Ebay Streit bei kleinanzeige

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb514784-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Streit bei kleinanzeige

Ich habe gerade einen Mist geschickt mit jemanden er hat eine Xbox 360 gekauft unterstand Gebrauchtzustand jetzt ist meine Frage da er jetzt meint sie funktioniert aber das Internet funktioniert nicht da für wenn ich dir jetzt nicht zurück nehme will eine Anzeige machen ist das Recht wenn eigentlich ist doch verkauft es verkauft

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

warum schickt man denn Mist das stinkt doch das internet ist kaputt warum das internet ist nicht kaputt ich kann es noch benutzen ich verstehe nicht ganz fehlt da vielleicht was satzzeichen sind ja beaknntlich immer gut und hilfreich oder etwa nicht jedenfalls sollte man seinen text nochmal überarbeiten man möchte ja fundierte hilfe haben

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von fb514784-55):
eigentlich ist doch verkauft es verkauft

Nö. Da gibt es ja noch die 2jährige gesetzliche Sachmängelhaftung, die Zusicherung von Eigenschaften, ...

Der Rest des Gestammels war unverständlich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17907 Beiträge, 6042x hilfreich)

Zitat (von fb514784-55):
wenn ich dir jetzt nicht zurück nehme will eine Anzeige machen ist das Recht
Ja, jeder hat das Recht andere anzuzeigen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14771 Beiträge, 4538x hilfreich)

Hallo,

über die Anzeige brauchst du dir keine großen Sorgen machen, sowas wird in aller Regel eingestellt.

Dein eigentliches Problem ist, das der Käufer durchaus im Recht sein könnte. Und dann zahlst du im schlimmsten Fall den Preis für eine der Beschreibung entsprechenden Xbox plus Anwalts- und Gerichtskosten.
Blöd ist immer wenn die Gegenseite rechtschutzversichert ist, denn dann ist sein Risiko auf die Selbstbeteiligung gedeckelt. Da kommt es dann schon mal zu Klagen die kein klar denkender Mensch durchgezogen hätte.

Was sagst du denn eigentlich zu dem Mangel? Funktionierte der Internetzugang bei dir?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 1824x hilfreich)

Zitat (von fb514784-55):
das Internet funktioniert nicht


Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann muß der K zunächst mal beweisen, daß überhaupt ein Mangel vorliegt (und er nicht bloß zu inkompetent ist, das Gerät ins Internet zu bekommen). Und dann müßte er beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag und nicht erst beim Einschalten bei ihm irgendwas auf der Platine durchgeschmort ist. Dafür müßte er mit einem teuren Gutachten in Vorleistung gehen und hat ein hohes Risiko, daß der Gutachter sagt "nicht eindeutig festzustellen".

Ergo würde ich mich da entspannt zurücklehnen und den K mal schön beweisen lassen.

Wurde der Gewährleistungsausschluß jedoch unterlassen oder in ähnlich "verständlichem" "Deutsch" wie das Eingangsposting verfaßt, sollte man sich - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - das Gerät zur Prüfung schicken lassen und schauen, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder der K nur zu doof zum Konfigurieren ist.

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