Guten Abend, ich habe am Samstag einen Backofen (Wert 400 Euro) bei Ebay gekauft bei einer Firma mit über 390000 positiven Bewertungen! Somit nichts gedacht und aufgrund des attraktiven Preis bestellt und im Anschluß überwiesen. Gestern erhielt ich dann eine Email der Firma, dass die gehackt wurden und den Artikel gar nicht im Sortiment haben und das Geld auf einem anderen Konto gelandet ist! Rückruf bei der Bank erfolglos, Anzeige gegen unbekannt erfolgt. Die Polizei meinte, dass Geld sehen sie nie wieder.
Jetzt meine Frage, kann man gegen die Firma was machen? Die haben eine Mail geschrieben, dass sie einen Fremdzugriff hatten und jetzt auch nichts sonst weiter tun können. Sehr schwach.
Ich bin über jeden Tipp dankbar!
Danke
Ebay Sofortkauf Fremdzugriff
27. August 2019
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Frage vom 27. August 2019 | 20:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 10x hilfreich)
Ebay Sofortkauf Fremdzugriff
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#1
Antwort vom 28. August 2019 | 06:29
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Wenn die Aussage der Wahrheit entspricht, was will man gegen die Firma machen? Die sind ebenfalls in einer sehr misslichen Lage - je nach dem, wie viele Fälle es gibt und um welche Summen es jeweils geht, ist der Schaden am Renommee erheblich.
ZitatDie haben eine Mail geschrieben, dass sie einen Fremdzugriff hatten und jetzt auch nichts sonst weiter tun können. Sehr schwach. :
Was erwarten Sie denn, was die machen sollen? Die haben das Geld ja nicht erhalten.
Sie haben Anzeige erstattet, mehr können Sie erst mal nicht tun. Als Käufer ist die Nutzung von Paypal praktisch - da kriegt man sein Geld eher mal zurück.
Viele Grüße aus Bonn!
-- Editiert von fb367463-2 am 28.08.2019 06:32
#2
Antwort vom 28. August 2019 | 07:41
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Die haben weder dein Geld, noch dein Backofen und sind auch keinen Vertrag mit dir eingegangen. Was willst du also machen???ZitatJetzt meine Frage, kann man gegen die Firma was machen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. August 2019 | 11:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Offenbar fragt sich der TE ja, ob er einen Schadensersatzanspruch gegen den Accountinhaber hat. Dazu müßte er diesem aber wohl (grobe) Fahrlässigkeit nachweisen.
#4
Antwort vom 28. August 2019 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120040 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatJetzt meine Frage, kann man gegen die Firma was machen? :
Sofern der Fremdzugriff der Wahrheit entspricht: realistisch gesehen nichts. Man müsste schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen, das es einen "Betriebsunfall" gab reicht nicht.
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