Ebay Widerruf vor Warenerhalt - Ausschluss durch AGB?

5. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
sandmannHH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Widerruf vor Warenerhalt - Ausschluss durch AGB?

Hallo!

Nochmal eine Frage zu dem leidigen Thema Widerruf bei Ebay Auktionen. Das so ein Widerruf auch schon vor Erhalt der Ware möglich ist, ist mir dank dieses Forums jetzt bekannt.

Gilt das auch wenn der Verkäufer in seinen AGBs ausdrücklich schreibt, dass ein Widerruf nur nach Erhalt der Ware möglich ist? Kann er sich auf den Standpunkt stellen, das wir das durch AGB vereinbart haben?? Ich denke nicht, weil es sich doch um zwingende Verbrauchschutzregeln handelt oder?

Es geht um eine 1€ Auktion und weil er mir schon 2 Mahnungen geschickt hat und sich seiner Sache so sicher scheint, bin ich jetzt doch etwas verunsichert...

Danke!

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Euromann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier gehts aber nicht um den VK x-ren, oder :)

Keine Panik, Widerrufsrecht haben Sie ab dem Zuschlag (sofern nicht wirksam (!) das Rückgaberecht vereinbart wurde!)

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wäre jetzt mal wieder interessant, um welche Auktion es sich handelt (Link).

Sind die AGBs überhaupt Bestandteil der Auktion? Entsprechen die AGBs der Widerrufsbelehrung oder weichen beide voneinander ab?

Fristgerecht bedeutet nichts anders, als innerhalb der Frist.
Die Frage, ab wann der Widerruf gilt, ist ein andere - bei der Lieferung von Waren sollte es aber der Fall sein, dass dieser sofort (wenn nicht bereits per Nachnahme versandt) gilt.

Hat er denn die Rücksendekosten dem K auferlegt (40 Euro Klausel)?

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Der VK kann das Widerrufsrecht nicht durch seine AGBs abändern. Sie haben Widerrufsrecht ab Kauf der Ware. Bei richtiger Aufklärung durch den Vk beginnt die Frist erst bei Warenerhalt. Haben Sie per mail widerrufen? Alles aufheben, der kann Ihnen gar nix.

Welcher Vk ist es denn? Ich hab mich auch schon mit einem rumgeschlagen, der meinte weil er in seinen AGBs dick und fett unterstrichen hatte, dass ich erst nach Erhalt der Ware widerrufen kann, ich muss zahlen. Kam mir sogar mit Inkasso. Die haben mir auch gedroht, ich hab dann mal kräftig gelacht und der Typ war gar nicht so erfreut.

Nie wieder was gehört von denen.

Also: nicht einschüchtern lassen, die versuchens immer wieder.


Gruss
Susi

-----------------
"Manche essen die Weisheit mit dem Löffel, andere essen sie mit der Gabel"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Da kommt man schon ins Grübeln über die Sinnhaftigkeit solchen Verkäuferverhaltens ?

Wo liegt der Gewinn für den Verkäufer im Nachhinein auf solchen AGB - Bestandteilen zu bestehen mit großem Aufwand ?

Wegen der paar Euro Gewinnanteil in den Versandkosten ?

Sorry , da hat doch jemand im kleinen 1x1 der Betriebswirtschaft nicht aufgepaßt :

Zeit ist Geld !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Doggi
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich sehe den Sinn nicht, einen Vertrag dieser Art überhaupt zu widerrufen bevor die Ware gesichtet wurde. Wozu bieten machne leute völlig Sinnlos und kosten somit den Unternehmer Zeit, Geld und Nerven !!!

Warum ist es Ihnen nicht möglich diesen EURO + Versandkosten zu bezahlen? Immerhin haben Sie geboten!

Ganz ehrlich, kauft einfach nicht mehr im Internet sondern geht in die Kaufhalle gegenüber. Dort könnt Ihr euch alle Stundenlang überlegen ob Ihr kauft oder nicht.

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#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Ganz einfach Doggi,

viele verdienen ihr Geld im Kleinpreissektor über die Versandkosten. Wenn man dann schnell mal bietet, weil der Artikel nur 1 Öre kostet und dann sieht, dass der Vk für ne Warensendung 8Öre Versand nimmt, dann widerruft man.

Wenn der Vk seriös wäre, würde er Startpreis erhöhen, angemessene Versandkosten anbieten, dann würde so etwas gar nicht erst passieren. Aber dann schnellen die ebay Gebühren ja in die Höhe.
Tja, ein ewiger Kreislauf.


Gruss
Susi

-----------------
"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Passt gerade so schön hier rein:
Findet hier jemand die Versandkosten?

http://cgi.ebay.de/DELL-INSPIRON-6000-WSXGA-DVD-BRENNER-WLAN-54MBIT-512MB_W0QQitemZ8741776194QQcategoryZ32216QQrdZ1QQcmdZViewItem


Auktion ist leider nun beendet.

-----------------
"Gruß
Campa"

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#8
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hab keine Versandkosten gefunden.

Ob hier der Versand gratis ist??? Ich würde ja erstmal von einem kostenlosen Versand ausgehen.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)

Findet hier jemand auf Anhieb die Versandkosten?

Seit Wochen sind bei jeweils hunderten (!), laufenden Auktionen keine Versandkosten angegeben. Es heißt doch, das die in unmittelbarer Nähe zur Artikelbeschreibung stehen müssen.

http://search.ebay.de/_W0QQsassZmp3Q2dempireQ5fcom

O.K. zugegeben, sie stehen vergraben in der Scroll-Box unter: Wiederrufsbelehrung, Versandbedingungen, AGBs, Impressum

Ist ja auch logisch, sie da zu suchen.

Ist die Angabe der Versandkosten in dieser Form überhaupt zulässig ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

@Ally
Die Versandkosten sind 70.- Euro.
Kann man aber nur sehen, wenn man seinen Ebaynamen als www. addi eintippt.
Bzw. habe ich sie nur dort gefunden. Vielleicht sind sie ja wirklich in der Artikelbeschreibung versteckt?
Artikelnr:8742809747


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"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Es muss direkt beim Artikel eingegeben werden das der Art. PLUS versandkosten kostet.ansonsten verstösst der VK gegen das gültige Wettbewerbsrecht. Er ist abmahnfähig, ein hinweis auf die Wettbewerbszentrale mit der Ankündigung ihn dort zu melden, dürfte argumentativ hilfreich sein,aber vorsicht: 9 von 10 anwälten haben keinen schimmer von diesem gültigen recht.

0x Hilfreiche Antwort

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