Ebay Veri Programm und Post vom Rechtsanwalt

5. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Celebi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Veri Programm und Post vom Rechtsanwalt

Hallo,
ab und zu versteigere ich Sachen bei Ebay und damit alles mit rechten dingen zugeht habe ich mich für ein Gewerbe angemeldet. letztens habe ich bei Ebay eine DVD versteigert welches noch nicht in deutschland erhältlich ist, der Artikel wurde auch korrekt verkauft usw. jetzt krieg ich nach über einer woche post vom rechtsanwalt der Universal Pictures, das dieser Artikel in Deutschland noch nicht verkauft werden darf und ich gegen Urheb errechtsgesetze verstossen hätte, mit einer Rechnung von insgesamt 380 Euro und einer Unterlassungserklärung zum unterschreiben, jedoch wusste ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht das ich gegen geltendes Recht verstossen habe, jetzt meine Frage :
war ich verpflichtet die Urheberrechtsauflagen zu kennen?
inwiefern ist die Anwaltsrechnung berechtigt (Streitwert 10.000 Euro) ? 384 euro sind mehr als ich in einem jahr mit meinem gewerbe verdiene

muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben ?

vielen Dank im voraus für die Antworten
Gruss




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christian Michel
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus das du mit der Unterlassungserklärung auch die Kostennote anerkennst.

Demzufolge mach es wie ich (ähnliche Post von P*).

Ruf da an, schilder die Situation, ich hatte einen Netten Mann dran der zugänglich und kompetent war, hab ihm den Sachverhalt geschildert und der hat dann mal mit dem anwalt geredet.

Morgen tel, ich nochmal mit dem Anwalt und werde die sach gütlich aus der Welt schaffen.
Das Problem an der Sache wird sein das dies auch ein verstoss gegen Urheberrecht sein wird, das übernimmt keine Rechtsschutz.

Ruf mal bei UP an und versuch die Sache zu regeln, mit Reue (wenn du es ernst meinst) kommst du meistens weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 260x hilfreich)

Hier liegt die Sache aber etwas anders als bei Christian und Premiere.
Bei Filmen, die hier noch nicht im Kino gelaufen sind, weiß doch jeder, dass die nicht vertrieben werden dürfen. Außerdem schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Der Preis liegt hier doch bei gleichem Streitwert auch etwas darunter.
Hier sollte man sich wirklich überlegen, ob man nicht zahlt und unterschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

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