Ebay - Schrott geliefert, zurückgeschickt und Geld nicht wiederbekommen

2. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
funkyfried
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - Schrott geliefert, zurückgeschickt und Geld nicht wiederbekommen

Hallo, diesmla hat es mich richtig erwischt: Ich habe über ebay einen beamer ersteigert für 666,- Euro in einer Powerauktion, hab mich zuerst gefreut so ein schnäppchen zu machen, allerdings erwies es sich beim auspacken eher als reinfall...

ich muss dazu sagen, das mr das ganze schon suspekt vorkam, als der postbote mir das Paket brachte da schon meherer abgerissene Versandaufkleber drauf waren.

Nunja, beim auspacken und ausprobieren stellte ich dann fest, dass der Beamer weder die versprochenen Leistungen aufwies, noch das der Beamer "NEU & OVP" ist.

Letzteres hätte mich nicht wirklich gestört, aber eine Auflösung von 1024x768 Pixel zu versprechen, obwohl der Beamer nur 320x240 Pixel kann ist schon eine Unverfrorenheit.

Jetzt wollte ich den Beamer wenigstens ausprobieren, aber Pustekuchen die Lampe ist ja auch defekt...

Jedenfalls hatte ich die Nase jetzt voll und schickte den Beamer am nächsten Tag zusammen mit einer Begründung warum ich das Ding nicht mehr haben will zurück an den Verkäufer. Das Paket wurde auch angenommen, allerdings wurde jetzt nach 3 Wochen weder das Geld auf mein Konto zurücküberwiesen, noch habe ich je eine Antwort bekommen.

Am Telefon ging keiner ran, e-mails wurden zurückgesendet weil das Postfach voll war und auf Faxe hat auch keiner reagiert.

Das ich mein Geld zurückhaben will ist klar nur wie? Da die Rechnung ja auf unsere Firma ausgestellt ist habe ich überlegt ob ich nicht unser Inkasso-Büro damit beauftragen kann aber leider weiß ich nicht ob das geht.

Andere Möglichkeit wäre natürlich übern Anwalt, allerdings weiß ich nicht ob es sich bei 666 Euro lohnt, da der Anwalt ja auch einiges kostet...

Ich wäre für Hilfe wirklich dankbar...


Achso hier mal den Link zur Auktion:
=======================
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5717154943&ssPageName=STRK:MEWN:IT


-- Editiert von michae.salzmann am 02.10.2004 16:14:05

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)

1. Einschreiben mit RS, LETZTE Frist setzen.
2. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten (Formulare im Schreibwarenhandel)
3. Gleichzeitig (verleiht etwas Nachdruck) Anzeige machen.

Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Schuldner zahlt - Alles super.

b) Schuldner zahlt nicht => Eidesst. Vers. erwirken => Titel f. 30 Jahre. Kostet viel Zeit + evtl. zusätzlich paar Hundert EUR für z.B. Wohnungs-Zwangsöffnung, wenn er die EV nicht abgibt (etwa 300,- EUR ich spreche aus Erfahrung).

b2) Schuldner zahlt nicht, HAT SCHON EV abgegeben => Geld 99,99% futsch.



Alles "fast" kostenlos - Wahrscheinlich aber auch umsonst.

Der Anwalt macht letztendlich das Gleiche, kostet aber richtig.


/SN

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#2
 Von 
funkyfried
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

letzte frist habe ich ihm schon gesetzt.

und wie sieht es aus, kann ich theoretisch auch gleich unser inkasso damit beauftragen oder nicht? das wäre für mich jetzt der bequemste weg und kosten habe ich auch keine

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#3
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)

Mitglied beim Inkasso (noch nicht so lange?)!? Dann verstehe ich die Frage nicht ... Natürlich kannste die damit beauftragen (und natürlich sofort - Brauchst keine einzige Mahnung selbst schicken).

Ruf doch bei dem Inkasso an und lass' dir das genau erklären (wir sind z.B. bei der Creditreform, die beraten zumindest ausführlich).

Zunächst kostet's idR. nix (außer Jahresbeitrag) , aber der ganze GV-Mist mit Zwangöffnung oder sobald Anwälte ins Spiel kommen oder der Schuldner schon blank ist mit EV kostet es trotzdem extra weil das Inkasso die Gebühren vom Schuldner nicht bekommt!
Im Erfolgsfalle schlagen die ja ihre Provision + Kosten drauf.

Wie gesagt: Dort anrufen.

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#4
 Von 
funkyfried
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wir nutzen das Inkasso eigentlich nur für unsere Kunden, wenn die nicht bezahlen - aber eigentlich ist es ja dafür da um offene forderungen einzutreiben, deshalb dachte ich mir dass es eigentlich gehen müsste, aber ehe ich mich lächerlich mache und montag da anrufe wollte ich vorher lieber gewissheit haben. Das Inkasso hat damals übrigens damit geworben, dass selbst bei einem erfolglosen fall für uns keine gebühren anfallen.

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#5
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 253x hilfreich)

Forderung ist Forderung. Form ist egal.

Das mit "keine Kosten" kenne ich nur zu gut. Es stimmt aber nicht! Das sind so irreführende Formulierungen.

Das läuft so:
Die schicken ein paar Mahnungen + rufen dort an. Wenn nun nichts passiert (DAS heißt erfolglos). Dann kostet es auch nichts extra (also 3 Briefmarken + 3x6 ct. Telefon nehmen die auf sich ;) .

Viel mehr macht ein Inkassoinst. nicht / darf es nicht! Weiter geht es dann mit Inkasso-Partner-Anwälten etc., denen du dann eine Prozessvollmacht unterschreibst = $$ $$

Einfach mal machen - Am Ende hat man dann nochmal das Doppelte hinterher geschmissen ;)

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