Ebay - Verkäufer verweigert Selbstabholung - ein Rücktrittsgrund?

18. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
marshmallow30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay - Verkäufer verweigert Selbstabholung - ein Rücktrittsgrund?

Hallo,
ich habe einen Artikel ersteigert (162 EUR)
Der Verkäufer gab in der Auktion nur Überweisung als
Zahlungsmethode an.

Nachdem ich die Auktion gewonnen hatte, stellte sich heraus,
daß der Verkäufer nur ca. 20min von mir entfernt wohnt.
Ich bat daher um Barzahlung bei Selbstabholung, um
Versandzeit und -kosten zu sparen.

Erst ging der Verkäufer gar nicht darauf ein, und schickte
prompt als Antwort nur eine Bankverbindung.
Dann bekam ich eine aggressive Email, von wegen der
Artikel wird nur verschickt, sonst nichts.

Ich habe darauf hin geantwortet, daß ich ohne Begründung,
warum eine Selbstabholung nicht möglich ist, davon ausgehe,
daß der Artikel defekt ist und ich dann vom Kauf zurücktrete.

Nun wird der Ton seiner Emails noch aggressiver, Anrede und
Grußformeln lässt er seit Anfang an weg - nun droht er Rechtsmittel
gegen mich einzulegen.

Wie soll ich mich weiter verhalten?
Mit geht es nicht mehr nur um die Versandkosten, ich habe ihm
gemailt, daß ich diese auch bei Abholung trotzdem zahlen würde.
Das Problem welches ich sehe, ist, daß er in der Beschreibung angibt, daß der Artilel einwandfrei funktioniert. Wenn er jetzt
versendet, und ich den Artikel defekt erhalte muß ich nachweisen,
daß dies nicht auf dem Transportweg passiert ist, richtig?

Die ganze Sache und das unkooperative Verhalten des Verkäufers
macht mich sehr skeptisch. Eigentlich will ich mit diesem Menschen
keine Geschäfte mehr machen!

Bitte um Tipps, wie soll ich mich weiter Verhalten?
Welche Möglichkeiten habe ich - bzw. der Verkäufer?

Vielen Dank für euere Hilfe!

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Da ich annehme, dass der VK privat handelt, kann ich das ganze auch nicht nachvollziehen - und würde wahrscheinlich ebenso skeptisch sein.

Bei einem gewerblichem VK würde m.E. noch die Nummer mit "keine Selbstabholung" ziehen - wegen der dadurch anfallenden Zusatzkosten.
Bei einem Privat-Verkauf wird dieses aber wohl nicht anerkannt.

Generell gilt aber trotzdem: Die Versandbedingungen in der Beschreibung sind bindend. Wird dort keine Abholung angeboten, kann auch nicht darauf bestanden werden.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Sollte tatsächlich keine Selbstabholung möglich sein, bestehen Sie auf jeden Fall auf versicherten Versand!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

neee das klingt alles komisch und unnachvollziehbar und super unseriös.
ich würde bei dem auch nix kaufen und definitiv vom kauf zurücktreten, weil der ja auch keine gründe nennt warum er sich so verhält.
(meine wohnung ist ein müllhaufen, ich habe die leiche meine schwiegermutter hier auf dem esstisch aufgebahrt, ich renne zuhause immer in frauendessous rum und das ist mir zu peinlich oder ähnliches)
selbst dann....
ich habe barabholungsgeschäfte immer an der haustüre abgewickelt oder im flur.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Also wenn Jemand "freiwillg" die Ware abholen möchte, dann sollte man doch dankend annehmen, denn so spart man den Weg zur Post und der Käufer kann sich ggf. Vorort über den Zustand der Ware seine Meinung bilden und Probleme können umgehend geklärt werden !

Aus dem Verhalten des o.g. Verkäufers muss man anscheinend wirklich schließen, das da irgendetwas faul ist ?!

Ein "Link" zu der Auktion wäre nicht schlecht !

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielleicht arbeitet der VK auch bis 18/19 Uhr und möchte zuhause einfach nicht von irgendwelchen eBay Leuten genervt werden?

Gründe muss er auch keine angeben. Schliesslich war Selbstabholung nicht angeboten, deswegen muss er sich nicht rechtfertigen wenn er es verweigert.
Er wird sich schon was bei gedacht haben das Selbstabholungsfeld nicht angekreuzt zu haben obwohl ja immer eine Chance besteht das der K in der Nähe wohnt oder zufällig vorbei kommen könnte.
Die meisten eBayer bieten keine Selbstabholung an... alle unseriös und verdächtig?

Wenn er in Buxdehude wohnen würde dann müsste die Ware auch per Post versandt werden. So wie es in der Auktion angeboten wurde.

Wie unseriös der VK wirkt wird sich doch wohl aus seinen eBay Profil erschliessen lassen.

Der KV wurde abgeschlossen und lässt sich wegen so subjektiven Gründen auch nicht wandeln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Also wenn Jemand "freiwillg" die Ware abholen möchte, dann sollte man doch dankend annehmen, denn so spart man den Weg zur Post und der Käufer kann sich ggf. Vorort über den Zustand der Ware seine Meinung bilden und Probleme können umgehend geklärt werden !"

Dem stimme ich zu, und trotzdem mache ich in Zukunft auch hin und wieder einen Bogen um "Selbstabholer"

Bei größeren Sachen und wirklichen Interesse des K kann es schnell und unkompliziert gehen.

Ich hatte schon 2 Fälle ( bei CDs) da wurde ich vorher gefragt ob Abholung möglich sei, welches ich bejahte, damit Porto gespart werden kann ( wir reden von 2,00 Euro).
Der erste Käufer meinte das ich in der Strasse wohnen würde, wo er arbeitete und ich möge ihm doch die CD rumbringen.
Es dauerte 3 Mails und 3 Wochen um ihn klarzumachen das die Strassennamen zwar identisch seien, aber die PLZ verschieden (Berlin ist ein Dorf) und ich nicht gewillt sei, die CD quer durch die Stadt zu tragen.
Der 2. K (erst vor 2 Wochen erlebt), hat mich 3 mal umsonst zu hause warten lassen und so ca. 10 Minuten vor Termin stets abgesagt.

Das Ende vom Lied war hier, das ich ihm die CD vorbeibrachte, aber am Sonntagmorgen um 8.00 Uhr, damit das Geschäft überhaupt nochmal über die Bühne geht.

Was ich damit sagen will ist; man muss nicht deswegen gleich unseriös sein, wenn man Abholung verneint.
Ich weiss hier nicht um welcher Art der Artikel ist, aber CDs bei mir zu hause abholen kommen ist gestorben!

Gruß Campa

-- Editiert von campagnolo am 19.05.2004 18:41:12

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

auch ne authentische story.

so ein fieser versetzender abholer.

aber eine cd ist ein andere wert als der von 162 euro.

und diese geschichte ist nicht aus berlin der irrenhauptstadt :)

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Klar Perle,

hatte ja auch mehrfach gute Erfahrungen gemacht und am selben Abend wurde die Ware gleich abgeholt.
Aber in Zukunft hab ich mir zu Regel gemacht, das wer schon um 2 Euro Porto feilscht, der soll in Zukunft seine Mukke bei M*** Markt kaufen ;-)

Ach und Perle.......sieh mal hier:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=306&item=4013840111&rd=1

Soviel zum Thema:"aber eine cd ist ein andere wert als der von 162 euro"

Gruß Campa

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

uiuiui das ist aber eine wertvolle scheibe und um emotional zu werden, hach queen war auch meine erste platte.

naja aber seine geschichte klingt trotzdem echt merkwürdig, weil der verkäufer einfach keine gründe nennt, nichtmal ich hab schon so schlechte erfahrungen gemacht und bin übelst versetzt worden, der nennt nämlich einfach gar keine und das ist so finster.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Na und ?
Er bietet Selbstabholung einfach nicht an, basta!

Agressiv werden braucht er deshalb allerdings noch lange nicht, ist schon richtig.
Nichtsdestoweniger hat der TE einen rechtsverbindlichen Vertrag, eben ohne Selbstabholung, das hätte er VOR dem Bieten klären müssen.

Nu soll er seinem VK den Auktionsbetrag + Porto überweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
marshmallow30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten.
Mittlerweile hat sich herausgestellt,
daß die Adressangabe auch falsch ist;
d.h der VK ist mit falschen Kontaktdaten
bei Ebay gemeldet und wurde mittlerweile suspendiert.
Da er gegen die AGB und Grundsätze von
Ebay verstoßen hat, ist die Sache damit
endgültig für mich erledigt.

Zum Thema Selbstabholer, die zum vereinbarten Termin nicht erscheinen.
Ich habe 100% positive Bewertungen.
Und auch wenn er mir geschrieben hätte,
daß er damit schon schlechte Erfahrungen
gemacht hat, wäre das für mich akzeptabel.
Aber beschimpfen und drohen lasse ich mir
nicht!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

aber da wird ja einiges klarer, wenn er da nicht wohnt kann man da auch nix abholen, das hätte aber echt ins auge gehen können mit einer überweisung eventuell....

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

1. Wenn ich Geschäfte aus meiner Privatwohnung heraus tätigen würde,könnte man bei mir auch nicht abholen,ich habe nun wirklich gar keine lust EBAY kunden auch am wochenende und an meinem feierabend bei mir zuhause zu haben(grusel)
2. in der firma ist das usus das unsere hood und azubo kunden auch abholen dürfen wenn sie wollen,und zwar ohne das zahlen von extra kosten.
3.berlin ist keine irrenhaupstadt,liebe champagnerperle!!!!!!!!!


-----------------
"kampf den borg"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tacitum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von MichiM):
(...)
Generell gilt aber trotzdem: Die Versandbedingungen in der Beschreibung sind bindend. Wird dort keine Abholung angeboten, kann auch nicht darauf bestanden werden.
Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "



Interessante Storys, aber hier sollte auch nach 4199 Tagen noch die richtige Antwort stehen.

Eine Abholung ist nach Deutschen Recht immer möglich, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde:
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/abholung-bei-ebay-grundsaetzlich-immer-moeglich-ag-koblenz-urteil-vom-210606-az-151-c-62406.html

Und als Ausschluss reicht nicht, dass man bei eBay nicht die Anzeige für "Abholung" aktiviert hat.
Man muss auch nicht zuvor nachfragen, das wäre rechtlich maximal eine Freundlichkeit seitens der potentiellen Käufer.

Wer sich weigert kann wie man sieht erfolgreich bis hin zu Schadenersatz verklagt werden, und muss auch noch die Kosten des Verfahren tragen. Für einen Artikel für ein paar Euro.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Tacitum):
Interessante Storys, aber hier sollte auch nach 4199 Tagen noch die richtige Antwort stehen.

Meiner Meinung nach ist deine Antwort aus einem Grunde total sinnlos.

Zitat (von aufrecht.de):
Aktenzeichen: 151 C 624/06
Entscheidung vom 21. Juni 2006

Die "richtige Antwort" kam also zwei Jahre nach dem letzten Post des Threads.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Eine Abholung ist nach Deutschen Recht immer möglich, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde:


Das ist so auch nicht richtig. Wenn Versand explizit vereinbart war, dann muß Abholung nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das o.a. Urteil bezieht sich lediglich darauf, daß die bloße Angabe von Versandkosten keine ausdrückliche Vereinbarung von Versand darstellt.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Das o.a. Urteil bezieht sich lediglich darauf, daß die bloße Angabe von Versandkosten keine ausdrückliche Vereinbarung von Versand darstellt.

Mit der Meinung stehst du ziemlich alleine da.
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/abholung-bei-ebay-grundsaetzlich-immer-moeglich-ag-koblenz-urteil-vom-210606-az-151-c-62406.html

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Gegenüber einem einzelnen Urteil eines AG würde ich meine Position noch nicht unbedingt als "alleine" bezeichnen, zumal ich den Unterschied zum Fall des AG verargumentiert habe - "bloß Versandkosten angegeben" vs. "Versand vereinbart". Details matter.

1x Hilfreiche Antwort

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