Ebay Verkäufer ist das Gebot zu niedrig!

30. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)
Ebay Verkäufer ist das Gebot zu niedrig!

Hallo,
ich habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat mich jetzt angeschrieben das der erzielte Preis zu niedrig ist und er den Kauf rückgängig machen möchte.
Muss ich auf seinen Vorschlag eingehen?
Er hat mir auch eine Geschichte dazu geschrieben und auf die Tränendrüse gedrückt, ich weiß nicht was ich davon halten soll.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Bist doch schon fast ein "alter Hase". :grins:

Wenn Du weihnachtlich gestimmt bis, kannst du den laufen lassen. Aber selbstverständlich sind eBay Angebote und Auktionen ABSOLUT verbindlich.

Es ist vollkommen uninteressant, ob dem der Preis gefällt oder nicht. Der Kaufvertrag steht und wenn das Schule machen würde, brauchte man gar keine Auktionen mehr zu veranstalten, sondern könnte direkt den Verkäufer fragen, was ihm denn so genehm wäre als Preis.

Mehr Geld brauchen ALLE. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Jetzt hat er mich noch mal angeschrieben. Er hat bei Ebay angegeben er hätte den Artikel an den unterlegenen Bieter verkauft!?
Ich habe dieser Transaktion nicht zu gestimmt.
Wie geht das jetzt eigentlich weiter???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hey, danke Bogus1!!!
Ich habe ja auch seine vorherige Mail in der er schreibt das ihm der Betrag zu niedrig ist und bei Ebay gibt er an er hätte den Artikel an unterlegenen Bieter verkauft.
Also ist es wohl egal wie ich gestimmt bin...
Wie ist das jetzt eigentlich wenn er sich weiterhin weigern sollte mir den Artikel zu verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Der spinnt einfach rum und sucht Ausflüchte. Der 2.höchste Bieter lag ja unter Deinem Gebot.

Wie ist das jetzt eigentlich wenn er sich weiterhin weigern sollte mir den Artikel zu verkaufen?

Musst Du wissen, ob Dir jetzt die Sache den Stress wert ist.

Wenn Du den beim Wort nimmst, ist der Artikel ja weg. Würde also auf Ersatzkauf und Schadenersatz hinauslaufen, wenn er sich das nicht noch anders überlegt.

Kannst Dich dahinter klemmen und den darauf hinweisen. Vielleicht überlegt er es sich noch. Ansonsten volles Programm -> wenn der den Artikel nicht rausrückt, wirst Du im Endeffekt klagen müssen.

Alternativ: eBay informieren -> rote Karte -> Vergessen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hm, ich habe gut und gerne 80€ "gespart".
Deswegen ist es ihm auch zu niedrig.
Er hat mir sogar Geld angeboten wenn ich auf seinen Vorschlag eingehe. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Jetzt eben hat er geschrieben das er den Artikel an den unterlegenen Bieter verkauft hätte und dieser diesen Artikel auch schon abgeholt hätte.
Das darf er doch gar nicht!?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Nö, darf er nicht. Sie können einen gleichwertigen Artikel beschaffen und dem Verkäufer die Differenz zum Mehrpreis in Rechnung stellen. Zahlt er nicht, können Sie klagen, die Wahrscheinlichkeit dabei zu obsiegen ist außerordentlich hoch.

Dem gegenüber steht, dass Sie zunächst das Geld für Anwalt und Gericht vorzustrecken haben und es vor Gericht immer ein gewisses Restrisiko gibt. Wenn Sie den Prozess gewinnen steht immer noch nicht fest, ob bei dem Verkäufer etwas zu holen ist. Ob Ihnen das 80 Euro wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

War gerade drüben im Kaufrecht, sorry - konnte nicht antworten.

Scheint ja mit dem Verkäufer eine angeregt Kommunikation zu sein. Ist eigentlich alles gesagt:

Du hast Anspruch auf den Artikel und wenn er den wirklich anderweitig verkauft (oder schon verkauft hat, was ich nicht glaube) -> macht er sich schadenersatzpflichtig.

Da führt kein Weg daran vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

(oder schon verkauft hat, was ich nicht glaube) ich auch nicht...

Mal gucken was er jetzt gleich wieder Antwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Guten Morgen!
Hier das vorläufige Ergebniss der "Verhandlungen":
Nach dem ich dem V. eindeutig zu verstehen gegeben habe, werde ich wohl den Artikel am Samstag abholen können.
Interessanterweise hat sich die Identität des Verkäufers zwischendurch auch mal geändert ;) .
Plötzlich hat der minderjährige Sohnemann des Verkäufers geschrieben und als ich den tatsächlichen Verkäufer hatte, war es kein Problem mehr den Artikel zu dem ersteigerten Betrag zu erhalten. :crazy:

Ich werde dann mal am Samstag kurz Bescheid geben ob ich nun tatsächlich den Artikel bekommen habe.

Liebe Grüße
mimi

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Habe den Artikel heute abgeholt und es ist alles in Ordnung :grins:
Der V. hat mir sogar noch 5€ erlassen wegen der Unanehmlichkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.573 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen