Hallo...
Ich habe ein Fahrrad bei ebay verkauft, aber aus versehen habe ich die Rahmenhöhe als 54cm angegeben anstatt 60cm.
Jetzt hat der Käufer mir kontaktiert das das Fahrrad zu groß ist und es zurückschicken will.
Das mich wundert ist das der Käufer drei Wochen nach dem kauf sich gemeldet hat.
Als Privatverkäufer hatte ich bei der Auktion eine Rücknahme ausgeschlossen. Da aber das mein Fehler ist denke ich das Fahrrad zurück zu nehmen, aber nach drei Wochen?
Hat der Käufer das recht nach drei Wochen eine Rücknahme zu verlangen bei falsche Angabe des Verkäufers?
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Ebay auktion mit falsche Angabe
10. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. November 2014 | 12:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay auktion mit falsche Angabe
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 10. November 2014 | 13:04
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
also du hast eine falsche Grösse angegeben, dein Käufer hätte somit asogar ein ANrecht darauf, dass du ihm ein solches Rad in der von dir angegebenen Grösse zukommen lässt.
Dein Käufer will jetzt das Rad nur zurückgeben, was deutlich weniger ist, als er von dir verlangen könnte! An deiner Stelle würde ich mir da doch überlegen, ob ich das nicht machen würde.
Weigerst du dich, kann dein Käufer von dir ohne Probleme verlangen ein Rad in der von dir genannten Grösse zuzusenden...
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#2
Antwort vom 10. November 2014 | 13:21
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von bullgr am 10.11.2014 12:52
Als Privatverkäufer hatte ich bei der Auktion eine Rücknahme ausgeschlossen.
Das entbindet dich aber nicht von den Konsequenzen deiner Falschangaben.
quote:
von bullgr am 10.11.2014 12:52
Da aber das mein Fehler ist denke ich das Fahrrad zurück zu nehmen, aber nach drei Wochen?
Ja, nach 3 Wochen sind seine Ansprüche noch nicht verjährt. Und eine Rückabwicklung ist das unkomplizierteste und für alle beteiligten schonendste Verfahren.
quote:
von bullgr am 10.11.2014 12:52
Hat der Käufer das recht nach drei Wochen eine Rücknahme zu verlangen bei falsche Angabe des Verkäufers?
Ja
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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#3
Antwort vom 10. November 2014 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Hat der Käufer das recht nach drei Wochen eine Rücknahme zu verlangen bei falsche Angabe des Verkäufers? <hr size=1 noshade>
Ja, denn dieser Anspruch verjährt erst 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
Er könnte sogar verlangen, das Du das falsche Rad auf Diene Kosten zurücknimmst und ihm ein Rad mit der korrekten Rahmenhöhe zukommen lässt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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