Frage zur Gültigkeit eines Kaufvertrages, zustandegekommen bei Ebay:
Es wird ein klitzekleiner Artikel verkauft, Versandkosten sind dem Käufer in Höhe von 9,50€ bekannt als "versicherter Versand" und werden mit Gebotsabgabe akzeptiert, davon ausgehend, daß bei diesen doch recht hohen Versandkosten ein (zu erwartender) normaler Versand mit Regellaufzeit erfolgt.
Nach Auktionsende teilt der Verkäufer dem Käufer jedoch mit, daß der Versand per Hermes erfolgt und deswegen länger dauern wird.
Käufer teilt dem Verkäufer mit, daß er in diesem Falle nicht mit den Versandkosten in dieser Höhe einverstanden sei. Bei 9,50€ Versandkosten sei üblicherweise eine Regellaufzeit zu erwarten wovon der Käufer bei Gebotsabgabe auch stillschweigend ausgegangen sei. Hier ist nach Auffassung des Käufers keine gesonderte Frage vor Gebotsabgabe notwendig sondern man kann sich auf die allgemein anerkannten Versandwege "verlassen" (und keine 7-tägige Laufzeit wie vom V angekündigt). Käufer besteht entweder auf dem üblicherweise zu erwarteten Versandweg mit Regellaufzeit oder ergänzender Vereinbarung zu den Versandkosten.
Verkäufer reagiert darauf mit einer unflätigen Mail.
Möglichkeiten des Rücktritts? Vertragsirrtum auf seiten des Käufers möglich? Evtl. wg. Unzumutbarkeit des Vertragsverhältnisses wg. der unflätigen (aber NICHT beleidigenden) Mail?
Ebay Versandkosten (schon wieder.....tztztz)
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Ich weiß, hört sich blöd an, aber:
Bitte antworten Sie nur auf die Frage! Danke!
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und so nebenbei: bezieht sich so wie es bei Wiki steht hauptsächlich auf gewerbliche Versender. Um einen solchen handelt es sich hier aber NICHT!
Hier fallen üblicherweise keine Frachtpapier und Personalkosten oder getrennt berechnete Versicherungskosten an. Auch wird er wohl keine ernstzunehmende Versandpauschalenberechnung anführen können da diese im privaten Gelegenheitsverkauf wohl doch eher ungewöhnlich ist, gelle? Tut aber nix zur Sache, denn:
Bitte beantworten Sie nur die Frage! Danke!
Bei 9,50€ Versandkosten sei üblicherweise eine Regellaufzeit zu erwarten
Warum? Wäre der VK erst mal 7 Tage in Urlaub, dürfte der K deswegen trotzdem nicht vom Kauf zurücktreten, Stichwort angemessene Frist.
wovon der Käufer bei Gebotsabgabe auch stillschweigend ausgegangen sei.
Unbeachtlicher Motivirrtum.
Hört sich vielleicht blöd an, ist aber so.
Regellaufzeit bei Hermes Versand ist aber 2 -3 Werktage. Oder sendet er die Ware erst nach Australien? Wie kommt er auf eine solche lange Versandzeit??? Fragen Sie das einmal den Verkäufer!
>Möglichkeiten des Rücktritts?
Keine.
>Vertragsirrtum auf seiten des Käufers möglich?
Es liegt kein zur Anfechtung berechtigender Irrtum vor.
>Evtl. wg. Unzumutbarkeit des Vertragsverhältnisses wg. der unflätigen (aber NICHT beleidigenden) Mail?
Nicht relevant.
Vertragsinhalt ist 'versicherter Versand' geworden, nicht 'versicherter Versand mit Regellaufzeiten'.
Das hört sich alles schlüssig an.
Was wäre ein zur anfechtung berechtigender Irrtum?
--- editiert vom Admin
...selten so ne doofe Antwort gesehen!!!!
Wenn einer schon als privater Verkäufer die Frechheit besitzt einen Artikel für 9,50€ zu versenden dann doch bitteschön nicht als Discountpäckchen für 3,80€. Bei 9,50€ Versandkosten von Privat finde ich schon, daß man davon ausgehen kann, das das Paket wenisgtens mit DHL oder ähnlichem versendet wird. Grad vor kurzem ein Paket erhalten bei ähnlichen Versandkosten: gestern gekauft, heute geliefert, da ist das dann OK. Bei Hermes dauert es eben minimum 5 Werktage.
Das hat aber alles was mit Anstand zu tun und liegt fern jeglicher abstrakten rechtlichen Beurteilungsfragen. Juristisch mag das recht sein, moralisch nicht! Aber was soll man von jemandem mit dem Nick "meinefresseaberauch" schon erwarten. Da steht das Präkariat schon im Namen...
liegt fern jeglicher abstrakten rechtlichen Beurteilungsfragen
Genau, deswegen bitte diese fruchtlose Diskussion nicht zum 48392. mal. Zum Dampfablassen gibt es andere Foren.
'Was wäre ein zur anfechtung berechtigender Irrtum?'
In Ihrem Fall: Keiner. Sofern Sie nun nachträglich wegen eines 'herbeigedichteten' Irrtums anfechten und der Verkäufer diesen trotz § 121 Abs. 1 BGB
gelten lässt, könnte der Verkäufer immer noch wegen § 122 Abs. 1 BGB
das Porto einbehalten.
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