Ebay Verkauf, Käufer beschädigt Artikel

20. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)
Ebay Verkauf, Käufer beschädigt Artikel

Hallo,
ich habe ein Luftkajak über Ebay verkauft. Das Boot war in einem gutem Zustand aber war einmal geflickt worden, was ich in der Auktion so angegeben habe.
Betrag wurde per Paypal gezahlt.

Nach 2 Wochen schrieb mir der Verkäufer, dass das Boot noch einen 7mm Riss hatte und es nach ca. 4 Minuten nach dem Aufpumpen quasi explodierte. Physikalisch eigentlich unmöglich, da er das Boot mit dem Riss nicht aufgepumpt hätte bekommen können und wenn doch, wie soll das Boot mit dem Riss 4 Minuten aushalten und dann explodieren. Eigentlich eine klare Sache für mich, er hat es warscheinlich zu dolle aufgepumt und wollte erst 150€ Erstattung und dann 90€, was ich verneinte.
Nachdem ich ihm das wiederlegt hatte, sollte ich das Boot falsch gelagert haben und dadurch sollen die Nähte porös geworden sein. Aber ich habe es im warmen Keller gelagert und vor dem Verkauf aufgepumpt, gesäubert und da war alles in Ordnung. Ich vermute und bin mir fast sicher, dass der Käufer das Boot einfach viel zu dolle aufgepumt hat und das warscheinlich mit einer Elektropumpe.

Der Käufer hat die Sache dem Käuferschutz übergeben und der hat, trotz eklatanter Falschbehauptungen des Käufers, die Sache für ihn entschieden und der Käufer soll das Boot mir zurück schicken.

Warscheinlich wird Paypal versuchen den Betrag von meinem Konto zu buchen, da der Betrag schon lange mit anderen Sachen verrechnet ist. Würde das dann einfach zurückbuchen und auf Post von dieser Kanzlei warten.

Sehe ich das richtig, dass Paypal oder Ebay solche Sachen eigentlich gar nicht entscheiden können und im Grunde genommen immer den Käufern Recht geben? Habe den Email-Verkehr mit dem Käufer und mir ausgedruckt und würde das bei den ersten Mahnungen des Inkasso-Unternehmen mit einer kurzen Erläuterung denen zusenden und dann einfach nur immer wieder auf deren Schreiben so antworten. Oder wie soll ich reagieren? Danke!

Grüße

marclueck




-----------------
" "

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Es soll tatsächlich Fälle geben in denen die Verkäufer recht bekommen, aber sonst hast du recht. Und dem Inkassoverein würde ich auch nicht antworten, ist sowieso zwecklos und insofern nur Geld/Zeit-verschwendung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von marclueck am 20.02.2015 22:10

Oder wie soll ich reagieren?

a.) Paypalnutzung einstellen
b.) Sollte Paypal von deinem Bankkonto abbuchen wollen, zurückbuchen
c.) Annahme der Rücksendung verweigern
d.) Wenn sich die Inkassobude oder die Anwaltskanzlei meldet, die Forderung nachweislich (Einschreiben Rückschein) vollumfänglich zurückweisen und die Weitergabe der Daten nach BDSG untersagen. (Keine Brieffreundschaften mit Endlosdiskussionen anfangen)
e.) Als VK kein Paypal mehr anbieten

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Genau so ist mein Plan. Danke!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Heute kam eine Email von Ebay. Ebay zahlt dem Käufer 50€ und ich muss nichts zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe jetzt nichts seit Freitag an Ebay geschrieben, bin jetzt etwas baff...

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Das hast Du mit Sicherheit nicht richtig verstanden. Wieso soll Ebay dem Käufer etwas aus eigener Tasche bezahlen?

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Hier die Mail:

Hallo ********,
der eBay-Kundenservice hat einen Fall geöffnet, weil es ein Problem mit einem bei Ihnen gekauften Artikel gibt. Wir haben den Fall geprüft und entschieden, eine volle Rückerstattung in Höhe von EUR 50,00 an den Käufer vorzunehmen. Die blockierte PayPal-Transaktion wurde wieder freigegeben.
Dieser Fall ist jetzt geschlossen. Sie müssen weder an den Käufer noch an eBay eine Rückzahlung vornehmen und dieser Fall wird auch nicht bei der Ermittlung Ihres Verkäuferstatus berücksichtigt.

Sie können die Einzelheiten des Falls unter „Probleme klären" aufrufen.

Bemerkungen:
Für diesen Fall erstatten wir dem Käufer den eBay-Käuferschutzbetrag.


Ja so ganz verstehe ich die Sache auch nicht, vielleicht ist es ja ein Trick von Ebay:-) Eigentlich war der Fall am Freitag geschlossen worden und ich soll das Boot zurücknehmen und der Betrag sollte von meinem Paypal-Konto wieder abgezogen werden. Vielleicht hat nochmal jemand auf den Fall geschaut und festgestellt, dass die Behauptungen vom Käufer hinten und vorne nicht stimmen können.
Aber ist ja gut so und Verkauf mit Paypal mache ich nicht mehr.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)

quote:
Wieso soll Ebay dem Käufer etwas aus eigener Tasche bezahlen?

eBay riskiert einiges an Provisionseinbußen, wenn ein Kunde sich ungerecht behandelt fühlt, und deshalb nicht nur nie wieder etwas über eBay kauft oder verkauft, sondern es auch überall in seinem Freundeskreis herumerzählt (was weder kontrolliert noch unterbunden werden kann, solange es mündlich erfolgt) und damit andere Kunden negativ beeinflusst.

Da ist es gar nicht so abwegig anzunehmen, dass es weniger kostet, beiden Streithähnen recht zu geben, und den strittigen Betrag aus eigener Tasche zu bezahlen.

-----------------
"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen