Ebay-Wowa verkauft-Fremdzugriff?

25. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay-Wowa verkauft-Fremdzugriff?

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem : Ich habe als privater Verkäufer über ebay einen Wohnwagen mit Vorzelt , Holzschuppen etc. verkauft.Ich habe dort die Option Mindespreis ( 7999,00 Euro) gewählt.Ebay hat die Gebühr für den Mindespreis auch von meinem Kto abgebucht.Nun ging die Auktion zuende und der Mindespreis war verschwunden und der Wowa wurde zur normalen Auktion für 2987,87 Euro verkauft.
Ich bemängelte dies bei ebay und die teileten mir mit das ich nochmals nach Auktion in den Account gegangen wäre und den Mindestpreis rausgenommen hätte.Das stimmt nicht!!!
Auch der Verdacht auf Fremdzugriff wurde Seitens ebay NICHT bestätigt.Nach der Auktion meldete sich ein Bieter,der mir mitteilte , das er ca. 1 Minute vor Auktionende NICHT das Gebot abgeben konnte...Annahme wurde verweigert(Obwohl er deutlich über dem Endpreis war-3499,99 Euro).Sehr merkwürdig.Ebay zieht sich den Schuh nicht an und der Käufer will den Wowa zu dem günstigen Preis!
Gibt es eine Möglichkeit den Kaufvertrag für nichtig zuerklären ?
Was kann ich machen ?
Kann man gegen so einen "riesen" vorgehen ?
Ich bin ja in der Beweispflicht ?
Viele Grüße

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Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Ich habe dort die Option Mindespreis ( 7999,00 Euro) gewählt.

Das könnte jetzt wie genau bewiesen werden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Also, erstmal gib es ja einen Zeugen, der bestätigen könnte, dass Auffälligkeiten bei der Auktion auftraten und er sein Gebot nicht abgeben konnte.
Wäre natürlich vorteilhaft, wenn weitere Personen dieses bemerkt hätten oder der Zeuge noch jemanden neben sich hatte, der die erfolgslose Gebotsabgabe bestätigen könnte, um die Glaubwürdigkeit zu stärken.


Desweiteren kann es ja sein, dass weitere Personen auf den Accout zugriffen oder einen Skript-Fehler seitens Ebay vorlag.
Sollten weitere Personen den Accout genutzt haben und Aktionen oder Käufe manipuliert haben, wäre der Vertrag in dieser Form nicht zu Stande gekommen, da es an der beidseitigen Willenserklärung mangeln würde.

Zu der Nutzung der Accounts durch Dritte und die Haftung von manipulierten Käufen/Verkäufen gibt es bereits auch Urteile von hohen Instanzen, demnach haften Ebay-Kunden dafür NICHT, sofern sie nicht zB mit ihrem Passwort fahrlässig umgingen o.ä.:
BGH (Az. VIII ZR 289/09 )
Pressemittlung BGH

OLG Bremen 3 U 1/12 = 7 O 1832/10
http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/3-U-12-001%20anonym.pdf

Wenn du sicher weiss, dass du die Option niemals rausgenommen hast, fordere von Ebay die Informationen, wann die Rausgabe erfolgt sein solle und prüfe nach, wo du zu dem Zeitpuntk warst und ob du vielleicht Zeugen hast, zu diesem Zeitpunkt nicht auf deinen Accout zugegriffen zu haben.
Lass dir ebenfalls die IP oder zumindest den IP-Berich geben, von dem die Option geändert worden sein soll. Ist es eine, die gar nicht zu deiner Region/deinem Staat, Provider etc. passt, ist es ein Indiz dafür, dass du es nicht warst.

Man könnte vermuten, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt, in dem Auktionen bei geknackten Accounts manipuliert werden (zB Mindestpreis deaktivieren), die Gebote am Schluss "abgeschirmt" werden, wie schon öfters in den Medien berichtet wurde und so zu Spottpreisen die Waren zu ersteigern und dann mit ordentlichen Nachdruck einzufordern.
Dafür dass der Mindestpreis nur Sekunden vor dem Ende entfernt werden sein könnte, könnte natürlich auch sprechen, dass der genannte andere Bieter sein Gebot (unterhalb des Mindestpreise) nicht abgeben konnte.

@Harry van Sell:

Das sagt doch Ebay sogar selber, dass die Option gewäht wurde. Sonst hätte sie ja nicht vom Verkäufer (angeblich) deaktiviert werden können,oder!?




-- Editiert seba79 am 26.07.2012 02:00

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Das müsste in der ebay Rechnung stehen, unter mein ebay, Verkäuferkonto.
Der Mindestpeis ist auch der Einstellpreis und entsprechend hoch. Veränderungen nach Gebotsabgabe sind eigentlich nicht mehr möglich.
Kann es sein dass Sie den Mindestpreis mit der Sofortkaufoption verwechseln?
Ansonsten müsste man wohl der Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten. Umgehend, was Sie wohl bereits gemacht haben.

Das ebay System arbeitet zur Zeit nicht sauber. Es stimmt was nicht, merke das selber am handling.
Allerdings sind ebay und paypal Ziel zehntausender Hacker.

Ebay sitzt aus, immer. Da wird keine Reaktion kommen und die haben eine Rechtsabteilung.
Im Normalfall löschen sie schlicht die Auktion, so als wenn es ´diese nie gegeben hat.

Sie sollten das mit dem Kauf klären. Anfechten wegen Irrtum. hier kann wohl Rechtsbeistand helfen.

Zu ebay, ist ein milliardenschwerer Sauhaufen an dem sich Powerseller mit Millionenumsätze schon die Zähne ausgebissen haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

>Ebay-Wowa verkauft-Fremdzugriff?

quote:Ich habe dort die Option Mindespreis ( 7999,00 Euro) gewählt.


Das könnte jetzt wie genau bewiesen werden?

Auf der Rechnung von ebay stehen die Gebühren für die Option von Mindespreis.(11,99 Euro)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann es sein dass Sie den Mindestpreis mit der Sofortkaufoption verwechseln?
Ansonsten müsste man wohl der Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten. Umgehend, was Sie wohl bereits gemacht haben.

Ganz sicher Nein!Es steht auch auf der Rechnung"Gebühr für Mindestpreis"...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Dafür dass der Mindestpreis nur Sekunden vor dem Ende entfernt werden sein könnte, könnte natürlich auch sprechen, dass der genannte andere Bieter sein Gebot (unterhalb des Mindestpreise) nicht abgeben konnte.


Nicht unbedingt. Ein Gebot unter dem Mindestpreis wird von eBay auch angenommen, es wird dann dem Bieter nur angezeigt "Mindestpreis nicht erreicht".

quote:
Ansonsten müsste man wohl der Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten.


Wegen welches Irrtums denn? Es ist doch unstrittig, daß die Auktion mit Mindestpreis gestartet wurde. Strittig ist nur, wer die Mindestpreis-Option danach wieder entfernt hat (wenn das denn möglich ist).
Wenn der VK das bestreitet und behauptet, ein Dritter habe sein Konto gehackt und an seiner Statt die Willenserklärung "Mindestpreis rausnehmen" abgegeben hat, hat das mit Irrtum gar nichts zu tun.

Wenn sich jemand als ich ausgibt und dir mein Auto verkauft, ist da auch kein "Irrtum", wegen dem ich den Vertrag anfechten könnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Irrtum bezieht sich auf den gesetzten Mindestpreis selber.
Der Vk hatte nicht die Absicht zu 3 T€ zu verkaufen.

Im Angebot sieht man bevor die Beschreibung kommt die Änderungen mit Datum und Uhrzeit.

Selber tippe ich weiter das es Verwechslung von Mindestpreis mit Sofortkauf war, oder ein Kommo falsch gestzt wurde oder mit Punkt.
Zur Zeit erscheint bei mir alles möglich über US Server obwohl ich über de eingeloggt bin.

Ich weiss nicht was für ein Problem bei ebay besteht.
Aber total sauber läuft es eben nicht.

Ich las Laie sehe einen Angebotsirrtum falls der Sofortkauf nicht richtig gesetzt oder vom System "verschliuckt" wurde.

Da wird nur ein Rechtsbeistand helfen können.

Gibt es noch das mail zur Einstellung?
Vlt. steht hier nochmal was gewählt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Irrtum bezieht sich auf den gesetzten Mindestpreis selber.


Der VK hat aber doch einen Mindestpreis gesetzt und - so sieht es zumindest von außen her aus - wieder zurückgenommen. Und er behauptet auch nicht, er habe ihn versehentlich zurückgenommen.

Wenn aber kein Mindestpreis zum Zeitpunkt der Abgabe des Höchstgebotes vorlag, wäre "ich wollte aber einen drin haben" ein unbeachtlicher geheimer Vorbehalt.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

So,nun kam vom Gegner eine Aufforderung seines Anwaltes eine außergerichtliche Lösung zu finden und den Vorgang für eine Zahlung von 5000 nicht zur Klage zu bringen.
Jetzt musste ich mir auch einen Anwalt nehmen , da eine Klage vom hiesigen Landgericht kam...
Man könnte sich mit 3000 Euro einigen und nur noch einen Proforma Termin bei Gericht machen...
Es kann doch nicht sein , das der Käufer jetzt Geld bekommt , keine Ware ...
Er hat mich nur 1 mal per Mail gemahnt und bei ebay keinen Fall eröffnet und den Kaufpreis NICHT binnen einer Woche gezahlt.
Ich kann doch nicht 3000 Euro zahlen obwohl ich im Recht bin...
Wie ist denn die Meinung hier im Forum diesen Streit zu gewinnen ? Habe ich überhaupt eine Chance ?
VG

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Beantworte doch erst mal die Frage. Ruf die Auktion auf und schau die protokollierten Veränderungen an.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jessid1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Laut ebay Protokoll habe ich 2 Minuten nach der Einstellung des Mindestpreises diesen wieder herausgelöscht...ich setzte diesen doch nicht erst , um mich abzusichern und lösche diesen dann...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ich kann doch nicht 3000 Euro zahlen obwohl ich im Recht bin...


Doch, weil man eben nicht immer beweisen kann, im Recht zu sein.

quote:
Wie ist denn die Meinung hier im Forum diesen Streit zu gewinnen ? Habe ich überhaupt eine Chance ?


IMO sehr wenig.

quote:
Laut ebay Protokoll habe ich 2 Minuten nach der Einstellung des Mindestpreises diesen wieder herausgelöscht


Dann liegt also vermutlich kein Fehler des Systems vor (dann wäre der Mindestpreis ja ohne Aktionsprotokollierung verschwunden) und es war wohl auch kein "Hacker" (warum sollte der zufällig so kurz nach Angebotsstart im System gewesen sein?).
Die Beweislage spricht also erst mal klar gegen dich.
Mit bloßem unsubstantiierten Bestreiten ("ich war das nicht, das muß jemand anders gewesen sein") wirst du da nicht weiter kommen.
Ansonsten könnte mit der gleichen Argumentation der Höchstbietende sagen "beweis mal, daß du den Mindestpreis eingestellt hast und kein Hacker".

quote:
ich setzte diesen doch nicht erst , um mich abzusichern und lösche diesen dann


Es wäre jedenfalls nicht völlig lebensfremd, daß man es sich doch noch mal anders überlegt.

Ohne weitere Beweise wirst du es damit vor Gericht schwer haben...

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wegen was genau wurde nun Klage eingereicht? Und weshalb vor einem Landgericht?
Du wurdest vor dem Landgericht zur Zahlung von 5000€ verurteilt mit welcher Begründung in der Klageführung?

Also generell ist ein Anwalt vor dem Landgericht sowieso Pflicht. Dieser sollte das mal aufdröseln.

Ich hätte vieles erwartet, meinetwegen Erfüllung des Kaufvertrages. Aber der Streitwert liegt hier bei Ca. 3000€, nämlich dem eigentlichen Kaufpreis, unabhängig ob Mindestpreis oder nicht, nicht bei über 5000€. Irgendwas ist hier sehr sehr dubios.

Gibt es für den Wohnwagen ein Wertgutachten o.ä, was den Wert deutlich beschreibt und deutlich nachweist, dass der Wohnwagen etwa das Wert ist, was du als Mindestpreis festlegen wolltest?
Gab es von eBay eine Stellungnahme, ob das Löschen des Mindestpreises von der gleiche IP-Adresse erfolgte? Verlange von eBay mal alle Daten, die sie darüber haben. Das hilft erst mal noch nicht direkt weiter aber ggf. auf den zweiten Blick.

Unabhängig davon, Sheldon. Es gibt genug Bots, die die neuesten ebay-Auktionen durchschauen und dann ggf. Sicherheitslücken ausnutzen könnten. Dass der Mindestpreis direkt 2 Minuten später gelöscht worden sein soll, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es tatsächlich der Autor war. Das mit dem Hacker würde erst alles unglaubwürdig, wenn noch mehr (beipsielsweise IP-Adresse, Browser-Infos u.ä.) darauf hindeutet, dass es auch vom gleichen Anschluss/Rechner passierte.
Aber natürlich müsste man auch einen Nachweis führen, dass da was nicht in Ordnung ist.

Ich denke, ein versehentliches Entfernen eines Mindestpreises kann schon unter den Irrtum fallen, wenn der Wohnwagen eindeutig mehr Wert ist und sich der Wert mit dem Mindestpreis deckt, es nie in der Absicht stand, das für einen "Auktions-Winter-Irgendwas-Preis" rauszuhauen.

-- Editiert mepeisen am 20.11.2012 09:14

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Laut ebay Protokoll habe ich 2 Minuten nach der Einstellung des Mindestpreises diesen wieder herausgelöscht...ich setzte diesen doch nicht erst , um mich abzusichern und lösche diesen dann... "
Das passiert wohl auch, wenn man im Browser auf "zurück" geht, dann werden zuvor gesetzte Optionen wieder entfernt. Klickt man dann wieder auf weiter/speichern, fehlt die gewünschte Option.

Im Prinzip gebe ich dem VK recht, er hat den Mindestpreis einmal gesetzt und bezahlt, seine Willenserklärung ist damit deutlich: "Mindestpreis gewünscht/wichtig".

Die Begündung des Gerichts, 5000€ zu zahlen, würde mich auch interessieren.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Die Begündung des Gerichts, 5000€ zu zahlen, würde mich auch interessieren.


Der Wert des Wohnwagens, abzüglich des Kaufpreises, dann kommt man wohl so auf 5.000,- Euro Schadensersatz, da der VK den Wohnwagen nicht für den ersteigeten Betrag, an den Käufer abgeben wollte.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber der Streitwert liegt hier bei Ca. 3000€, nämlich dem eigentlichen Kaufpreis, unabhängig ob Mindestpreis oder nicht, nicht bei über 5000€. <hr size=1 noshade>


Nein, der liegt beim Wert des Wohnwagens minus Kaufpreis. Bei 8000 EUR behauptetem Mindestwert (= Mindestpreis) minus 3000 EUR Auktionsgebot kommt das auch nicht bloß zufällig hin.

quote:<hr size=1 noshade>Im Prinzip gebe ich dem VK recht, er hat den Mindestpreis einmal gesetzt und bezahlt, seine Willenserklärung ist damit deutlich: "Mindestpreis gewünscht/wichtig". <hr size=1 noshade>


Ja, aber lt. Aussage des VK besagt das Protokoll auch, daß er die Option danach wieder weggenommen hat.
Man kann nun nicht Kirschen picken und sagen, das eine sei eine "gewünschte" WE und das andere nicht.
Einen Irrtum muß man immer auch plausibel machen, einfach behaupten genügt nicht, ein beliebter Fehlschluß aus §119 BGB .



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Autor schrieb allerdings folgendes:

quote:

So,nun kam vom Gegner eine Aufforderung seines Anwaltes eine außergerichtliche Lösung zu finden und den Vorgang für eine Zahlung von 5000 nicht zur Klage zu bringen


Das verstehe ich nicht mal ansatzweise. Wie wurde dies denn begründet? Erpressung "Zahle mir das und ich mache dir keinen Ärger mehr"?


Dass sich der Streitwert nur auf die Differenz bezieht, dem kann ich nicht ganz folgen. Bei einer Klage auf Erfüllen des Kaufvertrages wäre der Streitwert in meinen Augen eher die 8000€, die der VK fordert.

Mir sind das alles etwas zu viele Zufälle. Nennt mich paranoid aber da passt was nicht zusammen. Entweder der Autor wirft was durcheinander oder der Käufer hat hier ziemlich dreist was abgezockt. Es ist vielleicht weit her geholt, aber was, wenn der Käufer ziemlich genau wusste was er tat. Ist es wirklich Zufall, dass der Käufer nur fast genau soviel bietet, dass der Fall vor dem Landgericht landen würde (5000€ Zuständigkeitsgrenze)?
Was mit der Reklamation des anderen Bieters, der trotz noch nicht erreichtem Auktionsende nicht mehr bieten konnte. Mir wäre neu, dass eBay Performance-Probleme hat oder dort derart unscharf ist, dass auch Gebote kurz vor knapp nicht mehr angenommen werden.

Aber wie gesagt: Das sind Vermutungen, weil für mich was absolut nicht zusammen passt. Wichtig wäre wirklich, dass man irgendwie an weitere Infos herankommt, was dort technisch bei eBay ablief. Kann nur eBay liefern, diese Infos.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Was mit der Reklamation des anderen Bieters, der trotz noch nicht erreichtem Auktionsende nicht mehr bieten konnte.


Dafür kann es auch einen vernünftigen Grund geben.
Evtl. hat der TE in seinen Einstellungen bei ebay Käufer blockiert, die mehr als zwei Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels haben.



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1x Hilfreiche Antwort

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