Ebay Privatverkauf Versandschaden

10. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
AC9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Privatverkauf Versandschaden

Guten Tag,

ich würde gerne mal ihre rechtliche Meinung zum folgenden Sachverhalt wissen.
Ich habe als Privatverkäufer bei Ebay eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug verkauft. Die Scheibe war soweit "Neu", hatte aber einen Abplatzer an der unteren rechten Seite, welchen ich fotografiert und auch so beschrieben habe.

Am 17.3 habe ich die Scheibe per Sofortkauf für 225 Euro plus 45 Euro Versandkosten verkauft.

Am 19.03 habe ich die Sendung per Hermes versendet und laut Sendungsverfolgung ist diese am 26.03 beim Empfänger/Käufer eingetroffen.

Am 28.03 erhalte ich vom Käufer einen Anruf, in welchem er mir wie folgt den Sachverhalt schildert: Die Scheibe sei in der Mitte durchgebrochen, er sei bei der Übergabe schon verwundert gewesen und hat den Postboten angesprochen ob mit dem Paket alles in Ordnung sei und dieser sagte ja.

Der Käufer hat das Paket darauf hin angenommen.

Ich habe habe mich während dem Telefonat bei dem Käufer für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und Ihn gebeten mir Bilder von dem Schaden/Verpackung zukommen zu lassen.

Am selben Tag erhielt ich die Bilder aber nachdem ich diese angeschaut habe ist mir aufgefallen,dass A die Scheibe noch zu 95% verpackt und ist B der Käufer nur die oberste (Styropor) Schicht der Verpackung geöffnet hat.

Die Verpackung besteht aber aus 4 Lagen. Zuerst folgt eine Styropormate welche nach Außen hin Hitze und wasserabweisend ist. Dann kommt eine Schutzplane vom Hersteller der Scheibe, dann folgen Luftpolster in der Mitte und dann folgt eine Kartonage die nochmals an den Ecken verstärkt ist. Alle Schichten wurden untereinander mit viel Klebeband fixiert.

Ich habe dann den Käufer mehrmals höflich aufgefordert die Scheibe auszupacken und Bilder von dem Schaden und der Verpackung zu machen, sodass der Schaden für jeden ersichtlich ist. Der Käufer weigert sich aber strikt die Scheibe auszupacken und behauptet sein Anwalt würde sagen die Scheibe bleibt so verpackt wie sie ist und die Verpackung war unzureichend.

Nun hätte er eine weitere Scheibe gekauft und würde genau dokumentieren wie diese verpackt sei um dies als Beweis für meine unzureichende Verpackung zu benutzen.

Außerdem hat er mir eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gestellt im den Kaufpreis plus Versandkosten zu begleichen , weil ansonsten der Anwalt sich der Sache annimmt und Mehrkosten auf mich zukommen.

Das wär's zum Sachverhalt.

Ich war noch nie in solch einer Situation und weiß nicht genau wie ich am besten reagieren sollte.

Der logische Menschenverstand wirft aber mir einige Fragen auf.

Wie kann man ohne eine Ware auszupacken beweisen, dass diese faktisch unbrauchbar/beschädigt ist?

Ist es zulässig obwohl man einen Schaden vermutet den Postboten nicht dadrauf aufmerksam zu machen und sich mit einer Aussage es sei alles in Ordnung abzufinden? Ist es nicht die Pflicht des Verkäufers, wenn er doch in unausgepacktem Zustand meint beurteilen zu können, dass die Scheibe kaputt ist, diese auch sofort beim Boten zu beanstanden?

Ist es rechtlich in Ordnung, dass sich der Käufer erst zwei Tage nach dem Erkennen des Schadens bei mir meldet? Ist es nicht seine Pflicht das sofort beim Bemerken des Schadens zu machen? Immerhin sind zwei Tage vergangen.

Ich habe kein Problem damit, falls die von mir verwendete Verpackung unzureichend war (447 BGB), dem Käufer den Schaden zu ersetzen, aber dadurch, dass dieser die Ware nicht auspackt, ist für mich der Schaden nicht bewiesen und ich kann auch gegenüber Hermes (Versandunternehmen) keine Ansprüchen geltend machen.


Ich bin um Rat wie ich jetzt am besten Vorgehen sollte und wie die Rechtslage aussieht.

Vielen Dank!

Beste Grüße

Alex

P.S. hier noch die Bilder der Scheibe, welche mir der Käufer geschickt hat.






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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Ich habe als Privatverkäufer bei Ebay eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug verkauft <hr size=1 noshade>

Ich gehe mal davon aus, dass die Gewährleistung ordnungsgemäß ausgeschlossen wurde.
Grundsätzlich gilt:
- Der VK hat die Ware verkehrssicher zu verpacken (was auch immer das im Einzelfall bedeutet)
- Der K trägt das Transportrisiko für Verlust und Beschädigung.

quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Wie kann man ohne eine Ware auszupacken beweisen, dass diese faktisch unbrauchbar/beschädigt ist? <hr size=1 noshade>

Wozu? Der K trägt das Transport

quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Ist es zulässig obwohl man einen Schaden vermutet den Postboten nicht dadrauf aufmerksam zu machen und sich mit einer Aussage es sei alles in Ordnung abzufinden? <hr size=1 noshade>

Ist zulässig. Woher soll der Postbote eine Beschädigung eines ihm fremden Gutes erkennen, wenn es der Empfänger nicht erkennt, der aber das Gut kennen sollte?


quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Ist es nicht die Pflicht des [color=red]Verkäufers[/color], wenn er doch in unausgepacktem Zustand meint beurteilen zu können, dass die Scheibe kaputt ist, diese auch sofort beim Boten zu beanstanden? <hr size=1 noshade>

Meintest du [color=green]Käufer[/color]?
Nein; da der Käufer das Transportrisiko trägt kann er doch die Beanstandung gegenüber dem Boten unterlassen.


quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Ist es rechtlich in Ordnung, dass sich der Käufer erst zwei Tage nach dem Erkennen des Schadens bei mir meldet? <hr size=1 noshade>

Warum sollte das nicht in Ordnung sein? Er muss sich ja nicht bei dir melden, da es sein Problem ist. Und dadurch dass er sich meldet wird es nicht dein Problem. Tritt deine Ersatzansprüche gegen den Paketdienstleister an den Käufer ab. Soll der sich mit dem Paketdienst behängen. §421 HGB unter Berücksichtigung §447 BGB
Wenn es allerdings hapert solltest du mit eingreifen

quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Ist es nicht seine Pflicht das sofort beim Bemerken des Schadens zu machen? <hr size=1 noshade>

Wann auch immer das "Bemerken" ist.

quote:<hr size=1 noshade>von AC9999 am 10.04.2014 15:31

Ich habe kein Problem damit, falls die von mir verwendete Verpackung unzureichend war (447 BGB), dem Käufer den Schaden zu ersetzen <hr size=1 noshade>

Löblich. Das müsste der K aber erst nachweisen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware in Anwesenheit
des Spediteurs auszupacken und zu sichten.
Das macht zwar keiner, ist aber so.
Ihr Käufer hat somit seine Obliegenheitsverpflichtung verletzt.
Sonst könnte er u.U. die Versicherung des Transporteurs
in Anspruch nehmen.
Wäre die Reklamation berechtigt,bei nachweisbar fehlerhafter Verpackung, hätte der Käufer Ihnen
Gelegenheit geben müssen, eine Ersatzscheibe zu liefern.
Ich würde auf nichts mehr reagieren. Es sei denn, es kommt ein Mahnbescheid oder eine Klage vom Gericht.
Da wäre Wiederspruch angesagt.


-- Editiert xxsirodxx am 10.04.2014 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AC9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie sollte ich jetzt Ihrer Meinung nach vorgehen.

Soll ich der Zahlungsaufforderung nachkommen obwohl die Bilder in keinster Weiße den Schaden belegen?

Der Käufer gibt mir ja nicht mal die Chance, ihm dabei zu helfen den Schaden beim Versandunternehmen zu melden indem er den Artikel nicht auspackt und somit der Schaden nicht sichtbar ist.

Meine letzte Email an den Käufer war folgende:

Ebenso sollten sie wissen, dass laut §447 BGB der Gefahrenübergang auf den Käufer übergeht, sofern die Ware ordnungsgemäß verpackt worden war.

Sie müssten mir nachweisen, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt ist und das würde, falls es gelinge, etliche Zeit in Anspruch nehmen, verbunden mit Anwaltskosten und unnötigen Umständen.

Mir tut es wirklich Leid, dass es zu solchen Unannehmlichkeiten gekommen ist.

Lassen sie uns das doch friedlich klären, indem sie die Ware auspacken, mir Bilder schicken und ich diese an Hermes weiterleite. Sobald Hermes den Schaden ersetzt, erhalten sie unverzüglich ihr Geld und ich komme für die Transportkosten extra auf.

Darauf hin kam seine Antwort:

Ich weiss nicht wie Sie darauf kommen mein Anwalt sieht das ganz anders, die Ware ist schlecht verpackt und bleibt aus dem Grund auch in dem abgelieferten Zustand, die Ersatzscheibe ist schon unbeschaedigt geliefert und zum Vergleich ist die Verpackung auch dokumentiert. Sollten Sie nicht innerhalb von 10 Tagen das Geld zurueck senden werde ich weitere Schritte einleiten!
Selbstverstaendlich werden dadurch Mehrkosten entstehen, aber auch die muessen Sie tragen !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:
von AC9999 am 10.04.2014 16:14

Wie sollte ich jetzt Ihrer Meinung nach vorgehen.


quote:
von xxsirodxx am 10.04.2014 16:13

Ich würde auf nichts mehr reagieren.


Ist das nicht deutlich genug?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8594 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

also es könnte schon sehr gut sein, dass die Verpackung Mangelhaft ist.
Immerhin muss man bedenken, laut AGB von Hermes muss das Transportgut so verpackt sein, dass es einen Sturtz aus 1m Höhe überlebt und mit 40KG belastet werden kann. die 40Kg halte ich für unproblematisch, aber der Sturtz aus 1m Höhe auf die Seite, na da glaub ich nicht, dass die Verpackung genügt...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 1823x hilfreich)

Sehe ich auch so wie l-d-h.

(Ich bekam mal einen Heckspoiler in Luftpolsterfolie - und sonst nix - verpackt zugeschickt, das war reines Glück, daß der unbeschädigt war.)

Nicht ohne Grund packen Profis sowas in stabile Umverpackungen mit viel Styropor. Der Glaube, daß Luftpolsterfolie und etwas Pappe für sowas ausreichen ("dann kann ja nix verkratzen"), ist nicht auszurotten.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12243 Beiträge, 4486x hilfreich)

quote:
....obwohl die Bilder in keinster Weiße den Schaden belegen?


Also eigentlich kann man auf dem zweiten Bild recht deutlich sehen, dass die Scheibe in der Mitte gebrochen ist.
Ich kenne zumindest keine Frontscheiben, die in der Mitte einen Knick haben.

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