Hallo, ich habe derzeit bei Ebay ein Problem mit einem Käufer. Scheinbar ist ein Artikel (Modellauto) bei ihm defekt angekommen und zunächst wurde sich darauf geeinigt, dass der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises erstattet. Ich als Verkäufer forderte von dem Käufer natürlich einen Bildbeweis. Ich erhielt zwar zwei Bilder, dass eine zeigte jedoch nur ein abgebrochenes Rad und das andere den Radkasten und einen Teil des Autorahmens. Anhand dieser Bilder könnte es sich meiner Ansicht nach um jedes Modellauto mit roten Lack handeln und so forderte ich den Käufer freundlich dazu auf, mir doch bitte ein Gesamtbild + Beschädigung des Artikels anzufertigen. Ich wollte ihn hiermit in keinster Weise schickanieren, sondern mich nur absichern, was ich ihm auch in der folgenden Email versichert habe. Der Käufer fühlte sich daraufhin angegriffen und fordert nun von mir eine sofortige Zahlung des Kaufpreises + 2x Versandkosten (inkl. Rücksendekosten). Ich bot ihm an, seinen Kaufpreis und durch den Kauf enstandene Versandkosten zu erstatten, wenn er mir dieses Gesamtbild des Autos erbringen würde.
Er weigert sich mein gefordertes Beweisbild anzufertigen, da dies seiner Ansicht nach nicht nötig sei.
Auf meinen Vorschlag, dass er den defekten Artikel eher behalten oder entsorgen könnte, geht er auch nicht weiter drauf ein, sondern beharrt darauf, dass ich ihn zurückzunehmen habe, obwohl ich keinerlei Anspruch darauf erhebe und ihm dies mehr als deutlich gemacht habe. Leider ging er dann auch nicht weiter darauf ein sondern drohte gleich mit dem heranziehen eines Dritten, der die Forderungen auf gesetzlichem Wege einfordern würde. Da es sich hierbei eigentlich nur um 3 Euro Kaufpreis und 4,50 Versandkosten handelt, kann ich dies nicht wirklich nachvollziehen.
Da ich nun nicht wirklich weiss, wie die rechtliche Lage ist und wie ich mich weiterhin verhalten soll, hoffe ich, dass Sie mir an dieser Stelle einen guten Rat geben können.
MfG Chris Gissel
Ebay - Probleme mit Käufer
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
> "3 Euro Kaufpreis ..."
Ohne Worte
War die Ware denn deiner Meinung nach Ausreichend verpackt, bist du Privatverkäufer?
Wenn 2x ja, bist du aus dem Schneider ....
Ist doch letzlich unerheblich, wie hoch (oder niedrig) der Preis ist. Gibt halt überall Erbsenzähler.
Aber der Verkäufer hat ein Recht auf eine Schadensdokumentation, bevor er Artikel zurücknimmt (oder entsorgen lässt). Diese sollte natürlich den Schaden erkennen lassen und natürlich auch, ob es sich um den veräusserten Artikel handelt. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen 'Artikel kaputt, gib mal die Knete wieder, musst mir schon glaube, dass der Auspuff von Deinem Auto stammt.'
Allerdings glaube ich nicht, dass sich ein Anwalt bei einem Streitwert von 7,00€ findet.
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Also bisher habe ich eigentlich immer meine Artikel gut verpackt und solche Probleme sind auch noch nie aufgetreten. Natürlich kann es auch immer wieder passieren, dass das Packet beim Transport irgendwie unsanft behandelt wurde und dadurch der Schaden entstanden ist. Ausserdem bin ich Privatkäufer und habe mich, was den Transportschaden angeht schon etwas informiert:
1) Wird ein Artikel von einer Privatperson an eine andere Privatperson
verschickt, traegt stets der Kaeufer das Risiko.
2) Hat der Verkaeufer den Artikel nicht hinreichend geschuetzt verpackt
oder einem unzuverlaessigen Transportunternehmen uebergeben, haftet der
Verkaeufer fuer den entstandenen Schaden.
3) Das verantwortliche Transportunternehmen kann Ihnen Auskunft darueber
geben, in welchen Faellen das Risiko fuer eine Beschaedigung oder den
Verlust eines Pakets von diesem Transportunternehmen getragen werden.
Leider kann ich natürlich nicht genau beweisen, wie es verpackt wurde, aber es wurde bei dem Angebot darauf hingewiesen, wie der Artikel verpackt sein wird. Darüber war sich der Käufer also im klaren.
Allerdings geht es ja mehr um die Erstattung des Kaufpreises + Versandkosten. Ich wäre ja bereit es ihm zu erstatten, nur er weigert sich ja dagegen, dasss von mir gewünschte Beweisphoto anzufertigen, was nun keine großer Aufwand wäre.
Auf jedenfall schonmal danke für die Antworten, hat mir auf jedenfall shconmal ein wenig weitergeholfen
@Chips
quote:
2) Hat der Verkaeufer den Artikel ... einem unzuverlaessigen Transportunternehmen uebergeben, haftet der
Verkaeufer fuer den entstandenen Schaden.
Was ist denn ein 'unzuverlässiges Transportunternehmen'? Haben Sie da Beispiele oder eine allgemeine Definition?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
-- Editiert von Jotrocken am 09.02.2008 13:12:33
-- Editiert von Jotrocken am 09.02.2008 13:13:14
--- editiert vom Admin
Hi!
Hatte auch schon mal so ein Problem, da gings allerdings um 13€.
Ich bin dann letztendlich in die Bank, hab mir da 1300 1ct Münzen geben lassen, diese in ein Jutesäckchen getan.
Bin damit 100KM zu dem Käufer gefahren und habe Ihm als er die Türe aufgemacht hat.....
Nein, nicht das Säcken um die Ohren geschlagen
Ich hab Ihm als er die Türe aufgemacht hat den Inhalt des Säckchens mit hohem Schwung im Eingangsbereich der Wohnung verteilt.
Das blöde Gesicht war's mir wert.
Gruß
Abdul
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