Hallo!
Ich habe kürzlich einen gebrauchten Beamer bei Ebay für 670 € ersteigert. Meine Anfrage nach der Bankverbindung beantwortete der Verkäufer lapidar mit: "Tut mir leid aber der Verkaufspreis entspricht nicht meinen Erwartungen. Ich verkaufe Ihnen das Gerät daher nicht. Es tut mir leid. Trotzdem Danke für Ihr Gebot.
Mit freundlichen Grüßen
G. P"
Ist das an Dreistigkeit noch zu überbieten?
Das es sich um einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag handelt, ist mir klar. Was kann ich jetzt aber konkret machen, um den Kauf abzuwickeln? Ist eine Anzeige sinnvoll? Mit welcher Begründung?
Ich würde mir auch einen RA nehmen. Aber was kann der machen, um die Angelegenheit zügig abzuwickeln?
Link zur Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3063570639&category=26038&rd=1
Ebay: Verkäufer verweigert Lieferung - Kaufpreis zu niedrig
Hallo!
Zunächst einmal deutlich darauf hinweisen, das er mit Ihnen einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Er muß Ihnen also das Gerät zu diesem Preis liefern, ansonsten könnten sie sich ein gleichwertiges anderes Gerät besorgen und der VK müßte Ihnen die Differenz zu den 670 € erstatten.
Gleichzeitig nochmal zur Angabe der Bankverbindung (ist diese nicht in der Kaufabwicklung hinterlegt?) auffordern und den VK in Annahmeverzug (für die Kaufsumme) setzten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Kircher
PS: Mailverkehr gut aufheben!
PPS: Wie weit weg von Ihnen wohnt der Verkäufer?
Ein Verkäufer, der bisher nur Bewertungen für Käufe hat und dann auch nur 8 Stück versucht teure Beamer zu verkaufen und wundert sich über die geringen Erlöse für seine Ware. (Immerhin bietet er Treuhandservice an.)
Ein Tipp: kontakte mal den Käufer, der diesen Beamer im November vom Käufer gekauft hat, ob er je die Ware gesehen hat (bewertet hat dieser jedenfalls nicht).
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=hackgangsta&include=0&since=31&sort=8&rows=25
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich hab ihm heute früh nochmal freundlich per email darauf hingewiesen, dass wir einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und meine Telenummer mit Bitte um Rückruf geschickt. Seine Nummer habe ich jetzt über die Telefonauskunft erhalten, die Adresse stimmt auch mit dem angegebenen Nachnamen überein.
Ich werde ihn in ein paar Tagen mal per Einschreiben/Rückschein einen Brief schicken. Es sind leider fast 550km Entfernung zwischen uns, sonst wäre ich auch vorbeigefahren.
Ich fürchte, der wird sich stur stellen und denken "irgendwann gibt der Typ schon auf". Hab ich aber eigentlich nicht so schnell vor. Dachte parallel an eine Anzeige bei der Polizei. Aber ist das überhaupt Grund genug für soetwas?
Was würde es mich eigentlich kosten, wenn ich ihn letztlich auf Erfüllung des Vertrages verklagen würde?
Achso: Danke für die Liste mit den Verkäufen! Da wäre ich nicht drauf gekommen. Hab den Käufer aus November kontaktiert, bin mal gespannt. Die Bankdaten hat der Verkäufer übrigens nichthinterlegt.
1. Anzeige bei der Polizei bringt hier nichts, da etwa die Anforderungen für Betrug relativ hoch sind und der VK hier keinen Vermögensvorteil zu Ihren Ungunsten hat.
2. Zu den Klagekosten: Streitwert wäre der Differenzbetrag zwischen den 670 EUR und dem tatsächlichen Wert der Ware.
Es gibt (über Google zu finden) einige Gerichtskostenrechner im Netz, da können Sie aus dem Streitwert die Gerichtskosten ermitteln.
Wenn Sie den VK per Einschreiben zur Lieferung aufgefordert haben, dürften Sie keine Schwierigkeiten haben, einen Prozeß zu gewinnen.
Eine Fristsetzung ist zwar wegen der endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich, empfiehlt sich aber aus Beweissicherungsgründen.
Ansonten behauptet der VK vor Gericht einfach, er habe ja liefern wollen, nur Sie hätten nicht bezahlt. ;-)
Klingt soweit ja ganz gut. Nur eines verstehe ich nicht: Die Berechnung des Streitwertes in der vorhergehenden Antwort unter 2.:
Streitwert wäre die Differenz zwischen 670€ und dem Wert des Gegenstandes? Was ist, wenn der Wert des Beamers genau bei 670 € liegt? Streitwert 0?
Und: Wie bekomme ich meine Kosten für gericht und RA vom Beklagten zurück? Oder wäre das im Urteil "inbegriffen"?
Oh...noch eine (vorerst) letzte Frage :-)
Muss ich mir in einer anscheinend so eindeutigen Sache eigentlich noch einen Rechtsanwalt nehmen? Und: wird auf jeden Fall eine mündliche Verhandlung durchgeführt? Oder geht das Ganze auch auf dem Schriftwege? Hab ja alle e-mails, meinen Brief bzw. den Rückschein usw. usf.
Möchte die kosten für das ganze Verfahren nämlich so niedrig wie möglich halten, wer weiß ob ich das Geld sonst je wiedersehe.
Hallo,
ein kurzer Hinweis aus eigener Erfahrung zum Thema "Kosten niedrig halten":
Wenn sie den Verkäufer zivilrechtlich verklagen ist der Gerichtort der des Beklagten ( Verkäufer). Sie schrieben, er wohnt ca. 550 km entfernt, da kann ich nur "viel Spaß und gute Fahrt" wünschen. Hab ich selbst schon mitgemacht. Fahrtzeit 5 Stunden, Verhandlungsdauer 45 Minuten.
Gruß doko
--- editiert vom Admin
Zu den ganzen Fragen:
Streitwert wäre die Differenz zwischen 670€ und dem Wert des Gegenstandes? Was ist, wenn der Wert des Beamers genau bei 670 € liegt? Streitwert 0?
In dem Fall hätten Sie ja auch objektiv keinen Schaden, denn Sie stünden bei Erfüllung wie bei Nichterfüllung mit demselben "Saldo" da.
Schaden haben Sie nur dann, wenn Sie ein "Schnäppchen" gemacht haben, also durch die Nichterfüllung um die Differenz zum tatsächlichen Wert geschädigt würden.
Will heißen, wenn es kein Schnäppchen war, lohnt auch eine Klage nicht.
Hab ich selbst schon mitgemacht. Fahrtzeit 5 Stunden, Verhandlungsdauer 45 Minuten.
In den meisten Fällen sollte es auch ohne Parteivernehmung abgehen, dann reicht es, wenn der Anwalt anwesend ist.
weiterhin ist es nicht automatisch so, das die Anwaltskosten dem Beklagten auferlegt werden.
Stimmt, aber...
Schliesslich werden Sie ja nicht gezwungen, sich eine Anwalt zu nehmen.
... nicht mit diesem Argument. ;-)
Wenn die Gegenseite in Verzug ist und vor Gericht unterliegt, muß sie in jedem Fall den Anwalt bezahlen.
Anders liegt es hier:
Bisher hab ich trotz gewonnenen aussergerichtl Rechtsstreit immer die Rechnung des Anwalts gezahlt.
Bei außergerichtlichem Vergleich liegt es natürlich daran, was man aushandelt.
Wenn Sie eine gute Verhandlungsposition haben, können Sie natürlich auch die Übernahme Ihrer Anwaltskosten durch die Gegenseite zu den Vergleichsbedingungen hinzunehmen. :-)
Kurzer Zwischenbericht:
Nachdem ich per e-mail Druck gemacht und per Einschreiben nochmal eine Frist gesetzt habe, schrieb mir der Verkäufer nun Folgendes:
"Es tut mir leid. Das war ein missverständnis. Ich meinte nicht das ich das Gerät (Sanyo) nicht an Sie nicht verkaufe sondern jemand anderen. Ich schicke Ihnen das Gerät sobald das Geld , 685€ auf mein Konto überwiesen wurde.
MfG
G. P."
Hab daraufhin den Iloxx Treuhandservice gestartet (hat er in der Artikelbeschreibung angeboten) und das Geld sofort eingezahlt. Jetzt bin ich mal gespannt, ob der Verkäufer wirklich engelenkt hat oder ob ich nur ein Paket mir Spanplatten bekomme. Werde aber weiter berichten, weil hier leider viel zu selten über den Ausgang solcher Streitigkeiten informiert wird.
So, nun mal wieder eine neue Aktualisierung.
Trehandservice hat nicht funktioniert, weil der Verkäufer den Auftrag nicht akzeptiert hat. Ich war auf hundertachzig. Hab schon durchgerechnet, was mich ein Prozess kosten würde etc. und bin dann auf die Idee gekommen, mal unter www.teleauskunft.de nachuuschauen...siehe da...eine passende Festnetznummer! Gleich angerufen und zunächst war die etwas irritiert wirkende Mutter dran, dann der Verkäufer....ihr 19jähriger Sohn. Dem war die ganze Angelegenheit unheimlich peinlich und erst während des Telefonats habe ich gemerkt, dass der einfach keine Ahnung von ebay hat. Er hat den Beamer für einen Freund versteigert, der wolllte 750€ rausholen. Mein Gebot lag bei 670€...das konnte der geradeso noch akzeptieren. Aber davon musste er ja noch 40€ an ebay löhnen, das war das Problem. Wir haben nochmal unsere Daten ausgetauscht (email, Adresse etc.) dann hab ich den Treuhandservice gestartet und das Geld überwiesen - und schwupps, war die Zustimmung des Verkäufers erfolgt.Ich warte jetzt nur noch auf die Lieferung, die müsste Anfang nächster Woche kommen.
Was ich mit dem ganzen Geschreibsel aber eigentlich sagen wollte:
1) Anrufen übt einen ungeheuren Druck aus, denn emails kann ich bei Nichtgefallen ganz easy entsorgen.
2) Manchmal ist der Vertragspartner garnicht das unrechterzeugende Ungeheuer, das man sich gerne mal im Kopf ausmalt, wenn ein Deal nicht reibungslos funktioniert.
3) Reden hilft ;-)
Ich war drauf und dran, selbst Klage beim Amtsgericht einzureichen, weil ich es diesem "Blödmann" gerne mal so richtig gezeigt hätte.
Achso, falls ich jetzt doch Spannplatten geschickt bekomme, bitte ich die Punkte 1)- 3) zu ignorieren. Dann gibt es echt Ärger. :-) Aber das glaube ich nicht.
Und jetzt?
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