Ebay doch nicht sicher?

4. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Booio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay doch nicht sicher?

Vor ca 6 Wochen habe ich eine Rolex Uhr bei Ebay ersteigert und gewonnen, die auch richtig Teuer war (_,_,_,_). Als ich Ihm das Geld Überwiesen habe, kam die Uhr bei mir an. Ich wurde von einem Freund darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Uhr einen Juwelier zeigen soll, der die Uhr zur Kontrolle ca. 2Wochen bei sich behielt. Es kam raus, das die Uhr gefälscht ist. Hab Ihm natürlich eine Mail geschrieben. Mit Anwalt gedroht. Er hat sich nicht mehr gemeldet. Hab mich mit Ebay im Verbindung gesetz und dem den Vorfall geschildert, weil es eine Markenrechtverletzung ist. Die meinten nur, das ich das mit dem Verkäufer klären soll.

Mein Freund besitzt auch eine Rolex Uhr (Original), die er bei Ebay setzte. Die Uhr wurde gleich raus gemacht, weil Ebay den Verdacht hatte, das die Uhr gefälscht sei. Obwohl er alle Papiere und so besitzt.

Ein Lehrer bei uns, der sich mit Gesetze auskennt, meinte, das ich keine Chance habe, mein Geld zurück zubekommen.

Diese Personen werden auch von der Firma Rolex verfolgt.

Kann es sein, das Ebay keine "Macht" über diese Verträge hat und jeder gefälschte Ware bei Ebay locker Verkaufen kann, ohne das er Probleme bekommt? Sollte es der Fall sein, dann sollte man lieber Ware per Nachnahme kaufen.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Nachnahme bringt hier gar nichts, da man - um das Paket von der Post zu erhalten - das Geld bei der Post sofort "zahlen" muss.
Wenn die Uhr dann 2 Wochen beim Uhrmacher liegt und man dann erst festellen muss, dass es ein Plagiat ist, ist's auch zu spät :(
Dass Ebay Artikel "raus macht" kann ich nicht glauben - habe ich in 3 Jahren Ebay noch nicht erlebt.
Wenn man aber bei Ebay eine Rolex erwerben will, sollte man sich VORHER überlegen, wie man die Echtheit prüfen will bzw. den Kauf so abwickeln, dass man nicht gelinkt werden kann.

Dir bleibt jetzt nichts anderes übrig, als eine ultranegative Bewertung abzugeben, damit niemand mehr bei diesem Mensch kauft.
Es seid denn, du kannst über die Bankverbindung etwas (über die Polizei) machen ???

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Das man bei Ebay vor solchem Betrug sicher ist hat auch keiner behauptet - gerade in so heiklen Bereichen (Uhren) ist äußerste Vorsicht geboten.

Ebay hat tatsächlich keine "Macht" über solche Verträge. Kontrolliert werden die Angebote nur daraufhin, ob illegale oder verbotene Sachen angeboten werden (Waffen, Rauschgifte....). Aber mehr können die auch nicht machen - der Vertrag wird übrigens ohne ebay geschlossen - nur zwischen Käufer und Verkäufer. Daher müssen Probleme dann auch zwischen diesen Parteien geklärt werden.

Viel Erfolg
MCNeubert

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#3
 Von 
UlFie
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Greift da nicht der eBay-Käuferschutz? Mir ist bei der Beschreibung dieser Leistung von eBay nicht so ganz klar, wie hier die Frage zu bewerten ist, ob es sich um einen "zulässigen" Artikel handelt, und die Formulierungen zum "Wert" des Artikels finde ich auch alles andere als eindeutig (was ist der Wert einer Fälschung, und gibt es Geld auch dann, wenn der Wert des Artikels über 200 Euro liegt, aber dann eben höchstens diese 200 Euro?)

Gruß,
Ulrich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Booio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu den Antworten.
Der Verkäufer hat seine Beschreibung deutig und "Gut" gemacht. Im Gegensatz zu mein Freund. Er hat nicht hintergrunde hineingebracht, Bilder, Fettschrift und so weiter. Eine normale Beschreibung. Wie soll dann Ebay hinkommen, das es sich bei der Auktion des "Betrügers" um ein Unzulässiges Artikel handelt. Weil alle Auktionen bei Ebay, die eine Rolex Uhr verkauft haben, die Beschreibung "Gut" hinbekommen haben. Dann geht Ebay davon aus, das es sich bei normalen Beschreibungen vielleicht um eine Gefälschte Uhr handelt. Darum machen Sie es raus, weil Sie denken, das es sich um ein Unzulässiges Artikel handelt. Im meinen Fall, wäre mir leiber, wenn Ebay etwas getan hätte. Den Verkäufer anschreiben, in gebeten hätte, den Fall von seiner Seite zuschildern.

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