Ebay - "Schrott-Handy" in "Super-Zustand"

27. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
BigMagicMaster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - "Schrott-Handy" in "Super-Zustand"

Hallo zusammen,

ich sammel seit einiger Zeit alte Handies. Letzte Woche habe ich bei Ebay ein Siemens S10 Aktiv ersteigert. Der Verkäufer (privat) hat es als in Super-Zustand beschrieben.

Habe das Gerät dann vorgestern erhalten - Kaufpreis 35,35 EUR. Habe auch nur soviel dafür geboten, da ich die Beschreibung für wahr hielt. Stand auch nichts von außerordentlichen Abnutzungserscheinungen oder Displayschaden.

Auf jeden Fall ist das Gerät nicht zu Gebrauchen. Es ist überdurchschnittlich stark abgenutzt (Kratzer ringsum, Tasten abgewetzt und das Display ist beschädigt (eine Zeile defekt, Beleuchtung geht nicht mehr).

Die Kratzer auf dem Display und am Gehäuse liesen sich ja noch verschmerzen. Aber das Display ist eben defenitiv defekt. Auf dem Foto sah das Gerät ja ganz brauchbar aus. Wenn es überhaupt das gelieferte Handy darstellt.

Wer will kann sich das Teil gern bei Ebay ansehen:
Art.-Nr. 6339624501.

Habe diesen Sachverhalt dem Verkäufer auch freundlich per Mail mitgeteilt und um Wandlung gebeten. Er solle mir bitte den Kaufpreis und die Versandkosten erstatten und ich schicke ihm das Gerät zurück. Leider stellt er sich quer, meint "seiner Meinung nach wäre das Gerät in einem Super-Zustand und von wegen Privatauktion, kein Umtausch, Rückgabe usw. Ich hätte vorher ja fragen können.

Wer fragt bei der Bezeichung "Super-Zustand" denn nach, ob das Display auch noch funktioniert und ob das Gerät wirklich noch so Super ist? Kann er mir ja auch da noch die Hucke volllügen.

Hab noch keine Bewertung abgegeben. Wenn ich dem eine schlechte gebe - die hat er dann zu Recht - gibt er mir auch eine schlechte. Kotzt mich wirklich an.

Wie stehen in diesem Fall meine Chancen, dass ich mein Geld zurück erhalten (erstreiten wenn nötig) werde?

Bin neugierig auf alle Antworten.

Grüße

BigMagicMaster

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wichtig scheint mir zu sein,daß er "voll funktionsfähig" in die Artikelbeschreibung geschrieben hat.
Dann darf er auch kein defektes Teil liefern,auch nicht als Privater!
Ich würde ihm das nochmal erklären,erneut um Wandlung bitten und andernfalls mit rechtlichen Schritten drohen.
Ob sich das allerdings lohnen würde,ist eine andere Frage...

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

...wenn sie auf ihr recht bestehen, dann würde ich auch - gesetzt der fall, sie sind im rechtsschutz - zum RA gehen und dem Vk, wenn er sich weiter stur stellt, ein entsprechendes schreiben zukommen lassen. so etwas wirkt oft wahre wunder!!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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