Ebay Ware gekauft. Eindeutig Defekt. Händler verlangt Rücksendekosten. Was ist rechtens ?

25. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Ware gekauft. Eindeutig Defekt. Händler verlangt Rücksendekosten. Was ist rechtens ?

Hallo allerseits,

ich habe bei Ebay eine Metallvase bestellt. Der Artikel wurde als NEU und OVP deklariert. Als die Ware ankam war die OVP schon geöffnet gewesen. Der Artikel hatte einige tiefere Kratzer und Lackabsplitterungen durch die man das blanke Metall gesehen hat ( die Vase ist Schwarz ).
Ich leitete eine Reklamation über Ebay ein das ich mein Geld ( 110 Euro ) zurück haben möchte.
Der Händler nahm und und schickte mir ein Retouretikett auf das ich noch Porto bezahlen sollte. Auf die Frage was das soll, meinte er das es so in den AGBs steht. Rücknahme geht immer zu Lasten des Käufers.

Soweit ich weiß ist das aber bei eindeutig beschädigter Ware anders, oder ?

Was kann ich tun ? Auf was berufen ?

LG

Jasmin




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129508 Beiträge, 41307x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Auf die Frage was das soll, meinte er das es so in den AGBs steht.

Was konkret steht denn in den AGB?



Zitat (von Jasmin1976):
Soweit ich weiß ist das aber bei eindeutig beschädigter Ware anders, oder ?

Nein.
Denn erst mal muss man dem Händler ja sein Prüfrecht einräumen, erst dann kann logischerweise entschieden werden wer die Kosten trägt.
Verbraucher können jedoch einen entsprechenden Vorschuss für die Transport / Versandkosten verlangen.



Zitat (von Jasmin1976):
Was kann ich tun ? Auf was berufen ?

Vorschuss verlangen.
Und den Händler mitteilen er möge sich mal mit Gesetz und Rechtsprechung zu seinen Kernpflichten beschäftigen, insbesondere § 439 BGB und § 475 BGB.
Und das ihm Dein Anwalt und ein Gericht ihm gerne für ihn kostenpflichtige Nachhilfe diesbezüglich erteilen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Ich leitete eine Reklamation über Ebay ein das ich mein Geld ( 110 Euro ) zurück haben möchte.
Klingt verdächtig nach Widerruf...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19119 Beiträge, 10304x hilfreich)

Fast die gleiche Frage hatten wir doch kürzlich erst.

Bei (berechtigter) Reklamation nach dem Sachmängel-Recht muss der Verkäufer die Rücksendung bezahlen.
Bei Widerruf nach dem Widerrufsrecht richten sich die Rücksendekosten nach den Bedingungen des Verkäufers, was in der Praxis meist bedeutet, dass der Käufer zahlen muss.

Wenn man diese automatisierten "Rücksende"-Funktionen nutzt, löst man damit im Regelfall einen Widerruf aus.
Dafür spricht auch, der Wunsch, das Geld zurück zu bekommen (= gesetzliche Folge des Widerrufs).
Bei (berechtigter) Reklamation nach dem Sachmängel-Recht hat man erstmal keinen Anspruch auf Geld, sondern nur auf einwandfreie Ware (Reparatur auf Kosten des Verkäufers oder Ersatzlieferung).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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