Ebay- Sperrung Mitgliedskonto

21. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)
Ebay- Sperrung Mitgliedskonto

Mahlzeit,
von gestern auf heute hat ebay mein Mitgliedskonto ohne Angabe irgendwelcher Gründe gesperrt. (Mitgliedschaft beendet)
Beim einloggen bekomme ich nur die Aussage, daß alle Beschwerden zu klären seien. Habe nur nie welche bekommen.
Und auf Antwort auf meine mails warte ich auch schon ne Weile.
Hatte bisher 100 % positive Bewertungen, aktuell zwei Sofort & Neu Auktionen laufen, wo ich keinen Verstoß gegen ebay-Richtlinien feststellen konnte.
Was wird aus den Einstellgebühren etc.??
Hat da jemand Erfahrung?

Danke

Problem bei eBay und Co?

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90 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Manchmal hilft ein Blick in die Foren von Ebay. Vielleicht findest Du Dich und Deinen Account dort ja wieder?!

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

PS, weil er das schon gemacht hat und von dort offensichtlich noch keine Antwort bekommen hat, was ja wohl bekanntlich nicht sonderlich verwunderlich ist, oder?

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#4
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

So, ich wieder...
habe nun mehr Informationen, nachdem ich bei ebay selber noch ein bißchen gesurft habe, kam vor der seite, wo ich dann meine Lastschrift manuell auslösen kann der dolle Satz:
"...Ihr account ist in Ungereimtheiten (oder so ähnlich) verwickelt..."
Angeblich wäre mir eine mail zugesandt worden.
Nur, es ist keine eingegangen.
Nun habe ich schon die zweite mail (ziemlich sauer) hingeschickt.
Ich bekomme einfach keine Antwort.
Danke für den Tip mit den Foren, hab ich mich bis jetzt nicht drum gekümmert, nur, da finde mal einer was....

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#5
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Da gibt es eine Suche. Da gib mal Deinen Accountnamen ein, vielleicht gehts dann leichter. Ist aber nur eine Möglichkeit.

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#6
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ realeasy
Das mit einer "sauren eMail" würde ich lassen. Selbst wenn Sie sich nichts zu Schuldenkommen haben lassen, ist Arschkriechen angesagt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft bei eBay und die sind da sehr empfindlich und arrogant. Die sperren gerne privat User, die sich im Ton vergreifen.

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#7
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Zuuuu spät!!
Habe schon `ne schriftliche Entschuldigung gefordert und meine Gebühren für die laufenden Auktionen auch.
Dank für den Tip mit der Such-Funktion, da war kein Ergebnis da (bzgl. meines accounts).
Übrigens, mein nick läßt es vermuten, ich bin bei ebay realeasy_de -> nur, falls eine(r) was gehört hat, weil ich mir momentan überhaupt nicht erklären kann, warum....

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#8
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

wenn du keine Antwort auf deine Mails bekommst, versuche doch mal telefonisch jemanden zu erreichen. (oder besteht da keine Möglichkeit ebay tel. zu erreichen?)
Sollte es klappen, würde ich auf die nette und sachliche Weise versuchen Antwort zu bekommen.

Viel Glück

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#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Also,gestern um 12 Uhr war dein Konto noch nicht gesperrt(letzte Bewertung).Bei ebay muß man etwas mehr Geduld mitbringen,bis eine email beantwortet wird!

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#10
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

1. zu Olga
Telefonisch ist sinnlos, weil keine Fragen zu Sperrungen beantwortet werden und es die Minute 59 cent kostet.... :-)
2. zu Einsiedel
jo, gestern 17.00 ging alles noch, wie gesagt, gestern........
Und Geduld..., hab ich leider keine, weil ich mich unberechtigt behandelt fühle.....

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#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Gepusht haben Sie definitiv nicht?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Verkäufer hat mehrere neue Notebooks als "Privatverkauf" verkauft, bei Auktionen mit 1 Euro Startpreis ist die Bieterliste "privat"... wpe kann das pöse, pöse Ebay sich nur erdreisten, diesen vorbildlichen Seller zu sperren ;-)

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Danke bear - wieder einer mehr für die Liste der ach so "ungerechtfertigt Gesperrten"...

Wenn der Wettbewerber (wovon ich mal ausgehe, daß ein solcher eBay informiert hat) den Fragesteller auch noch beim Finanzamt gemeldet hat, dürfte die eBay-Sperre sein geringeres Problem sein.

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#14
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

1. an bear: Mal überlegt, das der "Verkäufer" sich dabei was gedacht hat?? Nämlich Schutz der Bieter??
Wenn Sie mal richtig schauen würden, waren das 4 oder 5 Notebooks die als Privatverkauf gelaufen sind, die danach kommenden sind alle nicht mehr als Privatauktion gelaufen, der Unterschied dabei war, das die Bieterzahlen danach auch stark zurückgingen.
Ich habe dann einfach keinen Vorteil mehr in der Privatauktion gesehen, daß ich diese Art das erste Mal durchgeführt habe.
Weiterhin, netter Sarkasmus, aber da ich gerade mir habe nichts zuschulden kommen lassen, sehe ich mich als guten Verkäufer, die positiven Bewertungen sind alle verdient...

2. an Mareike: Noch so jemand, der Unfähigkeit, SAchverhalte richtig zu beurteilen können ohne sie komplett zu kennen, hinter Sarkasmus versteckt....
bevor solche Kommentare kommen, vielleicht mal den Weg nehmen, wie ihn Laeuschen genommen hat und erstmal fragen???

Mittlerweile sind weit über 24 Stunden vergangen und ebay hat sich immer noch nicht gemeldet.
Doller Verein, aber HAuptsache die Millionengewinne fließen täglich.....
Naja, wenn`s nicht ist, dann lassen wir es halt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

waren das 4 oder 5 Notebooks die als Privatverkauf gelaufen sind

Jepp, und alle immer schön "von privat".
Mein Geduldsfaden mit Verkäufern, die nicht einsehen wollen, ab wann sie gewerblich handeln, ist mittlerweile sehr kurz.

sehe ich mich als guten Verkäufer

... der die Käufer um ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bringen will? Also bitte! :(

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Na, dann fragen wir doch nochmal(damit es nicht langweilig wird während des Wartens auf ebay):
Haben sie mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft?
Es sind übrigens alle Teile als "privat" verkauft worden(d.h.ohne Garantie und Rücknahme),die "Privatauktion"(also ausblenden der Bieternahmen)ist hier nebensächlich,allenfalls verdächtig auf pushen...
Aber die Frage hatten wir ja schon...;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

"Mal überlegt, das der "Verkäufer" sich dabei was gedacht hat?? Nämlich Schutz der Bieter??"

Schutz wovor? Haben Sie Computer verkauft oder Playboy-Centerfolds oder Sets aus Nietenhalsband und Peitsche? Bei letzteren ergibt der "Schutz der Bieter" einen gewissen Sinn; beim Notebook gibt es keinen Grund für Privatauktionen, außer Verdecken des Pushens und anderer krummer Sachen.

"Wenn Sie mal richtig schauen würden, waren das 4 oder 5 Notebooks die als Privatverkauf gelaufen sind, die danach kommenden sind alle nicht mehr als Privatauktion gelaufen,..."

Ja, die dann mit einem hohen Mindestgebot, so daß ein Pushen nicht mehr notwendig war.

"...der Unterschied dabei war, das die Bieterzahlen danach auch stark zurückgingen."

Ja, merkwürdig bei einem Startgebot von 1 Euro haben doch glatt mehr Leute geboten als bei 799 Euro. Das _muß_ an der Privatauktion
gelegen haben.

Mit über hundert Bewertungen geht so eine Behauptung nicht mehr als treudoof durch, sondern ist einfach dummdreist.

Es kommen also im wesentlichen zwei Gründe für die Sperrung in Betracht:

1. Selbstbebietung: Das "privat" der Bieterliste weist darauf hin, kann aber wegen eben diesem "privat" von außen nicht bestätigt werden (aber ebay kann das, und vielleicht ist das auch passiert). Wie gesagt, das ist nur eine durch die Art Ihrer Auktionen gestützte Vermutung.

In diesem Fall hätten Sie Glück, denn außer der Sperrung würde Ihnen weiter nichts passieren.

2. Gewerbsmäßiger Handel als "Privatverkauf" mit Ausschluß der Gewährleistung und des Rückgaberrechts im Fernabsatz:
Dies ist definitiv gegeben, denn Sie haben allein in den letzten zwei Wochen im Dezember fünf neue Notebook-Computer angeboten. Das sieht man auch ohne "...erstmal fragen???".

Hat Sie ein Mitbewerber deswegen bei ebay gemeldet, müssen Sie mit weiteren Konsequenzen rechnen (veranlaßt durch Mitbewerber, nicht ebay):
- eine teure kostenpflichtige Abmahnung wegen der Wettbewerbverstöße, und
- Sie haben eventuell das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung am Hals.

Die Unschuld vom Lande zu spielen bringt Ihnen hier allenfalls die Solidarität anderer Gaukler. Besser wäre es, Sie setzten sich mit der Wirklichkeit auseinander und versuchten herauszufinden, wie Sie die Sache am besten handhaben. Die ebay-Sperrung könnte derzeit Ihr geringstes Problem sein, wie Mareike schon sagte.

Da Sie hier im Forum beratungsresistent sind, empfehle ich die Konsultierung eines Anwalts.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Wenn Ebay es bevorzugen würde, dass Bieter nur bei Auktionen bestimmter Kategorien "privat" sind - z.B. beim Verkauf von Reizwäsche oder der immer wieder gern belachten Titulierung "Nike-Tennissocken getragen von Gay" (grins...kein Kommentar...lach...aber die Leute kaufen das WIRKLICH - alles schon gesehen bei Ebay...) - also einfach nur da, wo es von Nöten ist - dann wären solche Diskussionen wie die hiesige unnötig, da sie sich gar nicht erst stellen....

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#19
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Man(-n) / Frau ... schaue sich seine letzten beiden ersichtlichen Einkäufe im Profil an ,

dann seinen Angebotstext ,

nehme sein Auftreten gegenüber eBay und hier :

Gut vorbereitet nenne ich das ... ;)

*rofl*

<img src="http://www.savoy-truffle.de/zippo/donald/ringverein-gross.gif" width="62,8" height="38,9" alt="Panzerknacker">


-- Editiert von psst am 23.01.2005 15:52:38

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#20
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

@psst

Ist *rofl* Ihr Namenskürzel, Spitzname o.ä. oder ist das so etwas wie ein "Rüffel" auf sächsisch??? ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#21
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

...aber vielleicht sollten wir doch etwas mehr Rücksicht bei Mitbürgern aus den neuen Bundesländern zeigen...

Immerhin interessant(bezgl. Vorbereitung) diese Käufe:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=7531&item=2495404851

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40452&item=6933624292

;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

<img src="http://www.savoy-truffle.de/zippo/donald/ringverein-gross.gif" width="300" height="256" alt="PAnzerknacker">

"r olling o ver fl oor " ... :)

<img src="http://www.comedix.de/grafik/figuren/isnogud.jpg" width="100" height="130" alt="isnogod">









-- Editiert von psst am 23.01.2005 16:38:18

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Okay ;)

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ROFL = rolling on the floor laughing ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Das Lachen vergeht einem hier manchmal - das tut nur noch weh ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

heute gelesen,
"Sie erhalten eine Rechnung mit ausgew. MwSt. und die Originalrechnung"

und darunter

"Das ist ein Prrivatverkau ......"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Peinlich....lächerlich....unglaublich....die sollten den Leitspruch ändern von 3, 2, 1....meins auf 1, 2, 3....verarscherei....

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

-- Editiert von Laeuschen am 23.01.2005 21:48:42

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Mein Gott, was man mit so einem Eintrag alles erreichen kann.... *tstststs*
Schon interessant, kann man ja gar nicht auf alles antworten.
Nochmal zum Thema Privatverkauf, ich sehe es als Käufer lieber (bei Auktionen über 200,-€) das mein Name solange wie möglich unbekannt bleibt.
Ansonsten bekommt man bei den laufenden Autkionen schon immer Post, ob man das nicht lieber billiger woanders kaufen möchte, von daher. *schulterzuck*
Thema Notebooks..., ich kann doch privat, wenn`s sein muß sogar nen Container voll, soviel kaufen, wie ich will, in dem Moment, wo ich es mit Gewinn verkaufe, ist es Einkommen, klar. Nur, wenn ich mal 8-9 Sachen verkaufe, handle ich noch nicht gewerblich, was sollte ich bitte bei diesen Preisen als Händler davon haben???
Die letzten gingen sowieso mit der Rücknahmemöglichkeit raus.
Ich hatte den account 4 oder mehr Jahre und habe über diese Zeit zu 80 % mit Käufen meine Bewertungen bekommen. Da kann man wohl kaum von Händlertätigkeit sprechen, oder?!
Und irgendwie habe ich den Verdacht, nicht richtig verstanden zu werden, ich bin nicht beratungsresistent, nur ich sehe nicht, daß ich gegen ebay-Richtlinien verstoßen habe.
Zumal mir immer noch nicht mitgeteilt wurde, warum der Ausschluß erfolgte, sonst hätte ich nicht versucht, hier alles darzulegen.
Hmm, noch was?
Naja, wird schon wieder jemand was Nettes schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Aber trotzdem an dieser Stelle vielen Dank erstmal allen, die sich, egal wie, dazu geäußert haben.
Durch die teilweise sehr kritischen Bemerkungen bin nun mittlerweile auch ich zu der Überzeugung gekommen, daß ich ein ganz schlechter Mensch bin!!
Glücklicherweise habe ich noch eine halbe Flasche Wein im Kühlschrank.
Besonders danke ich denen, wo mich die Ratschläge wirklich weiter gebracht haben, z.B. die Suche in den ebay - Foren, hat zwar Zeit gekostet und nix gebracht, war aber `n netter Tip.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ich kann doch privat, wenn`s sein muß sogar nen Container voll, soviel kaufen, wie ich will, in dem Moment, wo ich es mit Gewinn verkaufe, ist es Einkommen, klar

Soviel zum Thema "nicht beratungsresistent".

1. "Einkommen" ist es auch, wenn Sie mit Verlust verkaufen. Dazu können Sie *gerade* als Privatmann einen solchen Verlust nicht von der Steuer absetzen.

2. Sobald Sie mit Gewinnerzielungs*absicht* und geschäftsmäßig (d.h. auf Dauer angelegt) verkaufen, handeln Sie gewerblich.

Beides liegt hier vor (die Anforderungen an "geschäftsmäßig" sind sehr niedrig).
Ob Sie wirklich Gewinn machen, ist irrelevant - wenn Sie 8 neue Notebooks jeweils nur für 1 EUR loswerden, handeln Sie trotzdem gewerblich.

Beliebte Irrtümer:

* Es müssen nicht erst 40 oder 100 oder 1000 Verkäufe sein. 5-mal dasselbe Produkt nagelneu verkauft kann schon reichen.

* Selbst wenn Sie unter der Umsatzgrenze bleiben, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muß, kann es ein gewerbliches Handeln sein. 100 nagelneue Feuerzeuge zu je 1 EUR verkauft => gewerblich.

Und Ärger haben Sie nicht so sehr mit eBay, sondern dann, wenn innert der nächsten 6 Monate ein Laptop bei einem Ihrer Käufer kaputt geht - dann haben Sie nämlich die Gewährleistungsansprüche an der Backe, und wenn Sie stur bleiben, die Gerichtskosten noch oben drauf.

daß ich ein ganz schlechter Mensch bin

Nö, aber ein ganz schlechter Verkäufer. Und da gibt's "zero tolerance policy". ;)

-- Editiert von Mareike am 24.01.2005 18:32:36

0x Hilfreiche Antwort

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