Ebay Verkäufer tritt einseitig vom Kaufvertrag zurück nach gewonnener und bezahlter Auktion

8. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Happysell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkäufer tritt einseitig vom Kaufvertrag zurück nach gewonnener und bezahlter Auktion

Guten Tag,
ich erbitte kurze Hilfe.
Ich habe einen gebrauchten Artikel(Schuhe) für 30€ plus Versand ersteigert, der vermutlich um die 60-80€ Wert ist in diesem Zustand.
Der Verkäufer hat eine Rückerstattung veranlasst, nachdem ich fristgerecht bezahlt habe.
Als ich den Verkäufer kontaktiert habe, sagte dieser, dass der Preis zu günstig sei und er die Schuhe nicht für den Preis verkaufen könne, da es zu der Endpreis zu niedrig sei.

Ich möchte auf den Kauf bestehen und den Artikel geliefert bekommen.
Lohnt es sich zivilrechtlich vorzugehen bei dem "geringen" Streitwert?
Oder sollte ich einfach nur versuchen Druck auszuüben und wenn es nicht zieht, damit zufrieden geben, dass eBay sich nicht dafür interessiert und die Sache ruhen lassen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Beste Grüße

Jan

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Happysell):
Lohnt es sich zivilrechtlich vorzugehen bei dem "geringen" Streitwert?

Kommt ganz darauf an, was man denn so unter "lohnt" versteht.



Hat man denn überhaupt die ladungsfähige Anschrift?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Es besteht ein gültiger Kaufvertrag, der Verkäufer hat zu liefern. Der Verkäufer scheint sehr unerfahren zu sein. Ich glaube diesem ist gar nicht klar welche finanziellen Aufwände auf diesen zukommen können falls du den Klagewege gehen solltest. Der geringe Streitwert ist nicht deine Sorge, denn so wie du es hier beschreibst wird der Verkäufer alle Kosten übernehmen müssen. Dessen Aussage würde ich als endgültige Verweigerung der Lieferung ansehen wollen. Es stünde dir also jetzt bereits frei anwaltlich gegen den VK vorzugehen. Wenn du dem Verkäufer noch eine Chance geben möchtest, dann kannst di diesen aber auch auf diesen Umstand hinweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit geben, in einer angemessenen Frist zu liefern.
Du bist übrigens nicht mehr an die Vorkasse gebunden. Dies hat der Verkäufer, durch die Rücküberweisung verwirkt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 298x hilfreich)

Zitat (von Happysell):
Lohnt es sich zivilrechtlich vorzugehen bei dem "geringen" Streitwert?
Für einen Anwalt mit Sicherheit nicht.

Und da dürfte das Problem sein. Hör' dich doch mal um, ob irgendein Anwalt sich für deinen Fall interessiert -- und sei es bei denjenigen Anwälten, die auf dieser Webseite entgeltliche Dienste anbieten. Ich würde nicht erwarten, dass da viel Rücklauf kommt.

Du könntest dich natürlich auch selbst mit den Grundlagen des Zivilrechts vertraut machen, und dich dann in Rechtsstreitigkeiten mit Streitwerten bis 5000 € ganz ohne Anwalt in eigener Sache selbst vor Gericht vertreten. Der damit verbundene Lernaufwand wäre IMHO für jeden Bürger eine lohnende Investition.


-- Editiert von User am 8. März 2024 13:32

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18277 Beiträge, 9923x hilfreich)

Zitat (von Happysell):
Lohnt es sich zivilrechtlich vorzugehen bei dem "geringen" Streitwert?

Für Sie: Ja
Die Frage wird sein, ob Sie einen Anwalt finden, der den Fall übernimmt (geringer Streitwert = wenig Verdienst für den Anwalt).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8591 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Frage wird sein, ob Sie einen Anwalt
Die weitere Frage ist doch eher, ob man überhaupt einen Anwalt suchen möchte, dass kann man bei dem Streitwert auch ohne Anwalt machen...

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