den Versand bestehen und dann nach Erhalt der Ware den Betrag für die Ware überweisen, dieses Recht hätte der Käufer jetzt sogar.

Zitat:
Verliert ja mit der Zeit an Wert.
Deswegen nimmt man das paket auch, öffnet es erst gar nicht und legt es in den Keller oder so, solange bis der Käufer den erneuten Versand bezahlt oder das Paket abholt. Hat man den Versand Beleg (Das geügt schon), dann kann man allem gelassen entgegen sehen, da wäre rein rechtlich nichts zu befürchten gewesen...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Mal als Tipp für die Zukunft, ruf nicht bei Ebay an. Da sitzen Leute am Telefon, da könnte man genau so gut irgendeinen "Penner" am Bahnhof um Rat fragen.

Um was für einen Artikel geht es überhaupt ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
opc123
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

Ging um eine manuelles Schärfgerät für Werkzeuge.
Preis 8 eur versand dhl und 55 Euro verkaufspreis.
Also nicht die Welt.
Also käufer frist von 2 Wochen schicken.
Hält er diese nicht ein das der kaufvertrag unwirksam wird?
Wegen versandkosten würde ich ihm nochma schreiben.
Wegen 8 eur versand oder 55 eur verkauf mach ich jetzt kein fass auf.
Hauptsache der kaufvertrag wäre sonst unwirksam. Damit ich den artikel wieder anbieten kann um platz zu schaffen.
Vg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von opc123):
Habe umgehend auch eben Online den Vollen Kaufpreis Inkl Versandkosten zurück überwiesen an die Kontodaten wo das Geld her kam und den Käufer darüber Informiert.

Ganz ganz ganz große Dummheit!!!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von opc123):
Paket geht zurück an mich.

Fürs nächste Mal:
Annahme verweigern.
Sein Paket = Sein Problem.

Durch die Annahme des Pakets hast du jetzt das Problem!
Du kannst den Artikel ja noch nicht mal erneut verkaufen. Der eigentliche Käufer könnte auf die Lieferung bestehen!

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Fürs nächste Mal:
Annahme verweigern.
Sein Paket = Sein Problem.

Durch die Annahme des Pakets hast du jetzt das Problem!

Der Absender ist Vertragskunde mit DHL, es war völlig o.k. das Paket wieder anzunehmen, aber auf keinen Fall hätte er das Geld zurücküberweisen sollen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120143 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Fürs nächste Mal:
Annahme verweigern.

Blos nicht.

Die Lagerkosten des Versanddienstleisters darf dann nähmlich zum größten Teil der Verkäufer tragen.
Das wird dann ein dickes Minusgeschäft...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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