Hallo, folgende Situation:
Ein Händler bietet einen Artikel zum Kauf in einer Ebay -Auktion an. Als Versandkosten wird nur Kurier- und Expressversand innerhalb eines Werktages für 8,90 EUR angeboten. In den AGB stehen die Versandkosten in dieser Höhe nur noch für versicherten Versand und keine Rede mehr von Expressversand. Der Kleinartikel hätte jedoch auch als versichertes DHL-Paket für 3,90 versandt werden können.
Nach 10 Tagen war noch nichts angekommen. Erst als ich nachfragte, bekam ich zur Antwort, dass angeblich ein Lagerfehler vorliege und der Artikel erst 2 Tage vor meiner Nachfrage abgesandt wurde.
Zum einen hat der Händler also gegen den Ebay-Grundsatz der erhöhten unangemesssenen Versandkosten verstoßen, zum zweiten hat er die Leistung , die er angeboten hat (Expressversand innerhalb eines Werktages) nicht eingehalten. Ist das Betrug oder Leistungsunterschlagung? Kann man den Händler überhaupt rechtlich belangen?
Ebay Versandkosten - Ist das Betrug oder Leistungsunterschlagung?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
>versichertes DHL-Paket für 3,90 versandt<
Hat die Post die Preise gesenkt? Ein versichertes Paket für 3,90 Euro?
Expressversand innerhalb Deutschlands ist doch überflüssig!? Mit GLS oder dpd dauert der Versand als versichertes Paket in der Regel einen Werktag, mit DHL 1-2 Tage. Wieviel schneller soll der *Expressversand* denn sein?
Ein DHL Paket kostet tatsächlich mindestens 5,90 Euro (zumindest füreinen normalen privaten Versender. dpd, GLS oder Hermes ist da preiswerter und dakann man auch ein versicherte Paket für etwa 4 Euro versenden.
Aber es ist ja bekannt, dass viele Händler bei Ebay ihr Geschäft mit den Versandkosten machen. 8,90 Euro + X Euro für jeden weiteren Artikel findet man da öfters.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Ihr solltet nicht vergessen, dass der Händler dadurch in der Lage ist, durch weniger Ebay-Gebühren die Gesamtpreise für die Waren zu senken.
Ob es nun heißt 30 + 9 Euro oder 35 + 4 Euro ist doch wohl uninteressant? Aber darüber muss man sich ja aufregen, weil man sonst nichts zu melden hat.
-- Editiert von franzjo89 am 13.05.2007 08:50:45
Hallo an alle Beantworter, irgendwie scheint mein Anliegen nicht so klar rübergekommen zu sein. Es geht mir gar nicht so sehr um die Versandgebührenhöhe. Ich weiss, dass einem Händler auch für Verpackungsmaterial und für die Zeit der Abwicklung Kosten entstehen und das Argument mit den verminderten Ebaykosten bei höheren Versandkosten kann ich auch nachvollziehen. Was mich jedoch wirklich nervt, ist die Tatsache, dass hier mit falschen Angaben versucht wird, den Kunden hinters Licht zu führen. Wenn in den Versandkosten steht, dass ich für Expressversand innerhalb eines Werktages 8,90 EUR bezahlen soll, bin ich dazu ja bereit, abgesehen davon muss ich dazu bereit sein, denn der Händler bietet keine Alternative.
Wenn sich hinterher jedoch herausstellt, dass gar kein Expressversand stattgefunden hat, sondern endlich nach 14 Tagen der Artikel eintrifft, dann ist das nicht rechtens. Eine Anfrage nach Teilerstattung der Versandgebühren wurde abgelehnt. Mehrere (mehr als 15) Negativeinträge in den Bewertungen geben Auskunft darüber, dass ich kein Einzelfall bin.
Es kann so viel passieren... der Händer könnte auch ohne eigenes Verschulden von seinem Lieferanten erst später beliefert worden sein, wodurch selbstverständlich Verzögerungen entstehen. Und ich denke, dass der 'Expressversand' auch in der Regel zu vertreten ist, denn wie schon gesagt wurde, liefern fast alle Transportunternehmen nach 24 bis maximal 48 Stunden aus.
Aber ich kenn das doch.. ein Ebay Käufer vermutet hinter jeder noch so kleinen Unregelmäßigkeit gleich, dass er hier aufs schärfste betrogen und getäuscht wird. Vielleicht auch gar kein Wunder, bei dem ganzen Mist was eine Zeit lang in den Medien über das böse böse Ebay gelaufen ist.
Wenn der Händler eine genaue Lieferfrist versprochen hat, können Sie vermutlich bei Überschreitung vom Kaufvertrag zurück treten (aber Sie haben doch sowieso ein Widerrufsrecht) oder den dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen. (Welcher Schaden ist Ihnen denn entstanden?)
Aber mal ganz ehrlich: Sie haben jetzt den Händler um eine Teilerstattung der Versandkosten gebeten. Das hat er abgelehnt. Wollen Sie jetzt wirklich wegen 3 Euro ein Gerichtsgedusel anfangen?
Ich würd das alles nicht so dicke sehen.
Achja und... die Leute, die euch wirklich 'hinters Licht führen', die sitzen nicht hinter irgend einem Ebay Nick... die sitzen ganz wo anders!
Würde nur eine entsprechende Bewertung abgeben. Vielleicht sowas wie:
'Expressversand - 2 Wochen bis Lieferung!'
Ich würd das alles nicht so dicke sehen.
Achja und... die Leute, die euch wirklich 'hinters Licht führen', die sitzen nicht hinter irgend einem Ebay Nick... die sitzen ganz wo anders!
von franzjo89 - 13.05.2007 21:30:23
Status: Legende (333 Beiträge)
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Nun, dass man wegen "so etwas" nicht gleich vors Gericht ziehen muss,ist verständlich.
Aber die Thread-Erstellerin hat die Portokosten für den Expressversand bezahlt, und diese "Leistung" nicht erhalten.
Rechtlich kenne ich mich da nicht aus, schätze aber schon, dass dies unter Betrug oder Täuschung o.ä. fällt.
Ein Lieferproblem kann vorkommen, sagt bestimmt niemand etwas gegen.(Wobei ich seltsam finde, dass Ware verkauft wird, in dessen Besitz man nicht ist)
Aber die Tatsache, dass die Ware 2 Tage bevor die Thread-Erstellerin angefragt hat, versand wurde,bedeutet ja, dass die Ware nicht per Express verschickt wurde.
Und wenn ich für etwas extra drauf zahle, was ich billiger
hätte haben können,(in dem Fall z.B. unversicherter Versand, diese Leistung aber nicht erbracht wird,ist das eine Sauerei.
Mehrere (mehr als 15) Negativeinträge in den Bewertungen geben Auskunft darüber, dass ich kein Einzelfall bin.
von alaya07 - 13.05.2007 11:15:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Bei so vielen schlechten Bewertungen hätte ich die Ware dort erst gar nicht gekauft;soviel dazu.
Ich weiss, die Sache ist ärgerlich;aber es macht wirklich keinen Sinn für 3 Euro vors Gericht zu ziehen.
Verpasse ihm die entsprechende Bewertung und ärger dich nicht zu sehr über die Sache.Es gibt auch nette,vernünftige Ebayer.
LG,Chyna
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