Ebay Ärger ... Käufer droht ... Kann er so einfach die Ware einbehalten?

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
fidasmus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay Ärger ... Käufer droht ... Kann er so einfach die Ware einbehalten?

Hallo,

ich habe leider ein leidiges Problem mit einem Ebay-Käufer ... Ging darum, dass er "angeblich" ganz normal den Widerruf in anspruch nahm. Wir erhielten allerdings keine Mail, dass er die Artikel zurückgeben will ... Irgendwann erhielten wir dann eine E-Mail, dass wir im "Annahmeverzug" seien und ihm den Kaufbetrag + 12 euro Porto (die 12 euro seien dafür, dass wir das Paket nich angenommen haben) auf seinem Konto überweisen sollen und er die Ware 6 Monate nun bei sich hat und WIR sollen diese abholen. Wir haben von der Post keinen Roten Zettel erhalten und auf bitten uns die Tracking-ID zuzusenden, damit wir beschwerde bei der Post einlegen können, kam er auch nicht nach. Kann er so einfach die Ware einbehalten? Und wieso müssen wir dorthin und die Ware abholen, wenn wir KEINEN Artikel bzw. eine Abholkarte der Post erhalten haben? Nun droht er dauernd mit seinem tollen BGB und das wir im Annahmeverzug seien. Sollten wir wir den Kaufbetrag + eben die 12 euro NICHT überweisen, droht er mit weiteren rechtlichen schritten. Nachdem wir den Betrag überwiesen haben, will er die Ware unfrei an uns senden. Ich hoffe ich finde hier ein wenig hilfe dazu.

liebe grüße

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29 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der Kunde muß den fristgerechten Widerruf nachweisen. Das würde er mittels der Tracking-ID tun können. Weigert er sich, bist du meiner Ansicht nach zu gar nichts verpflichtet, da kein Widerruf nachgewiesen werden kann.

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#2
 Von 
fidasmus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

so seh ich es auch ... Bis jetzt kam auf keine seiner antworten auch nur einmal die Tracking-ID, ebenso wenig ist ein einlenken zu erkennen. Er beharrt immer aufs BGB mit dem Annahmeverzug. Auch WENN er es mit der Post zugestellt hat, wofür bitte die 12 euro? Wenn ein Paket zurückgeht, bezahlt man dort doch keine 12 euro ... Außer er hat es per Nachnahme gemacht, da sind wir dann aber nich verpflichtet es anzunehmen ... 1300 Artikel und nun kommt soeiner =(

liebe grüße

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

12 Euro fürs unfreie Paket?

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
fidasmus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wir haben keine Sendung verweigert... Wir wussten nichmal, dass er die Artikel zurücksendet, nur irgendwann kam eine Mail, dass wir das Paket nich angenommen hätten. Wir haben von der Post keine Karte etc. erhalten. Bis jetzt war es immer so, dass die Kunden normal per Versichertem Paket zurücksendeten und dann ab einem Einkaufswert von über 40 euro, den Kaufbetrag + Porto zurückbekommen haben ... Muss ich nun auf seine Forderung eingehen, ohne das ich einen nachweis von Ihm hab?

liebe grüße

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wie Sie und meine Vorredner (PS ausgenommen) richtig erkannt haben, ist der Käufer zumindest verpflichtet, die Warensendung an Sie nachzuweisen. Vorher brauchen Sie sich nicht einschüchtern lassen. Bitten Sie einfach ganz trocken um Rücksendung (zu den von Ihnen zu bestimmenden Versandbedingungen) und übernehmen Sie die Kosten dafür. Auf etwas anderes müssen Sie sich (ohne Beweise von seiten des Käufers) nicht einlassen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 15.08.2007 13:12:45

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#7
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@kdr

seit wann bestimmt der Händler die Versandbedingungen?

Wenn das Paket wirklich wieder beim Käufer ist, muss dieser gar nichts tun.
Auf dem Paket ist dann der Nachweis dass der Händler die Annahme verweigert hat.

Gruss
Susi

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Der Händler hat das Recht, die Art und Weise der Rücksendung zu bestimmen, da er ja auch für die Kosten aufkommt. Sonst könnte der Käufer ja auf die Idee kommen, einen Privatjet für den Versand zu arrangieren. ;)

'Wenn das Paket wirklich wieder beim Käufer ist, muss dieser gar nichts tun.
Auf dem Paket ist dann der Nachweis dass der Händler die Annahme verweigert hat.'

Und diesen Nachweis auf dem Paket soll der Verkäufer per Telepathie erkennen oder wie?




-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ne,
aber der Käufer muss jetzt erstmal gar nix beweisen.


...Der Händler hat das Recht, die Art und Weise der Rücksendung zu bestimmen



Jesses, wo hast das her?


Der Käufer darf durch die Art der Rücksendung keine
überhöhten Gebühren verursachen ( soviel zu deinem Beispiel mit dem Jet ). Jedoch darf der Händler nicht vorschreiben wie und mit welchem Unternehmen er die Ware zurückschickt.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*aber der Käufer muss jetzt erstmal gar nix beweisen.*

Ein Widerruf muß nachgewiesen werden. Dies ist nicht geschehen, dementsprechend hat der Käufer auch keine Ansprüche. Das ist doch hier schon mehrfach richtig dargelegt worden.

Die Widerrufsfrist ist nun bereits abgelaufen. Es hilft dem Käufer daher auch nicht, den Widerruf (erneut?) zu erklären oder die Abholung der Ware zu verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)



wenn der Käufer das Paket zurückgeschickt hat, der Vk Annahme verweigert, dann hat er widerrufen.

Ich geh von der Vorlage für die Widerrufsbelehrung aus, die ebay Händler zu 99,9% in Ihren Angeboten haben:...
oder durch Rücksendung der Sache

Der Käufer ist nicht mal verpflichtet zurückzuschicken, er muss nur aufbewahren.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*wenn der Käufer das Paket zurückgeschickt hat, der Vk Annahme verweigert, dann hat er widerrufen.*

Zum x-ten Mal: Das muß er aber nachweisen!!! Und das kann oder will er nicht.

Eine Annahmeverweigerung seitens des VK gab es übrigens auch nicht.

-- Editiert von normi am 15.08.2007 14:50:02

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#13
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

natürlich kann er das

wie, dass überlass ich jetzt mal deiner Genialität.

Falls du nicht draufkommst, mail ichs dir gerne

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*natürlich kann er das*

Rechtlich entscheidend ist nicht, daß er es kann, sondern daß er es tut. Und das genau macht er nicht, obwohl er dazu verpflichtet ist, wenn er Forderungen stellt.

*wie, dass überlass ich jetzt mal deiner Genialität.*

Wer behauptet, sollte die Argumente schon selber liefern. Wie sind hier nicht im Sandkasten.

*Falls du nicht draufkommst, mail ichs dir gerne*

Stelle es doch hier hinein, dann haben alle etwas von deiner genialen Kombinationsgabe.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fidasmus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die vielen Antworten. Wie gesagt, ist bis jetzt immer noch keine Tracking-ID (Verfolgungsnr) bei uns eingegangen. Wieso sollten wir auch ein Paket nicht annehmen. Wir sind ein Shop und müssen dies. Bei 1400 Verkäufen kommt es nunmal schon zu einer Rücksendung ... Und dies ist das erste mal mit solchen problemen ...

liebe grüße

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ob eine Frist zu laufen begonnen hat, möchte ich aufgrund fehlender Belehrungen in Textform zu 99% verneinen.*

Wie kommst du darauf, daß die Widerrufsbelehrung nicht in Textform vorliegt? Hast du dir das gerade ausgedacht?

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#19
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wobei ein Gericht nicht begeistert sein wird, wenn es erkennt, daß der Streit vermeidbar gewesen wäre, wenn nur die Tracking ID übermittelt worden wäre, hier dem Käufer was gutes zu tun.

Immerhin muss sich der Käufer ja gegen sich halten lassen, daß er zur Kostenminimierung verpflichtet ist.

Ich vermute mal, daß der Käufer das ding an die Falsche Adresse geschickt hat; und das geht nicht zu lasten des VK. Wiederuf nicht zugestellt, somit verwirkt.

Und was das Unfrei nicht annehmen angeht. So fahre ich mitlerweile so, daß ich weiterhin die Kunden bitte über meine Seite den Rückruf zu veranlassen, oder er halt die Mehrkosten trägt.

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#20
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

'Hier muss ich sogar einmal PS zustimmen.
Sofern der K jetzt einen Anwalt nimmt und auf Rückzahlung des KP klagt, genügt es, gegenüber dem Gericht die Rücksendung nachzuweisen. Ihr hättet dann sämtliche Kosten an der Backe.'

Woher soll der VK im Vorfeld wissen, ob ein Beleg über die Lieferung vorliegt? Er soll sich Deiner Meinung nach erst vor Gericht davon überzeugen dürfen und dann sämtliche bis dahin angefallenen Kosten tragen?
Wohl kaum.
Ich denke eher, dass der Käufer hier eine Nachweis-/Aufklärungspflicht hat (Kostenminimierung).

-Sorry - Überschneidung mit LG.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 16.08.2007 13:22:36

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das leite ich aus dem Gesetz her.
Ich bin nur gerade zu faul, den entsprechenden Paragraphen rauszusuchen. Sorry, aber es ist Weekend. :)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Einerseits ja der Käufer muss zur kostenminimierung beitragen. Aber Unfrei gehört zur "normalen" Auswahl für eine Versandart. Dass das so unverschämt teuer ist berücksichtigt das GEsetz leider nicht. Aber tatsächlich muss der Händler alle unfreien annehmen. Auch wenn der Warenwert beispielsweise unter 12 Euro liegt. Und dann darf er die Kosten komplett erstatten, wenn die unfreie Sendung nicht angenommen wurde. Absichtlich oder nicht.

Zum Fall: Ich gehe davon aus, dass in der Auktion das Widerrufsrecht hinterlegt ist. Ergo dieses gilt dann 1 Monat nach Kauf in der Auktion. Hat der K die Ware nicht schriftlich widerrufen oder nachweislich zurückgeschickt, hat er keinen Anspruch darauf mehr. Will oder kann der K die Rücksendung nicht nachweisen wird auch kein Gericht das Verfahren einleiten bzw. ein Anwalt dazu raten. Denn hat er es wirklich an eine falsche Adresse geschickt hat er Pech gehabt.

Hat aber der Fragesteller theoretisch nicht selbst die Sendung zurückgehen lassen, sondern ein Mitarbeiter, dann steht auf dem Paket eben "nicht angenommen". Dann wäre vor Gericht zu klären ob alle Kosten dann doch vom VK übernommen werden müssten. Also Hin-Rück- und wieder Hin-Rücksendekosten. Da das Deutsche Recht dem K alle Rechte in die Hand gibt, sehe ich da den K klar im Vorteil.

Ich würde aber als VK auch auf den Nachweis vorneweg bestehen. Ich würde dem K damit drohen, dass er Gefahr läuft alle Kosten zu übernehmen, wenn er vor Gericht keinen Nachweis erbringen kann dass er tatsächlich zurückgeschickt und damit widerrufen hat. Ist ja auch keine Drohung, sondern lediglich die Folge der Tatsachen. Wie gesagt, würde ich so machen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mein letzer Stand der Dinge ist, ja, ich muss Unfrei annehmen, und ich darf dann jedoch die Mehrkosten dem Verursacher berechnen, wenn ich ein Verfahren anbiete, was nicht mit einem wesentlichen Mehraufwand verbunden ist, und wo der K nicht in Vorleistung treten muss.
Ich bin ein Freund von DHL Stamp it, weil ich da die Rücksendemarken generieren kann. Dort dann genau die Anschrift draufsteht, wohin es gehen soll (keine Falsche Adresse); ich bin Vertragspartner mit dem Versender (wenn jetzt auf dem Rückversand was daneben geht, kann ich mich direkt mit denen streiten.
Kommt die Sendung nicht retour, reklamiere ich den Packetschein, und bekomm die Kohle zurück.
Und das beste, ich hab sofort die Tracking ID

-- Editiert von Lifeguard am 20.08.2007 13:02:33

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat:
'Außer er hat es per Nachnahme gemacht, da sind wir dann aber nich verpflichtet es anzunehmen'

Doch auch dann mußt du das Paket annehmen.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

@ Lifeguard:

Also das wäre ja gut. Aber ich glaube dass es gesetzlich nicht ganz einwandfrei ist, wenn trotz Angebot dieser DHL Paketmarke, der Kunde die Ware dann unfrei versendet und der VK dann die Annahme verweigert, bzw. wie Du gesagt hast die Kosten dann einfach nicht erstattet werden.

Ausserdem wäre bei einem Artikel, der einen Erstattungswert unter 12 Euro hat, diese Regelung wieder nicht anwendbar.

Warum macht der VK dem K nicht einfach einen Gutschein? Für den erstattungsfähigen Preis kann er dann etwas anderes einkaufen. Da kann man als VK auch etwas kulanter sein bzgl. der Versandkosten, oder? Oder spricht da wieder das Deutsche Recht dagegen?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Warum macht der VK dem K nicht einfach einen Gutschein?...Oder spricht da wieder das Deutsche Recht dagegen?*

Ja!

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

@Kasimirov

kein K ist verpflichtet auf den Rücksendewunsch des VK einzugehen. Allerdings dürfen die Kosten nicht unnötigerweise in die Höhe getrieben werden. Wenn der VK also Paketmarken oder ähnliches anbietet, dann muß eine unfreie oder Nachnahme Rücksendung zwar angenommen, die überhöhten Kosten können dem K dann aber in Rechnung gestellt werden.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kasimirov
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

@ micbu: ist das rechtlich wirklich einwandfrei? Dann wäre das zumindest die Antwort für viele Verkäufer um die Probleme der Nachnahme zu umgehen, nicht wahr?

Oder hat jemand dazu noch ein Gegenargument?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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