Ebay World of Warcraft Account Verkauf

2. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schneidi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay World of Warcraft Account Verkauf

Hallo ich hab da eine Frage zu dieser Aussage:
Hinweise: Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände und Charactere. Der Käufer zahlt lediglich eine Spende für die Zeit, den Respekt und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment und Ihren Besitzern! Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.

"Rechtliches: Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB . Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genieß t. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay – Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes"

Ist es möglich von solch einen Kaufvertrag zurück zu tretten?
Die ersten Formulierungen gelten ja für Fernabsatzverträge, wobei der Verkäufer eindeutig eine Privatperson ist. Oder enthält Gewährleistung / Garantie, ebenfalls das Rücktrittsrecht? Zu dem erlaubt es Blizzard nicht Accounts weiterzuverkaufen etc. somit hat der Verkäufer auch nicht draufhingewiesen das Blizz. diesen Account sperren kann falls er verkauft wird.

Ich hoffe ihr könnte mir bei meinem Problem weiterhelfen. :)

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Schneidi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab den Käufer nun geschrieben das ich mir nicht vorstellen kann, das er die Erlaubnis vom Hersteller bekommt diesen Artikel zu verkaufen etc.

Seine Antwort darauf:
"Ach jetzt agumentiert man auf einmal so, auf Ebay Deutschland ist das Handeln mit solchen Gütern nicht untersagt. Und wenn Sie nen Karton für 150 Euro gekauft hätten, Kaufvertrag ist Kaufvertrag und ich denke, das wird mein Anwalt Montag genauso sehen. Zusätzlich wird es auch eine dementsprechende Bewertung geben, da die Lage klar ist, Ware ersteigert, nicht bezahlt, ganz einfach."

Ich kann mir nicht vorstellen das er wirklich einen Anwalt einschalten möchte bei solch einen Betrag.
Bzw. das lohnt sich bei solch einer Summe doch garnicht, falls doch was würde mich erwarten? :???:

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

***Und wenn Sie nen Karton für 150 Euro gekauft hätten, Kaufvertrag ist Kaufvertrag

Verschleierte Karton-Kaufverträge sind in aller Regel wegen arglistiger Täuschung anfechtbar, § 123 BGB .***

Wo steht da etwas davon, daß es sich um einen verschleierten Karton-Verkauf handelt?

***Zusätzlich wird es auch eine dementsprechende Bewertung geben, da die Lage klar ist, Ware ersteigert, nicht bezahlt, ganz einfach.

Mit der Androhung einer Negativ-Bewertung für den Fall der Ausübung gesetzlicher Rechte ( Leistungsverweigerungsrecht bei fraglicher Leistungsfähigkeit) dürfte sich der Verkäufer strafbar machen.***

Der VK kündigt lediglich an, negativ zu bewerten, weil die Ware nicht bezahlt wurde. Hierin eine Straftat zu sehen, ist Blödsinn!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist es möglich von solch einen Kaufvertrag zurück zu tretten?

Nein, aber man sollte den VK zu 20 Stockhieben verurteilen, weil er unter 'Rechtliches' nur völligen Unsinn copypastet, der leider auf eBay weit verbreitet ist.

(Ich frage mich, warum ein Text mit rechtlich korrekten Hinweisen nicht annähernd eine so große Verbreitung gefunden hat. Anscheinend verbreitet sich Mist rasend, Verstand hingegen nur schleichend.)

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