Ebay Versandkosten

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
NEO_lyte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Versandkosten

Hallo,

ich würde gerne ein paar Meinungen und vielleicht auch Erfahrungen anderer Verkäufer lesen. Thema: Kostenloser unversicherter Versand bei eBay bei gewerblichem Verkauf, insbesondere die Abmahngefahr dabe.

Hintergrund ist der, dass ich mich als gewerblicher Verkäufer unsicher fühle, wenn ich kostenlosen Versand als Brief anbiete. Ich biete keine weitere Versandart an, insbesondere keine versicherte. Ich weise nicht darauf hin, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liegt.

(Dass das Versandrisiko bei mir liegt, ist mir bewusst, es ist halt eine Mischkalkulation, über die Jahre sind stets nur 1-1,5% der Sendungen verloren gegangen, das geht für mich okay.)

Dieser kostenlose Versand könnte jedoch - so könnte man diverse Texte im Netz interpretieren - bereits abmahnfähig sein, da man den Käufer damit indirekt im Irrglauben lasse, das Verlustrisiko läge bei ihm. Es wäre interessant, zu erfahren, ob die bloße Erwähnung im Text der Auktion, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liegt, die ggf. gegebene Abmahnfähigkeit abkehrt.

Gibt es hier Erfahrungen / Meinungen / Experten zu diesem Thema?

Viele Grüße
Neo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dieser kostenlose Versand könnte jedoch - so könnte man diverse Texte im Netz interpretieren - bereits abmahnfähig sein, da man den Käufer damit indirekt im Irrglauben lasse, das Verlustrisiko läge bei ihm.
Nur mal so gefragt, wieso soll ein kostenloser Versand einen solchen Glauben erwecken? Ob kostenlos, geringe Kosten oder teure Kosten, wie soll das einen Unterschied begründen?

ich würde es sogar eher so sehen, jeh teurer der Versand, desto eher glaubt ein K, er würde das Risiko tragen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von NEO_lyte):
Es wäre interessant, zu erfahren, ob die bloße Erwähnung im Text der Auktion, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liegt, die ggf. gegebene Abmahnfähigkeit abkehrt.

Nö, das wäre dann werben mit Selbstverständlichkeiten und ist erst recht abmahnfähig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NEO_lyte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Dieser kostenlose Versand könnte jedoch - so könnte man diverse Texte im Netz interpretieren - bereits abmahnfähig sein, da man den Käufer damit indirekt im Irrglauben lasse, das Verlustrisiko läge bei ihm.
Nur mal so gefragt, wieso soll ein kostenloser Versand einen solchen Glauben erwecken? Ob kostenlos, geringe Kosten oder teure Kosten, wie soll das einen Unterschied begründen?

Weil als Versandart "Deutsche Post Brief" angegeben ist. (Verschickt wird ein Großbrief) Und da hier Brief steht, geht der Kunde nun wohl davon aus, dass die Sendung unversichert ist und das Versandrisiko bei ihm liegt.


ich würde es sogar eher so sehen, jeh teurer der Versand, desto eher glaubt ein K, er würde das Risiko tragen...


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
ich würde es sogar eher so sehen, jeh teurer der Versand, desto eher glaubt ein K, er würde das Risiko tragen...
Das halte ich für Lebensfremd.

Zur Fragestellung: Ein Selbstverständlichkeit ist aus meiner Sicht nicht abmahnfähig.

Zitat (von NEO_lyte):
Dieser kostenlose Versand könnte jedoch - so könnte man diverse Texte im Netz interpretieren - bereits abmahnfähig sein, da man den Käufer damit indirekt im Irrglauben lasse, das Verlustrisiko läge bei ihm.
Auch das halte ich für Lebensfremd. Mir wäre kein Mensch bekannt, der einen solchen Schluss ziehen würde. Welche Texte suggerieren das denn? Rein Interessehalber...

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