Hallo!!
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen: Es geht um folgende Auktion http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=008&item=180002927339&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
Augehend von der Artikelbeschreibung, der Bezeichnung, und den techn. Daten bin ich davon ausgegangen, einen ACER N30 zu erhalten. Denkste, geschickt wurde mir ein ACER N10. Außerdem hat das Gerät auf der Rückseite sehr starke Gebrauchsspuren von einem Kleber oder dergleichen, die er nicht erwähnt hat.
Der Verkäufer redet sich nun auf einen Tippfehler hinaus und dass er eh die Photos vom N10 beim Angebot dabei hatte. Quasi meine Schuld jetzt!
Was kann ich denn jetzt tun? Was meint Ihr dazu??
LG, watschelente
Ebay: Verkäufer und "Tippfehler"-HILFE
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
mit dem Tippfehler wird er nicht durchkommen, dann hätte er sich ja gleich zweimal vertippt !
Was mir noch sofort auffiel: es sind zwei Fotos in der Auktion, beide zeigen UNTERSCHIEDLICHE Geräte!!!
Ich vermute, der VK wollte bewusst irreführen, um die Gebote zu erhöhen.
Wenn Du den harten Weg gehen willst (vorzugsweise mit Rechtschutzversicherung ), verklage ihn auf Lieferung eines N30, andernfalls würde ich ihm das gelieferte Gerät NACH Erstattung des Preises inkl. der Versandgebühren zurückschicken.
Wenn ich das richtig grad mal gegoogelt habe so sind die Daten von einem N30, eigentlich ist alles beschribene vom N30. Also, laß dir keinen Bären aufbinden. Der soll dir gefälligts den N30 schicken im Austausch gegen den N10 oder komplette Kohle zurück.
Ansonsten, wie vom Vorredener schon gesagt, wenn sich der VK stur stellt ab zum Rechtsverdreher damit, die Kosten hat der VK garantiert mal zu tragen, denn mit so n windelweichen Sch... wird er garantiert nicht durch kommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Frage ist nur, warum liefert er dann ein Ladekabel und noch irgendsowas (habs vergessen) für ein N10??
-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
--- editiert vom Admin
@F. Lorenz: Stimmt genau!!
@M.J.: Keine Ahnung!! Aber in der Artikelbezeichnung, im Angebot selber und die techn. Daten in der Beschreibung sind eindeutig die eines N30. Ebenso das Photo Das wäre dann zuviel des Guten, sich da auf einen Tippfehler rauszureden.
Momentan stellt er sich noch auf stur, und beharrt auf seinen Tippfehler! Quasi, Pech für mich. Er hätte einen N10 verkauft...und was er da im Angebot drinnen stehen hatte, ist sozusagen ein Fehler!!??
vll wollte er je nach VKP entweder das eine oder das andere versenden.
Ok Scherz beiseite.... denke auch du bist im Recht. Wenn Erster satz, sowie überschrift UND Beschreibung von einem N30 sind, dann muss man davon ausgehen, obwohl er 2 Daten fürs N10 angegeben hat, dass man auch ein N30 erhält.
Also, entw. Kohle zurück oder N30 liefern. Die Kosten für den Vers. hat der Vk zu tragen, da falsche Lieferung.
Wenn alles nix hilft ab zum AW.
Viel Glück;)
-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
35 Antworten