Ebay Ware nicht erhalten

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay Ware nicht erhalten

Guten Abend,

da mein Bruder Fan einer bestimmten Jugendbuchreihe ist habe ich ihm über Ebay bei einem privaten Mitglied für ungefähr 40 € 5 Bücher der Reihe zum Geburtstag gekauft.

Ich habe am selben Tag überwiesen und die Verkäuferin hat auch geschrieben, dass es angekommen sei.

Da sie irgendein Problem mit der Adressanzeige von mir hatten, habe ich ihr meine Adresse per Ebaymail zukommen lassen.

Diese habe ich ihr dann auf Nachfrage hin nochmal bestätigt und das Paket wollte sie am letzten Freitag/Samstag per Hermes losschicken, da sie dann im Urlaub sei.

Nur ist bis heute leider nichts angekommen und nach telefonischer Nachfrage bei Hermes wurde auch gesagt, dass nichts für mich unterwegs sei.

Ich habe darauf leicht sauer einen Fall bei Ebay aufgemacht und die Verkäuferin aufgefordert mir die angebliche Sendungsnummer mitzuteilen.

Bei Ebay wurde mir an der Hotline gesagt, dass ich alles richtig gemacht habe und ich solle noch einige Tage warten. Die Verkäuferin wurde auch kontaktiert und soll sich bei mir melden.

Wie soll ich nun verfahren, wenn sagen wir in zwei Wochen immer noch nichts da ist bzw sich die Verkäuferin nicht mehr meldet ?

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Miller2):
Wie soll ich nun verfahren, wenn sagen wir in zwei Wochen immer noch nichts da ist bzw sich die Verkäuferin nicht mehr meldet ?


Die Verkäuferin nachweisbar unter angemessener Fristsetzung zur Lieferung auffordern, bzw auffordern den nachweis zu erbringen, dass der Versand erfolgt ist (dessen Risiko Sie übrigens tragen).

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#2
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

In dem fall wohl nicht, da die Verkäuferin laut hermes nichts abgeschickt hat.

Wie lang sollte so eine Frist sein ?

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Miller2):
In dem fall wohl nicht, da die Verkäuferin laut hermes nichts abgeschickt hat.

ersetze mal das Wort hermes durch "Callcenteragent mit geringem Grad der Motivation, eingeschränktem Informationsstand zu (mutmaßlich) miserablen Arbeitskonditionen". Dann kann man den Wert einer solchen Info etwas differenzierter Betrachten
...spielt aber keine Rolle, denn:
Zitat (von Miller2):
Wie lang sollte so eine Frist sein ?
diese Frist, welche gemeinhin mit rund 14 Tagen ab Zugang (nachweisbar!) als angemessen betrachtet wird, ist unabhängig davon, ob und was Hermes sagt. Der Verkäufer muss entweder den Nachweis erbringen (dann hätte man was in der Hand, mit dem man sich an Hermes wenden kann - wenn der Verkäufer die entspr. Rechte abtritt, oder man könnte den Verkäufer auffordern, das Geld zurück zu überweise, einen Ersatzkauf vornehmen und die Diff. einfordern, etc.)

-- Editiert von NaibaF123 am 15.08.2019 13:07

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#4
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe der Dame nun nochmal im Fall per Nachricht mitgeteilt, dass es kein Problem sei wenn sie es nicht geschafft hat die Bücher rechtzeitig zu verschicken, allerdings wäre eine Nachricht bezüglich dessen schön gewesen. Sie soll sich bei mir melden wenn die Bücher verschickt sind und mir die Sendungsnummer mitteilen. Wenn nicht erstatte ich bei der Polizei Anzeige.

Gut so ?

P.S : Weiß jemand wie man an die Telefonnummer oder ähnliches kommen kann ? Bis jetzt habe ich nur die Adresse in Bayern.

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#5
 Von 
werkannhelfen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
wenn die Verkäuferin in Urlaub ist und vergessen hat, das Paket zuvor abzuschicken, kann sie evtl. auch auf Schreiben nicht reagieren. Ich würde in diesem Fall noch etwas warten.

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#6
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich warte jetzt noch bis nächsten Mittwoch, wenn sie sich dann nicht meldet mache ich eine online-Anzeige.

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#7
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Oder wäre erstmal ein Schreiben mit Lieferfrist in Betracht zu ziehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Miller2):
Oder wäre erstmal ein Schreiben mit Lieferfrist in Betracht zu ziehen ?

Mit Fristsetzung man Datum und Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Miller2):
Oder wäre erstmal ein Schreiben mit Lieferfrist in Betracht zu ziehen ?

Mit Fristsetzung man Datum und Zustellnachweis.


Ja, da habe ich mir auch schon eine Vorlage rausgesucht. Allerdings bin ich vom 7 bis zum 14ten im Urlaub, und da wollte ich das Schreiben dann so Anfang des nächsten Monates rausschicken.

Eine Frage...oder eher zwei :

Wenn man beim Einwohnermeldeamt eine Ermittlung beantragt, was man ja im Internet machen kann, kriegt man dann auch die Telefonnummer raus ?

Ich habe mir überlegt, dass ich noch bis zum 18.09 warte und dann rechtliche Schritte einleite.
Wäre das vom Zeitraum her gut bis zu dem man warten sollte ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Das kann man auch sofort absenden, wenn man das dann erst nächsten Monat weitermacht, ist das unschädlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Miller2):
Wenn man beim Einwohnermeldeamt eine Ermittlung beantragt, was man ja im Internet machen kann, kriegt man dann auch die Telefonnummer raus ?

Eher unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Miller2):
Wenn man beim Einwohnermeldeamt eine Ermittlung beantragt, was man ja im Internet machen kann, kriegt man dann auch die Telefonnummer raus ?

Eher unwahrscheinlich.


Schade. Sonst wüsste ich auch leider keinen Weg wie ich da dran käme.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Miller2):
Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Miller2):
Wenn man beim Einwohnermeldeamt eine Ermittlung beantragt, was man ja im Internet machen kann, kriegt man dann auch die Telefonnummer raus ?

Eher unwahrscheinlich.


Schade. Sonst wüsste ich auch leider keinen Weg wie ich da dran käme.

dasoertliche.de, gelbe seiten, ...
Aber was will man überhaupt mit einer Telefonnummer? Das ist mit der schlechteste Weg der Kommunikation für alles, was über Freundschaftspflege hinaus geht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab schon geschaut, gibts nichts. Und was ich dann will ist doch klar. Fragen wo meine Bücher bleiben ! Ich hab keine Zeit mal eben bis zum Bodensee und zurück zu fahren.

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