Ebay Widerruf Mahnverfahren

9. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)
Ebay Widerruf Mahnverfahren

Ich hoffe ich bin hier richtig, sonst bitte verschieben. Folgendes habe etwas bei Ebay gekauft und dann den Vertrag widerrufen durch Rücksendung der Sache im Jahre 2013, Rechnung und Bankdaten dem Paket beigelegt. Da nach Monaten kein Geld kam, mal freundlich nachgefragt beim Verkäufer. Der meinte dann ich hätte bei Ebay die Rücksendung einleiten müssen, denn nur dann könnte er mir das Geld in Höhe von unglaublichen 24,99€ erstatten. Habe ich dann mitgeteilt das ich davon keine Ahnung habe, denn ich habe bis jetzt noch nie etwas zurück gesendet. Allerdings habe ich den Kauf ordentlich und fristgerecht widerrufen und erwarte jetzt die Erstattung. Es kam kein Geld, also Mahnbescheid wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Verkäufer legt dagegen jetzt Widerspruch ein. Ok Begründung an Gericht, Verkäufer jammert wie unfair das doch ist er wolle sich nicht Bereichern sondern ich hätte das falsch gemacht. Nach etlichen hin und her erkennt der jetzt den Widerruf an ;-). Behauptet hätte kein Geld erstatten können, weil er keine Bankdaten gehabt hat. Jetzt der Hammer der Richter schlägt ( schriftliches Verfahren ) vor der Verkäufer erstattet mir das Geld und die Sache ist erledigt. Jetzt denke ich mir Moment und die Kosten des Mahnbescheids und die Gerichtskosten. Natürlich bin ich damit nicht einverstanden, hätte ich das Geld ja direkt verbrennen können.

Jetzt kommt aber der Hammer, der Richter ist der Auffassung das kein Verzug eingetreten ist, da der Beklagte ja keine Bankdaten hatte. Jetzt werden Zeugen geladen zwecks Beweiserhebung, unfassbar.

Da ich nicht noch 400 Km reisen möchte werde ich mir jetzt einen Anwalt vor Ort nehmen.


Meine Frage an euch, es ist doch nicht wirklich vertretbar das ein Verkäufer mit solch einer unsinnigen Behauptung durchkommt, oder ? Im laufenden Verfahren bot er an einen Verrechnungscheck zu senden. das hätte er doch auch vorher machen können.


Das was hier abgeht ist ein Hammer, das ein Richter so etwas mitmacht.

Gibt es hierzu Urteile zwecks Erstattung und Daten.

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Das ist doch Unsinn, der VK erfährt doch bei Zahlungen, von welchem Absendekonto die gekommen sind.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Natürlich ist das Unsinn, ich habe es auch dem Richter erklärt das sowohl in Starmoney als auch bei VR Networld die Absender Adresse bzw. Kontonummer einzusehen ist.

Persönlich komme ich mir auch Entschuldigung ver.... vor. Das hier Beweis erhoben werden soll das die Bankdaten dem Paket beilagen. ich alleine muß jetzt 400€ Zeugen Geld zahlen.

Ich weiß nicht was ich noch mehr machen soll. Die Beklagte jammert und argumentiert mit solch einem Unsinn und ich stehe jetzt wir Blöd da. Ein Urteil oder Gesetzt wäre schön.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Das Problem ist, das notfalls jeder das beweisen muss, was er behauptet wenn die Gegenseite bestreitet.

So wird man hier halt beweisen müssen, das die Bankdaten für die Rückzahlung tatsächlich beigelegen haben.



quote:<hr size=1 noshade>Das ist doch Unsinn, der VK erfährt doch bei Zahlungen, von welchem Absendekonto die gekommen sind.
<hr size=1 noshade>

Der Verkäufer muss nicht raten wo hin überweisen soll, das muss der Käufer ihm mitteilen, darauf hat der Verkäufer schon einen Anspruch.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

OK, allerdings hatte ich ja beim Mahnbescheid unstreitig meine Bankdaten angegeben. Hätte die Beklagte dann nicht zumindest die Zahlung erstatten müssen. Sie hätte ja dann die Möglichkeit dazu gehabt und gegen den Teil, die Nebenforderung Einspruch einzulegen. Sie hatte aber dem Mahnbescheid insgesamt widersprochen. Im schriftlichen Verfahren behauptete Sie im Mahnbescheid waren keine Bankdaten angegeben. Dies hatte ich mit einer Kopie widerlegt und etwas schnippisch angemerkt, das dort im Hause anscheinend gerne Bankdaten übersehen werden.

Zu

Der Verkäufer muss nicht raten wo hin überweisen soll, das muss der Käufer ihm mitteilen, darauf hat der Verkäufer schon einen Anspruch.

Bei einer ordentlichen Buchhaltung und einem einfachen Bankprogramm, habe ich die Daten in einer Minute ermittelt. Das ist doch keine Zauberkunst.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Stefan,

in einem Forum Fragen stellen, gleichwohl aber nicht von seiner Meinung abrücken wollen, ist immer problematisch.

Harry v.S. hat es Dir doch oben erklärt. Ein Zahlungspflichtiger muss nicht suchen (auch wenn er ohne Zauberei) kann. Der Berechtigtige muss aber mitteilen.

Die Mitteilung erst im Mahnbescheid reicht sicherlich nicht aus, um die Kosten des MaB auf den Verpflichteten abzuwälzen, wenn der die Forderung vor der ersten Verhandlung anerkennt, sich wie hier auf vorherige Unmöglichkeit beruft und Du Verzug und Erfüllungsvoraussetzungen nicht nachweisen kannst.

Kannst Du es jedoch, und zwar objektiv, sieht es anders aus. Es liegt jetzt also nur an Dir zu beweisen, dass Du dich rechtlich korrekt verhalten hast, will sagen, ob Dir der Nachweis gelingt, dass Du den Verkäufer noch vor
dem MaB die Bankdaten hast zukommen lassen.

Ansonsten würde ich aus dem Schreiben des Gerichts eine "Tendenz" erkennen, und mich entsprechend verhalten und nicht noch zusätzliche Kosten verursachen.

Übrigens, das Geldabsendekonto ist in dem Zusammenhang relativ uninteressant, da es sich nicht um ein Konto des Käufers handeln muss.

Handele Klug und besonnen.

SG

Berry


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich habe das schon verstanden. Nur find ich es persönlich unglaublich. Jetzt einmal ganz ehrlich, dann hätte ich ja das Geld auch direkt verbrennen können. Persönlich empfinde ich das vom Verkäufer als eine große Unverschämtheit. Die Negativen Bewertungen die vorhanden sind, beziehen sich nur ausschließlich auf nicht erstattete Zahlungen. Ich glaube hier liegt ein mangelndes Interesse daran Zahlungen zu erstatten. Soll ich den Verkäufer echt damit durchkommen lassen ?`Der erstattet doch nie wieder freiwillig eine Rücksendung. Ich habe 2 Zeugen die mir das bestätigen können. Die Beklagte hat auch zwei. Einmal einen Mitarbeiter und dann den Ehepartner. Na klar, wer sonst ? Ich stehe mit einem Anwalt in Kontakt der den Rest dann vor Ort erledigen wird. Persönlich möchte ich mir die Begegnung ersparen, mit der Gegenpartei. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich einen guten Strafverteidiger.

Ich weiß das kein Interesse daran bestand mir die Zahlung zu erstatten und das kann nicht sein. Trotzdem danke für eure Hinweise. Dann mach ich es demnächst so das ich persönlich vorspreche sollte mir noch einmal so etwas passieren.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi Stefan,

persönliche Rückgabe, möglichst Zug um Zug, ist die beste aller Lösungen. Aber sicher nicht immer machbar.

Ansonsten schriftlich mit Zugangsnachweis und - soweit nötig - Fristsetzung. Und Du hast später kein Beweisproblem.

Bei Deinem Verkäufer hätte ich vielleicht auch einen Strafverteidige gebraucht - äh, wohl nach meinem Besuch nicht. Dafür hätte ich dann aber auch die 20 € abgeschrieben.

Du bist im Recht, hast Dich aber vermutlich nicht völlig rechtskonform verhalten (denke ich). Dass kann man(n) besser.

Ist der Anwalt sinnvoll (aus Kostensicht und ungewissem Ausgang).

Das Gericht kann persönliches Erscheinen anordnen, aber du schreibst auch vom schriftlichen Verfahren. Kann, muss aber kein Widerspruch sein.

Nochmals: Handele mit Bedacht, denn es kann auch Dein Geld kosten.

24,99 € Kaufpreis, die man jetzt sicher zurück erhält, dafür Kosten von einigen Hundert Euro riskieren, die man nicht sicher erstattet bekommt.


Verdränge Deinen berechtigten Ärger, Entscheidungen mit Wut im Bauch sind selten zielführend.

SG

Berry



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke Berry, ich versteh was Du meinst. Es kann sein das ich natürlich jetzt noch mehr Geld verbrenne. Allerdings weiß ich was ich getan habe. In der Hoffnung das der Richter auf Recht erkennt werde ich das durchziehen.

In der langen Kommunikation über Ebay mit dem Verkäufer war auch nie die Rede von Bankdaten. Nur immer die Vorwürfe ich hätte was falsch gemacht.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann mach ich es demnächst so das ich persönlich vorspreche sollte mir noch einmal so etwas passieren. <hr size=1 noshade>

Das gesprochene Wort lässt sich noch weniger beweisen, als das geschriebene ...



quote:<hr size=1 noshade>Bei einer ordentlichen Buchhaltung und einem einfachen Bankprogramm, habe ich die Daten in einer Minute ermittelt. Das ist doch keine Zauberkunst. <hr size=1 noshade>

Kein Zahlungsdienstleister wird einfach mal so Deine Bankverbindung an irgendjemanden herausgeben, auch nicht an eine Firma (Datenschutz, Bankgeheimnis, etc.)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Nur noch zum Abschluß

Kein Zahlungsdienstleister wird einfach mal so Deine Bankverbindung an irgendjemanden herausgeben, auch nicht an eine Firma (Datenschutz, Bankgeheimnis, etc.)

Ist auch nicht nötig, bei VR Net World und in Starmoney, kann ich die Bankdaten vom Absender einsehen, also frag ich mich wieso Bankgeheimnis. So kann ich sehen von welchem Konto mir eine Zahlung gesendet wurde.

Im übrigen habe ich mit einem Bekannten gesprochen der bei einer Bank tätig ist und dieser äußerte das die Bank sehr wohl bereit ist eine erhaltene Zahlung an den Absender zurück zugeben. Sie fügt diesem damit ja keinen Schaden zu.

Es bleibt hier leider fest zustellen das ich an ein Wohnzimmer Unternehmen geraten bin, welches schon eine Retour über 25€ als katastrophalen Schaden ansieht und dann lieber mit solch einem Verhalten glänzt.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist auch nicht nötig, bei VR Net World und in Starmoney, kann ich die Bankdaten vom Absender einsehen, <hr size=1 noshade>

1. Muss der Verkäufer die Programme nicht nutzen.
2. Ist das Absenderkonto absolut nicht relevant.



quote:<hr size=1 noshade>Im übrigen habe ich mit einem Bekannten gesprochen der bei einer Bank tätig ist und dieser äußerte das die Bank sehr wohl bereit ist eine erhaltene Zahlung an den Absender zurück zugeben. <hr size=1 noshade>

Mag sein das so etwas für seine Bank gilt, das muss aber nicht für andere Banken gelten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 11.09.2014 21:24

Muss der Verkäufer die Programme nicht nutzen.

Unabhängig von allem und ohne Bewertung der Sachlage.
Die IBAN-Nr. des Absenders steht auch auf dem Kontoauszug.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die IBAN-Nr. des Absenders steht auch auf dem Kontoauszug. <hr size=1 noshade>

Stimmt, nur das das Absenderkonto hier für die Erststattung nicht relevant ist ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 12.09.2014 10:50

Stimmt, nur das das Absenderkonto hier für die Erststattung nicht relevant ist ...

Deshalb sagte ich doch:
quote:
von radfahrer999 am 12.09.2014 07:19

Unabhängig von allem und ohne Bewertung der Sachlage.

Manchmal komme ich mir so unverstanden vor :sad:

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

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