Ebay Problem - bei Weigerung ein Mahnbescheid?

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tuttipflanze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)
Ebay Problem - bei Weigerung ein Mahnbescheid?

Hallo,

ich habe über Ebay bei einem Händler eine Hose bestellt. (18 Euro + Versand=23 Euro) Diese Hose wurde laut Händler am 23. 09. 2004 (vor vier Tagen) von mir selbst in Empfang genommen. Ich habe jedoch nichts bekommen. Möglich ist, dass der Postbote die Ware woanders ablieferte und mich nicht informierte (z.B. beim Nachbarn). Ich kann jedoch nicht bei jedem Einzelnen der Nachbarschaft klingeln und nachfragen. Auf meine Bitte, eine Nachforschung durchzuführen, schrieb der Händler: "Das haben wir bereits getan."

Welche Rechte habe ich nun? Möglicherweise das Zurückverlangen des vorab überwiesenen Geldes und bei Weigerung ein Mahnbescheid?

Gruß

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
harzer366
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Lass Dir eine Kope des Nachforschungsantrages senden , bzw. eventuell die Versandnummer des Einlieferrungsscheines, dann kannst Du selbst auch noch mal nachforschen. War es ein Versicherter Versand. Welche Kriterie erfüllte er, wäre wichtig zu Wissen.

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#2
 Von 
Tuttipflanze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Versand war versichert.

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#3
 Von 
harzer366
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Also dann Frage eventuell selber nach, aber es ist in dem Fall eigentlich Aufgabe des VK sich darum zu kümmer, da versichert. Lass Dir schnell die Unterlagen dazu schicken, wo drauf steht das Du es entgegengenommen hättest, bzw. da muß ja nun Nachvollziehbar sein wer die Sendung nun angenommen hat, Unterschrift. Sollte er Dir nichts vorlegen können oder wollen. Ebay Mahnverfahren einleiten usw.

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Ein Nachforschungsauftrag dauert ca. 2 Wochen (wenn nicht noch länger). Es ist als absurd zu behaupten, ein solcher wäre bereits durchgeführt worden.

Das Ergebnis wird einem dann schriftlich mitgeteilt.

Wenn der Versand versichert war, einfach mal den Einlieferungsbeleg fordern.

Steffen

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Händler haftet für den Versand. An Ihrer Stelle würde ich nicht nachforschen, sondern ihm eine Frist zur Lieferung setzen. Dann ist es nämlich an ihm, die Lieferung nachzuweisen bzw. nach dem Verbleib der Ware zu forschen.

Bear

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