Ich habe gerade einen Mist geschickt mit jemanden er hat eine Xbox 360 gekauft unterstand Gebrauchtzustand jetzt ist meine Frage da er jetzt meint sie funktioniert aber das Internet funktioniert nicht da für wenn ich dir jetzt nicht zurück nehme will eine Anzeige machen ist das Recht wenn eigentlich ist doch verkauft es verkauft
Ebay Streit bei kleinanzeige
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



warum schickt man denn Mist das stinkt doch das internet ist kaputt warum das internet ist nicht kaputt ich kann es noch benutzen ich verstehe nicht ganz fehlt da vielleicht was satzzeichen sind ja beaknntlich immer gut und hilfreich oder etwa nicht jedenfalls sollte man seinen text nochmal überarbeiten man möchte ja fundierte hilfe haben
Zitateigentlich ist doch verkauft es verkauft :
Nö. Da gibt es ja noch die 2jährige gesetzliche Sachmängelhaftung, die Zusicherung von Eigenschaften, ...
Der Rest des Gestammels war unverständlich.
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Ja, jeder hat das Recht andere anzuzeigen.Zitatwenn ich dir jetzt nicht zurück nehme will eine Anzeige machen ist das Recht :
Hallo,
über die Anzeige brauchst du dir keine großen Sorgen machen, sowas wird in aller Regel eingestellt.
Dein eigentliches Problem ist, das der Käufer durchaus im Recht sein könnte. Und dann zahlst du im schlimmsten Fall den Preis für eine der Beschreibung entsprechenden Xbox plus Anwalts- und Gerichtskosten.
Blöd ist immer wenn die Gegenseite rechtschutzversichert ist, denn dann ist sein Risiko auf die Selbstbeteiligung gedeckelt. Da kommt es dann schon mal zu Klagen die kein klar denkender Mensch durchgezogen hätte.
Was sagst du denn eigentlich zu dem Mangel? Funktionierte der Internetzugang bei dir?
Stefan
Zitatdas Internet funktioniert nicht :
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann muß der K zunächst mal beweisen, daß überhaupt ein Mangel vorliegt (und er nicht bloß zu inkompetent ist, das Gerät ins Internet zu bekommen). Und dann müßte er beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag und nicht erst beim Einschalten bei ihm irgendwas auf der Platine durchgeschmort ist. Dafür müßte er mit einem teuren Gutachten in Vorleistung gehen und hat ein hohes Risiko, daß der Gutachter sagt "nicht eindeutig festzustellen".
Ergo würde ich mich da entspannt zurücklehnen und den K mal schön beweisen lassen.
Wurde der Gewährleistungsausschluß jedoch unterlassen oder in ähnlich "verständlichem" "Deutsch" wie das Eingangsposting verfaßt, sollte man sich - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - das Gerät zur Prüfung schicken lassen und schauen, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder der K nur zu doof zum Konfigurieren ist.
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