Ebay Wettbewerbsrecht „Privatverkäufer“ Abmahnung - ohne Wettbewerbszentrale?

3. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
klingelwingel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Wettbewerbsrecht „Privatverkäufer“ Abmahnung - ohne Wettbewerbszentrale?

Hallo

Ich bin ein relativ kleiner gewerblicher Verkäufer, der hauptsächlich bei ebay Produkte aus China verkauft und halte mich streng an die gesetzlichen Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung und zur Widerrufsbelehrung. Leider tauchen aber immer wieder Mitbewerber auf, die eindeutig gewerblich handeln sich nicht an die oben angesprochenen Verbraucherrechte halten.

Anfangs habe ich diese Mitbewerber per Mail angeschrieben und freundlich darum gebeten, wenn Sie denn gewerblich handeln würden, auch die entsprechenden Vorschriften zu befolgen. Dies hat mich nicht nur viel Zeit gekostet, sondern diese Mitbewerber hatten auch die seltsamsten Ausreden parat, warum sie denn angeblich keine Händler sind (z.B. hätten sie x neue gleiche Artikel geschenkt bekommen, sie hätten Konkursmasse privat gekauft etc. etc.). Nachdem keine Besserung eingetreten war, habe ich dann einige bei der Wettbewerbszentrale gemeldet. Dies hat auch in einem Fall Wirkung gezeigt, der Anbieter hat nämlich, nachdem mir der Bestätigungsbrief der Wettbewerbszentrale zuging, auf einmal seine ganzen Angebote beendet. Doch schon nach einigen Wochen tauchten Angebote von einem bei ebay neu angemeldeten Mitglied auf, die von der Aufmachung, den Bildern, den Texten, komplett identisch waren. Diesen Anbieter habe ich dann wieder bei der Wettbewerbszentrale in dem Wissen gemeldet, dass wiederholte Verstöße eines bemängelten Verhaltens teilweise empfindliche Strafen mitbringen. Über diesen erneuten Verstoß habe ich allerdings keinen Bestätigungsbrief der Wettbewerbszentrale mehr erhalten, so dass ich davon ausgehe, dass dem nicht nachgegangen wurde. Der Anbieter ist zwar mittlerweile nicht mehr aktiv, aber das kann auch auf andere Gründe zurückzuführen sein. Möglicherweise hat sich der Anbieter bei der Ebay-Account-Neuanmeldung auch unter einem anderen realen Namen wieder angemeldet, so dass dies zu einem ewigen Hin und Her werden kann.

Nachdem ich dann weitere Anbieter bei der Wettbewerbszentrale gemeldet habe, hat sich herausgestellt, dass diese auch nach mehreren Monaten weiter Handel betreiben und die Wettbewerbszentrale sich wohl nicht eingeschaltet hat. Diese Mitbewerber sind für mein kleines Gewerbe zu echten Problemfällen geworden, da sie die Ware zu Preisen verkaufen, bei denen nur noch ein Minimalprofit drin ist, aber sie können diese Preise anbieten, da sie wohl alles schwarz verkaufen und kein Widerrufsrecht einräumen. Hätten Sie ihren Namen und ihre Steuernummer in der Anbieterkennzeichnung angegeben, würden sie es wohl nicht wagen alles am Fiskus vorbei zu verkaufen. Ich fühle mich ein wenig als der Dumme, der sich an die gesetzlichen Vorschriften hält und dadurch Nachteile in Kauf nehmen muss, das kann es ja wohl nicht sein?

Zwei Arten von gewerblichen Verkäufern sind anscheinend nicht mir der Wettbewerbszentrale zu packen:
1. Typ Privatverkäufer. Die erste Art verkauft nur geringe Stückzahlen, stellt in der Woche vielleicht höchstens 10 Artikel ein, wechselt auch gerne mal den Mitgliedsnamen und/oder verkauft parallel unter mehreren Mitgliedsnamen bei ebay. Meistens wird gleichzeitig jeder Artikel nur ein einziges Mal eingestellt. So könnte man bei einer ausschließlichen Betrachtung der aktuellen Verkäufe nicht darauf kommen, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt. Ruft man jedoch die Verkäufe der zurückliegenden 30 Tage bei ebay auf, erkennt man ein Muster, denn nachdem die Artikel ausgelaufen oder verkauft wurden, stellt der Anbieter den identischen Artikel mit der gleichen Angebotsbeschreibung neu ein und dies über Monate. Oft zieren auch Sprüche wie Privatverkauf oder habe ich dann und dann für soviel gekauft die Artikelbeschreibung und sollen den Eindruck eines Privatverkaufs unterstreichen, spätestens beim dritten identischen neuen Artikel, der privat verkauft wird, bin ich aber nicht mehr so ganz einverstanden. Dieser Typ macht nur geringe Umsätze von einigen Hundert Euro im Monat, es gibt aber fast jede Woche neu auftauchende Verkäufer dieser Art, durch die Masse sind sie auch eine Bedrohung und forcieren den Preisverfall in meinem Produktbereich – und sie lassen sich kaum durch die Wettbewerbszentrale greifen, da diese sich anscheinend nicht um den Kleinkran kümmern kann.
2. Typ Auslandsverkäufer. Dieser Typ stellt bei ebay Deutschland aus dem Ausland (in meinem Fall aus China) ein oder behauptet dieses. Auch dieser Typ befolgt keinerlei Verbraucherkennzeichnungspflichten. Meistens sind diese Verkäufer für meine Maßstäbe relativ groß und haben einen monatlichen Umsatz von einigen Tausend Euro. Sie handeln eindeutig gewerblich (unterhalten manchmal einen Shop, haben oft hunderte verschiedene Angebote laufen, stellen laufend identische Artikel ein). Auch einen Verkäufer dieser Art habe ich schon bei der Wettbewerbszentrale gemeldet, nach mehreren Monaten verkauft der Verkäufer immer noch und irgendwelche Kennzeichnungen tauchen weiterhin nicht auf.

Nach der Anzahl der Verstöße müsste ich mir eine eigene Rechtsabteilung anschaffen, kann mir das aber nicht leisten. Daher suche ich nach einem im Ergebnis mindestens kostenneutralen Weg, diese Anbieter abzumahnen. Eine Möglichkeit wäre eine Mitgliedschaft bei der Wettbewerbszentrale (würde aber ca. 300 Euro/Jahr kosten), aber würde dies dazu führen, dass meine berechtigten Anliegen auch bearbeitet werden oder würde sich die Wettbewerbszentrale unbeeindruckt von meiner Mitgliedschaft trotzdem nur um die größeren Anbieter kümmern?
Ein weiterer Weg wäre es einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, mit dem ich die inländischen „Privatverkäufer“ wohl auch drankriegen würde. Wie viel würde das denn für mich erstmal kosten und besteht die Möglichkeit, dass ich auf meinen Kosten sitzen bleibe? Gibt es die Möglichkeit einen Deal mit einem Anwalt auszumachen, dass ich erstmal gar keine Kosten habe und dieser dann im Erfolgsfall eine höhere Beteiligung erhält oder kann der Anwalt eine Pauschale für mehrere Abmahnungen ansetzen, da er ja das Grundschreiben nur einmal aufsetzen muss? Wie sieht es mit den ausländischen Anbietern aus; ich gehe mal davon aus, dass diese wenn sie bei ebay Deutschland anbieten auch über eine Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung verfügen müssen? Kann man diese im Ausland überhaupt belangen (es handelt sich um deutsche oder chinesische Staatsangehörige, die aus China verkaufen)?

Vielen Dank schon mal für das Interesse und über fundierte Antworten freue ich mich sehr.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich schätze mal, Sie haben den/die Verkäufer ohne namensangabe bei der WBZ gemeldet, da diese VKs ja keine Anbieterkennzeichnung haben. Dann verfolgt die WBZ auch nicht. Die recherchieren nicht, die wollen Fakten.
Mich wundert, dass Sie einmal von der WBZ informiert wurden. Darauf haben Sie nur als Mitglied Anspruch.

Wenn diese VK direkte Konkurrenz von Ihnen sind, dann können Sie natürlich per Anwalt abmahnen lassen. Wird dann auch ein ganzes Stück teurer als 189,00Öre. Sollte der VK jedoch nicht zahlen können, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Der Anwalt will schließlich auch sein Geld.

Verkaufen Sie Bekleidung? China hört sich für mich dann so nach Fakes an.

Gruss
Susi

-----------------
"Manche essen die Weisheit mit dem Löffel, andere essen sie mit der Gabel"

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#2
 Von 
klingelwingel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der einzigen erfolgreichen Abmahnung durch die WBZ hatte ich auch keinen Namen, sondern nur den ebay-account angegeben. Die WBZ hat mir auch nur ein Schreiben geschickt, dass den Empfang meiner Beschwerde bestätigt, über den weiteren Verlauf dürfe man mir als Nichtmitglied aber keine Auskünfte erteilen.
Ich verkaufe übrigens keine Fakes, die es natürlich in China zuhauf gibt, was ich genau verkaufe möchte ich nicht nicht schreiben, da man dann meine Identität leicht feststellen könnte. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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#3
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

Es ist natürlich bedauerlich, dass Sie durch derartige Geschäftsgebahren anderer Ebayer dermaßen beeinträchtigt werden. Wenn man alle hier dargelegten Anschuldigungen als gegeben unterstellt, dann kann ich Ihre Verärgerung gut nachvollziehen.

„Auslandsverkäufer“ bzw. Personen die sich als solche ausgeben, können Sie aber auch in Deutschland rechtlich verfolgen. Bringt in vorliegendem Fall aber wohl nicht viel: Im besten Fall haben Sie dann einen Unterlassungstitel, der Ihnen nix nützt, solange sich die Unterlassungsschuldner in einem südchinesischen Internetcafe ins Fäustchen lachen. Erfolgsaussichten sehr bescheiden. Dass Privatverkäufer über die Wettbewerbszentrale nicht „zu packen“ sind, ist wohl auch richtig. Die Zentrale verfolgt idR nur Verstöße, die sich – nach dortiger Auffassung – eindeutig im wettbewerblichen Bereich ereignen. Nachlässige Privatverkäufer stehen da nicht auf der Agenda. Hier bleibt Ihnen die Möglichkeit selbst oder per Anwalt die Wettbewerbsverstöße abzumahnen und ggf. mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Die Kosten der berechtigten Abmahnung (idR die Anwaltskosten zwischen 680 und 900 EUR) muss Ihnen der zu Recht Abgemahnte im Regelfall erstatten.

Zu Ihren Ideen bezüglich Anwaltshonorierung: Eine seriöse Abmahnung macht Arbeit und verursacht Kosten - unabhängig davon, ob der Abgemahnte bereit ist, sein Fehlverhalten einzustellen. Nennen Sie mir doch bitte mal einen vernünftigen Grund, warum Sie es für gerechtfertigt halten, dass ein Anwalt kostenlos für Sie arbeiten soll ? Die Vereinbarung einer Erfolgsprovision ist deutschen Anwälten auch nicht gestattet (Segen oder Fluch ?). Die Vereinbarung einer Abmahnpauschale ist hingegen zulässig, kann aber Probleme bei der Kostenerstattung durch den Abgemahnten bereiten.







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#4
 Von 
klingelwingel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.

Was ich bezüglich der Anwaltshonorierung geschrieben habe, bezieht sich nur auf meine Sorge meine Kosten von der abgemahnten Partei nicht erstattet zu bekommen. Für mich als kleineren Verkäufer ist es nicht unerheblich mehrere Hundert Euro evtl. aus eigener Tasche beizusteuern falls die Abmahnung nicht wie geplant verläuft. Mein Vorschlag hat sich auf eine Risikoverteilung durch leistungsabhängige (oder besser: ergebnisorientierte Entlohnung) bezogen, wobei der Anwalt natürlich nicht kostenlos arbeiten sollte, zunächst aber einen geringeren Basislohn erhielte und im Erfolgsfall eine überproportional hohe Beteiligung z.B. bei einer nachfolgenden Schadensersatzklage? bekäme. Da Sie ja schon angemerkt haben, dass Erfolgsprovisionen nicht geduldet werden, hat sich das ja erledigt und ich werde mich mal auf die Suche nach einem Anwalt in meiner Umgebung machen (Raum Köln). Vielen dank für die Ratschläge.

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#5
 Von 
goldfisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)


mir ergeht es leider ebenso wie klingelwingel. wettebewerbszentrale.de interessiert sich offenbar nicht für Kleinunternehmer und deren Sorgen. Schon mehrere Male habe ich dort Anbieter gemeldet und zwar so, wie es vorgeschrieben ist - mit allen nötigen Infos. Nichts hat sich getan, die Anbieter treiben auch weiterhin ihr Unwesen.

Das sieht doch sehr danach aus, als sei die Wettbewerbszentrale i.d.T. nur an Fakten bzw. an Zahlen und an Mitgliedsbeiträgen interessiert (wer macht heutzutage schon etwas kostenlos - etwa die, wo man's vermuten sollte - die, die offiziell für 'Recht und Ordnung' sorgen ? Meine Erfahrung spricht definitiv dagegen. Grade die zocken einen ab ...). Bzgl. der Zahlen, damit meine ich Zahlen, mit denen sich die WBZ brüsten kann nach dem Motto:

' Die Zahl gesetzeswidrig handelnder Anbieter bei Ebay hat dieses Jahr ein Rekordniveau erreicht mit 198432 ...' oder so ähnlich. Bekämpfung der Tatsachen durch uns, die WBZ ? Ne, soll'n mal die anderen machen. Und überhaupt: was wenn es die illegalen nicht mehr gibt - verdienen wir ja auch nix mehr, ha ha. Uns interessieren nur die großen Fische, da wo wir auch richtig was reißen können (für die leeren Staatskassen). Was juckt uns denn so'n blöder Kleinunternehmer - verursacht doch mehr Kosten als Gewinn. Außerdem gibt es doch sowieso viel zu viele neue Existenzgründer - das senkt doch weiter das Preisniveau und stört nur die bereits etablierten Firmen - ist also schon ganz gut so, daß aus denen nix wird. Es gilt eben der Grundsatz 'nur der stärkste (finanzkräftigste) überlebt', so wie es uns auch unser guter Charles Darwin erklärt hat.

Es sind doch immer die Zahlen interessant und von diesen insbesondere die großen :)

Tja, man ist als Kleinunternehmer wirklich angeschi**en. Wenn Du auf dem Rechtswege etwas erreichen möchtest kannst Du gleich Insolvenz anmelden ;)

Sorry für keine Ratschläge und die erschmetternde Darstellung der Realität, aber darüber muß man sich erstmal im Klaren sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo, ich könnte mich auch direkt anschliessen mit meinen Erfahrungen. Ich verkaufe zwar nicht bei ebay, aber die Mitbewerber machen mir auch zu schaffen.
Man muss die Preise einfach anders kalkulieren, wenn man mit Rücksendekosten und Steuern rechnen muss. Auch mit einer ordentlichen Preisangabenverordnung kann man keine Kosten verstecken.
So, genug mit dem Gejammer.
Ohne mein Zutun wurde der Eine wegen Betrugs verurteilt und über einen Zweiten wird zur Zeit in einem anderen Forum diskutiert, weil er eine Riesenwerbeaktion gestartet hat und jetzt nicht liefern kann.
Ich meine, auf Dauer zahlt es sich aus, seinen shop ordentlich zu führen. Zufriedene Kunden werden wieder bestellen und unzufriedene posten hier einen link. Die Verbraucher kennen sich immer besser aus und der Markt wird sich hoffentlich von selbst bereinigen.
Ich wünsche Euch viel Durchhaltevermögen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hansefrau
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

hier mal kurz mein Statement:

Ich als Gewerbetreibender bei EBAY ärgere mich auch maßlos über diese Privaten (die meistens auch wirklich Privat sind). Nicht dass ich nicht jedem Anderen seinen Verdienst gönne, aber diese Privaten machen derzeit wirklich die Preise total kaputt, da sie teilweise für 70ct Gewinn im unter 10 Euro-Segment zur Post laufen.
Der EBAY Markt gibt teilweise noch gute Verdienstmöglichkeiten her, aber es dauert kaum zwei Wochen, da kommen diese Trittbrettfahrer, die aus welchen Gründen auch immer, das Produkt mit dem ich einen guten Gewinn erziele, zu Schleuderpreisen verkaufen. Enderfolg, der Markt ist schnell gesättigt und es lässt sich überhaupt nichts mehr verdienen, auch für unsere Billig-Anbieter nicht!
Am meisten ärgert mich, dass ich Gewährleistung (die meisten Deppen der Privaten kennen ja noch nicht mal den Unterschied zwischen Garantie u. Gewährleistung und schreiben immer schön artig: "Privatkauf, keine Rücknahme oder Garantie!!!")geben muss und auch bei der Widerrufsbelehrung, AGB u. Impressum kein "Komma" falsch setzen darf, ohne Gefahr zulaufen abgemahnt zu werden und die können den Markt ungeschoren zerstören und haben nichts zu befürchten. Sehr traurig!

Ich verfahre daher inzwischen wie folgt (Tip) :
Produkte in kleineren Gebinden kaufen und den etwas höheren Einkaufspreis in Kauf nehmen; dann schnell bei EBAY verkaufen und ab dem Zeitpunkt, wo die Privaten mit Ihren Dumbing-Preisen auftauchen, gehen meine letzten Exemplare immer zum EK über die Theke, damit versalze ich denen schonmal die Suppe! Besonders gut ist es bei Auktionen, wo unsere Privaten direkt 20-30 Stück anbieten. Da wartet man schön ab bis der erste Käufer einmal gekauft hat (der Verkäufer kann dann am Preis nichts mehr ändern!!!) und setzt seinen Preis nochmals drunter, und der Private bleibt auf den Ebay kosten mit nur einem Verkauf sitzen.

Was mich nur wundert ist die Tatsache, das die Käufer teilweise für 70ct Unterschied auf eine Rechung, Gewährleistung u. Widerruf pfeiffen!

Schade, dass Ehrlichkeit in diesem Land mal wieder nicht auszahlt.

Ich habe auch schon oft über Abmahnungen nachgedacht, soweit ich weiss muss die WBZ im Rahmen des BDSG meine Daten herausgeben, wenn der Abgemahnte dies fordert!? Und auf noch mehr Stress habe ich leider keine Lust.

Gruß
hansefrau

-- Editiert von hansefrau am 17.08.2005 22:43:47

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hansefrau
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo powerseller,

1. Ich gehe nur in den absoluten dumbing mit EK, wenn ich mit der Ware aus dem Markt gehe, denn wie bereits erwähnt, nach dem die Deppen immer den Preis zerfahren, hinterlasse ich ihnen so eine bittere Erbschaft und habe vorher meine Schnitt gemacht.
Die Privaten geben ja erst auf, wenn sie auf ihrer eigenen Ware sitzen bleiben, somit ist auch abwarten keine adäquate Lösung!

2. Ich habe wirklich sehr über die Idee mit der Nachnahme nach Nigeria gelacht, vielen Dank für diesen göttlichen Lacher!

3. Ich bin im Segment, Havariegüter bis unter 10 Euro tätig, sprich alles Produkte, die nach vorheriger Analyse Gewinn bringen, und sich idealerweise als Warensendung verschicken lassen. Sowie allgemeine Produkte die aus Insolvenzen in Ausstattungmärkte etc. kommen und wo man aus max. 30 Euro EK mindestens 15 Euro Gewinn machen kann, alles andere lohnt den Aufwand und das Unternehmerrisiko nicht!

4. Ich denke du hast Verständnis dafür, dass ich die genauen Produkte u. meine Identität nicht nenne! Denn ich könnte mich selber kringelig Lachen über die HONKs die im EBAY Hilfeforum (Existenzgründung) in mindestens jedem zweiten Posting nach den Großhändleradressen fragen. Ich staune immer noch über die Naivität der Menschen bei EBAY!
Und wirkliche Hilfe erhält man dort im Gegensatz zu hier eigentlich auch nicht.


Gruß
hansefrau

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-1400
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