Hallo,
entgegen dem gesunden Menschenverstand hat meine Kollegin sich bei bei Ebay vor Ablauf einer Auktion auf einen Preis geeinigt um den Artikel direkt und ohne Auktion kaufen zu können. Angeboten wurden drei Stück eines gleichen Artikels, der Verkäufer wollte ursprünglich einzeln verkaufen, nahm aber dann das Preisangebot meiner Kollegin an, bezahlt wurde per Überweisung
Nun kam wie es kommen musste, die Ware wurde nicht geliefert. Der Artikel wurde angeblich versendet, auf weitere Mails reagiert der Verkäufer nicht. Hätte die Kollegin mal nur vorher die Bewertungen angeschaut, ("...ach, mache ich nie...), denn offensichtlich liefert der private Verkäufer häufiger keine Ware. Alles schön nachzulesen in zahlreichen Bewertungen. Und obendrein, wie könnte es auch schöner sein, stehen die Artikel, die ja angeblich auf dem Postweg unterwegs sind, erneut in einer Auktion zum Verkauf! Dreist!
Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe?
Danke
Ebay - Ware nach Bezahlung nicht erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hat er wenigstens eine Sendungsnummer mitgeteilt? Du könntest ihn bei der Polizei wegen Betrug anzeigen. Ansonsten ihm auch eine Frist zur Lieferung per Einschreiben setzten. Danach kann man je nach Warenwert überlegen, die Ware oder die Rückerstattung gerichtlich einzuklagen. Das ist aber auch oft davon abhängig, ob sich das bei dem Betrag überhaupt lohnt und ob bei dem Betroffenen was zu holen ist.
-- Editiert von crofan am 13.12.2020 14:01
Hallo,
danke für die Einschätzung.
Grundsätzlich hält sich der finanzielle Verlust im Rahmen, wir reden hier von einem Betrag kleiner 50 Euro.
Aber besagte Kollegin hat dieses Jahr privat leider schon sehr viel Leid erfahren müssen, daher ärgert es auch mich, weil ich Ihren seelischen Zustand kenne.
Deshalb meine Anfrage, ob und wie man einem solchen (routinemäßigen?) Treiben Einheit gebieten kann. Ein Appell ans Gewissen dürfte bei so Menschen wohl eher fruchtlos sein.
-- Editiert von Accessdenied am 13.12.2020 18:26
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
schon mal ein kleines Gespräch mit eBay gehabt?
Hallo,
Die Frage wäre erstmal überhaupt, ob denn überhaupt versicherter Versand vereinbart war! War er es nicht, hat die Bekannte schlichtweg kein Anrecht auf versicherten Versand, es genügt versenden ohne Versandnummer!Zitat:Hat er wenigstens eine Sendungsnummer mitgeteilt?
Dieser Rat ist soweit in Ordnung.Zitat:Ansonsten ihm auch eine Frist zur Lieferung per Einschreiben setzten.
Vorallem ist es davon abhängig, was zum Versand abgemacht wurde. Wurde z.B gar nichts abgemacht, dann hat die Bekannte einfach Pech, sollte der VK nachweisen können abgesendet zu haben. Immerhin trägt hier die Bekannte des TE das Alleinige Versandrisiko!!!Zitat:Danach kann man je nach Warenwert überlegen, die Ware oder die Rückerstattung gerichtlich einzuklagen. Das ist aber auch oft davon abhängig, ob sich das bei dem Betrag überhaupt lohnt
Zitatschon mal ein kleines Gespräch mit eBay gehabt? :
Wird wohl nix bringen, offiziell lief der Verkauf ja nicht über Ebay.
Und wenn ich mir die Bewertungen des werten Herrn so anschaue...Das interessiert Ebay scheinbar nicht
ZitatUnd wenn ich mir die Bewertungen des werten Herrn so anschaue...Das interessiert Ebay scheinbar nicht :
Naja, das Versandrisiko liegt beim Käufer, das weis halt auch eBay. Die werden also in der Regel nicht aktiv nur weil ein paar Leute sich über "nicht erhalten" beschweren...
ZitatNaja, das Versandrisiko liegt beim Käufer, das weis halt auch eBay. Die werden also in der Regel nicht aktiv nur weil ein paar Leute sich über "nicht erhalten" beschweren... :
Und in diesem Fall ist eBay gar nicht involviert.
ZitatWird wohl nix bringen, offiziell lief der Verkauf ja nicht über Ebay. :
e..y interessiert viel mehr, wenn auf deren Plattform etwas angeboten wird und der Verkauf dann nebenher läuft. Da reagieren die sehr allergisch drauf.
Du könntest ihn bei der Polizei wegen Betrug anzeigen. Schwierig - er ist ja nicht das Opfer. Aber die Kollegin könnte das tun.
Deshalb meine Anfrage, ob und wie man einem solchen (routinemäßigen?) Treiben Einheit gebieten kann. Und die Frage wurde durch "bei der Polizei anzeigen" nicht ausreichend beantwortet?
Zitate..y interessiert viel mehr, wenn auf deren Plattform etwas angeboten wird und der Verkauf dann nebenher läuft. Da reagieren die sehr allergisch drauf. :
Ja, aber das sollte die Bekannte ja besser nicht an e..y kundtun ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten