Ebay Rücksendekosten bei Paypal Zahlung

13. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)
Ebay Rücksendekosten bei Paypal Zahlung

Ich habe einen Artikel bei E. erworben von einem privaten Verkäufer. Es handelt sich um eine Lammfelldecke, die der Verkäufer nicht entsprechend gewaschen hat. Sie ist spröde und filzig. Ich habe über Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat lediglich Rücknahme ausgeschlossen. Er nimmt die Decke zurück. Ich soll jedoch die Rücksendekosten bezahlen. Paypal erstattet mir vermutlich lediglich die Auktionskosten. Bleibe ich nun auf den Rücksendegebühren sitzen?

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23 Antworten
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#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

du kannst natürlich versuchen das geld (ohne rücksendekosten) über paypal zurück zu holen. deswegen habt ihr aber trotzdem noch einen rechtsgültigen kaufvertrag und der Verkäufer kann dann ohne zögern den kaufpreis gerichtlich geltend machen.

wenn du der meinung bist es wurde nicht das geliefert was angeboten wurde, musst du das entweder mit dem vk klären oder deinerseits anwaltlich und gerichtlich den kaufvertrag anfechten. dann bekommst du evtl. auch die rücksendekosten zurück.

aber der einfache weg, paypal fall eröffnen und voraussichtlich das geld zurückerstattet zu bekommen, kann auch ganz schnell in die hose gehen. weil was paypal entscheidet hat keinerlei rechliche relevanz.





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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:
Bleibe ich nun auf den Rücksendegebühren sitzen?




Ja, das ist bei PP so.

Der Rechtslage entspricht das nicht. Der Verkäufer müsste sie dir erstatten, er hat schliesslich mangelhafte Ware geliefert. Das kannst du auch unabhängig von PP von ihm fordern.

Andererseits, ohne PP hättest du den Verkäufer u.U. verklagen müssen, wenn er auf stur schaltet. Das hätte monate gedauert, wenn bei ihm nichts zu holen ist, wärst du auf allen Kosten sitzen geblieben un dein Geld hättest du auch nicht wieder.

Dazu der ganze Aufwand und Ärger, ich habe mich deshalb schon grummelnd damit abgefunden, kostet dann zwar 4 - 5,90 EUR, dafür ist die Sache ohne Risiko und weitere Kosten erledigt.

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat:
Andererseits, ohne PP hättest du den Verkäufer u.U. verklagen müssen, wenn er auf stur schaltet.


das wirst du auch mit pp machen müssen, wenn der vk rechtlich etwas versiert ist.

irgendwie scheinen 90% aller ebaykäufer zu glauben, pp sei die oberste rechtliche instanz in deutschland.

wenn du der meinung bist der artikel weisst einen mangel auf, musst du das mit dem verkäufer klären und den mangel ggf. beweisen.

ich kann nur davon abraten das geld über pp zurück zu holen. ich würde in so einem fall jedenfalls ohne weitere mahnung einen mahnbescheid erlassen und gleich noch eine betrugsanzeige hinterher schieben, denn eine rechtsgrundlage für die rückbuchen, die ja dann von dir veranlasst wurde, gibt es nicht.

kann natürlich sein dass der vk es einfach so hinnimmt. vielleicht glaubt er ja auch pp steht über dem gesetz. wenn er sich aber etwas auskennt, kann es richtig teuer und unangenehm für dich werden.




-- Editiert catwelatze am 13.09.2013 15:38

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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:
ich kann nur davon abraten das geld über pp zurück zu holen. ich würde in so einem fall jedenfalls ohne weitere mahnung einen mahnbescheid erlassen und gleich noch eine betrugsanzeige hinterher schieben, denn eine rechtsgrundlage für die rückbuchen, die ja dann von dir veranlasst wurde, gibt es nicht.
...

kann natürlich sein dass der vk es einfach so hinnimmt. vielleicht glaubt er ja auch pp steht über dem gesetz. wenn er sich aber etwas auskennt, kann es richtig teuer und unangenehm für dich werden.



Könntest du das vielleicht belegen. Vielleicht das eine oder andere passende Urteil wäre schön.

Deine Auffassung ist völlig abwegig, irreal.

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#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 748x hilfreich)

quote:
Vielleicht das eine oder andere passende Urteil wäre schön.


http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=539398

In dem Fall ist der VK auf die Schnauze gefallen.


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#6
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Habe ich es richtig verstanden, daß, wenn ich angenommen das Geld über Paypal zurück, ich mich ins Unrecht setze?
Da das Teil mit Sicherheit nicht gesprechend gewaschen wurde, habe ich den VK mehrmals ohne Erfolgt gebeten, mir zu sagen, wie er es gewaschen hat. Wenn ich ihn nun deutlich bitte (Frist), zu sagen, wie, womit, wieviel Grad, Waschmaschine, Trockner er den Artikel gewaschen hat, wäre ich dann in einer günstigeren Situation? Falls er wieder nicht antwortet.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9033 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von ImkeP am 14.09.2013 19:40

Da das Teil mit Sicherheit nicht gesprechend gewaschen wurde, habe ich den VK mehrmals ohne Erfolgt gebeten, mir zu sagen, wie er es gewaschen hat. Wenn ich ihn nun deutlich bitte (Frist), zu sagen, wie, womit, wieviel Grad, Waschmaschine, Trockner er den Artikel gewaschen hat, wäre ich dann in einer günstigeren Situation? Falls er wieder nicht antwortet.

Und die Information soll was ganz genau an der Beschaffenheit der Ware ändern?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:
Habe ich es richtig verstanden, daß, wenn ich angenommen das Geld über Paypal zurück, ich mich ins Unrecht setze?



Nein, das hast du völlig falsch verstanden.

Hier antworten eben solche und solche Leute. Auf den absurden Beitrag von catwelatze will ich nicht näher eingehen.

Du kannst hier mit Fug und Recht deine Mängelrechte geltend machen. Da gehören eigentlich auch die Rücksendekosten dazu, aber dazu habe ich dir oben schon was geschrieben.

Der Tenor des Urteils, das man nach langem´Suchen findet, wenn man Scapplers link folgt lautet:

"Die Klage wird abgewiesen."

Ein Verkäufer hatte den Käufer auf Zahlung verklagt, nachdem der einen Mangel geltend gemacht und PP ihm sein Geld zurückerstattet hatte.

Lass dich hier nicht ins Bockshorn jagen.

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#9
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich werde das heute mit Ebay regeln und wie Philosoph schreibt, "unter Grummeln" die Rücksendekosten als Verlust buchen. Vielen Dank.

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#10
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@asap

du kannst meinen beitrag ja gerne absurd finden, das steht dir ja frei.

fakt ist, paypal hat nicht die befugnis kaufverträge für ungültig zu erklären. das tun sie aber quasi, wenn sie einen käuferschutzantrag stattgeben (was meist ausgewürfelt wird) und dem käufer das geld zurück erstatten.

weder paypal noch ebay können und dürfen entscheiden, ob hier eine reklamation zu recht erfolgt und der kaufvertrag rückabgewickelt wird. das kann ein Gericht und sonst niemand. (ausser käufer und verkäufer einigen sich)

natürlich kannst du deine mängelrechte, wie asap es nennt, geltend machen. nur ist hierfür paypal die falsche Instanz.

und in dem hier verlinkten fall wurde die klage abgewiesen, schön und gut, das kommt vor. ein anderes Gericht, ein anderer richter, entscheidet anders. sucht euch doch einfach mal ein paar andere urteile zum thema haftungsausschluss und gefahrenübergang bei privatverkauf raus.

@ imkep
versuche dein geld über paypal zurück zu holen. akzeptiert der käufer das, gut für dich. akzeptiert er es nicht und leitet entsprechende schritte ein, kann es teuer werden. die rücksendekosten wirst du auf jeden fall einklagen müssen. die bekommst du auch von paypal nicht.

muss jeder für sich selber entscheiden was er macht.



-- Editiert catwelatze am 16.09.2013 16:36

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#11
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 346x hilfreich)

quote:
... denn eine rechtsgrundlage für die rückbuchen, die ja dann von dir veranlasst wurde, gibt es nicht.

hat der K wirklich die Rückbuchung (direkt und wissentlich) beantragt?
Oder vielmehr "nur" einen Fall eröffnet weil die Ware nicht der Beschreibung entspricht? Und aus dem eröffnen eines Falles kann man dem K doch keinen Strick drehen. Wenn PP dann nach dem eröffnen eines Falles das Geld (ohne Rechtsgrundlage) dem K zurücküberweist, ist dies dich nicht die Schuld der K, oder etwa doch ???


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#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:
Wenn PP dann nach dem eröffnen eines Falles das Geld (ohne Rechtsgrundlage) dem K zurücküberweist, ist dies dich nicht die Schuld der K, oder etwa doch ???



Wieso ohne Rechtsgrundlage? Die PP AGB haben ja wohl beide Seiten akzeptiert.

Wenn einem das nicht gefällt, darf man PP nicht nutzen.

I.Ü. wurde der Mangel dem Verkäufer angezeigt. Oft fordert PP ja sogar ein "Gutachten", eine neutrale Bestätigung der vorhandenen Mängel.

Der Verkäufer kann sie ja beheben. So lange kann der Käufer mit Fug und Recht den Kaufpreis zurückbehalen.

Wieso "Schuld", sogar "Betrug" wurde TE oben vorgeworfen, alles Lüge. Das scheint hier Alles Niemand zu stören, mir geht das erheblich zu weit, wenn Fragesteller als Kriminelle bezeichnet werden. Ohne jeden Anlass.

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-- Editiert asap am 16.09.2013 18:15

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat:
Wieso ohne Rechtsgrundlage? Die PP AGB haben ja wohl beide Seiten akzeptiert.
Wenn einem das nicht gefällt, darf man PP nicht nutzen.



nicht alle AGB's, die man akzeptiert hat, halten einer rechtlichen beurteilung stand. und BGB steht immer noch über AGB.

Zitat:

Oft fordert PP ja sogar ein "Gutachten", eine neutrale Bestätigung der vorhandenen Mängel
.

ist schon klar. die entscheidungen von paypal sind transparent und immer nachvollziehbar.


-- Editiert catwelatze am 18.09.2013 09:07

0x Hilfreiche Antwort




#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Das Geld in so einem Fall zurückzubuchen, ist keinesfalls Betrug, wenn man die Decke zurückschickt oder anbietet, gegen Erstattung der Rücksendekosten zurückzuschicken. Man macht aufgrund eines offensichtlich vorhandenen und wohl auch untrittigen Sachmangels von einer Rückabwicklung Gebrauch. Schließlich könnte man den Verkäufer auch zur Lieferung einer nicht mangelhaften Decke zwingen, notfalls mittels Gericht. Und zwar auf Kosten des Verkäufers.

Auch wenns ich so deutlich nicht formulieren würde, gebe ich asap da Recht. Du bist hier total auf dem Holzweg. Wegen den Rücksendekosten kann man geteilter Meinung sein. Aber Betrug ist das keinesfalls. Betrug wäre es, mit Vorsatz das Geld zurückzuholen und die Decke einfach zu behalten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#22
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich möchte mich für die Beiträge bedanken. Ich habe von Ebay für die Rücksendung einen frankierten Aufkleber erhalten. Die Sendung wurde am 20.09.2013 an den Verkäufer ausgeliefert. Den inlieferungsschein der Rücksendung habe ich an Ebay geschickt. Ich soll nun den Auktionspreis + Hinsendekosten über Paypal zurück erhalten.

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#23
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2073x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Ich habe von Ebay für die Rücksendung einen frankierten Aufkleber erhalten. <hr size=1 noshade>



Tatsächlich, das war mir jetzt ganz neu:

http://pages.ebay.de/kaeuferschutz/

quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie einen Artikel erhalten haben, dieser aber nicht der Beschreibung entspricht, unterstützten wir Sie bei der Rücksendung und erstatten Ihnen den Kaufpreis und die Versandkosten . <hr size=1 noshade>


Das ist dann -anders, als ich oben geschrieben habe - im Einklang mit der gesetzlichen Regelung in § 439 II BGB , da kann man dann nicht meckern.

Als ich das letzte mal 2009 das "Glück" hatte, gab es das noch nicht, die 5 EUR ärgern mich immer noch.

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