Ebay gewerblicher Händler, Ware verschwunden

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)
Ebay gewerblicher Händler, Ware verschwunden

Hallo,

vor 2 Wochen kaufte Ich ein Kamera Objektiv im Wert von 470 Euro bei einem Ebay Online Händler.
Bezahlt wurde dies mit Paypal Zahlung auf Rechnung.
Das Objektiv wurde schnell verschickt und durch DHL an einen Hausmitbewohner zugestellt. Da ich zu diesem Zeitraum über Ostern verreist war, konnte ich dies nicht annehmen.

Mein Nachbar hatte mehrere Pakete für mich angenommen. Jedoch war das gewünschte Paket mit dem Objektiv nicht dabei.
Mein Nachbar (älterer Herr) hat das Paket nicht angenommen. An dem Tag sollten 3 statt 2 Pakete bei ihm abgegeben wurden sein?

Ich habe den Ebay Verkäufer angeschrieben und auch einen Fall für einen nicht erhaltenen Artikel erstellt.
Der Verkäufer hat einen Nachforschungsauftrag erstellt, stellt sich aber bei allem anderen quer.
Er glaubt dem ganzen nicht und stellt mich in seinen Nachrichten schon etwas als Lügner dar.
Aus den Fingern ziehe ich mir die Geschichte nicht, nachweislich war ich am Zustellungstag auch nicht da, dies interessiert ihn aber nicht. Der Nachbar hat auch nix unterschlagen.

Eigentlich habe ich ja das Recht auf Lieferung oder Ersatz? wenn er dies nicht kann dann Rückerstattung?

-- Editiert von Mbek am 06.05.2019 22:43

-- Editiert von Mbek am 06.05.2019 22:47

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Kurz gesagt: der Verkäufer der Unternehmer ist, ist verantwortlich bis die Ware beim Vertragspartner der Verbraucher ist abgeliefert wurde.

Des öfteren muss man denen das aber per Gericht beibringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde aus der ganzen Sache nicht schlau. Wie wurde denn verschickt?
Per DHL Paket mit Paketnummer? Oder per Päckchen? Kann mir kaum vorstellen, das ein gewerblicher ein Objektiv im Wert von 470 Euro als Päckchen versendet.



-- Editiert von M.Maier123 am 07.05.2019 00:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Entschuldigung , das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Per DHL mit Sendungsnummer. Das Paket wurde dem Nachbarn zugestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann gilt das doch als zugestellt. Warum dann einen Nachforschungsauftrag? Deswegen wurde ich aus der Sache nicht schlau.
Der Händler sieht doch bei DHL, in der Sendungsverfolgung, daß das Paket zugestellt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von M.Maier123):
Der Händler sieht doch bei DHL, in der Sendungsverfolgung, daß das Paket zugestellt wurde.

Und? Zugestellt reicht in dem Falle halt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man muss jedoch bedenken, dass man am Ende des Tages ggf. den älteren Nachbarn "in die Pfanne haut". Man hat zwar uneingeschränkt Anspruch auf die Übergabe der Waren, jedoch wird sich der Händler an DHL wenden, welche sich wiederrum an den älteren Herrn wenden. Dieser scheint mit seiner Unterschrift ja den Erhalt bestätigt zu haben.
Wer weiß, ob nicht er am Ende das Opfer ist, dass der Bote ihn hat 3 Pakete unterschreiben lassen (das merkt man idR auf diesen Handheldgeräten nicht), jedoch nur 2 geliefert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von M.Maier123):
Der Händler sieht doch bei DHL, in der Sendungsverfolgung, daß das Paket zugestellt wurde.

Und? Zugestellt reicht in dem Falle halt nicht.


Bin auch hier um mir Wissen anzueignen. :)

Deswegen möchte ich mal nach den rechtlichen Hintergrund fragen. Lassen wir mal ausser acht, an wem das Paket zugestellt wurde. Frau, Freundin oder Nachbar. Aber das Paket hinterher nicht auffindbar ist?
Warum ist der Händler jetzt in der Pflicht?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Hier ist nun auch meine Frage wie es da von statten geht.
Der Nachbar hat das Paket definitiv nicht angenommen.
Er ist alt und gebrechlich, unterstellen würde ich ihm nix

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von M.Maier123):
Warum ist der Händler jetzt in der Pflicht?
Weil der Händler dem privaten Käufer die Übergabe der Waren schuldet und nicht irgendeinem beliebigen Nachbarn. Anders sähe es aus, wenn der Käufer explizit eine Zustellung an eine von ihm bevollmächtigte Person angeordnet hätte.
Da der Nachbar das nur aus Nettigkeit, guter Manier und der täglich gelebten Praxis getan hat, ist das nicht das Problem des Käufers.

Zitat (von Mbek):
Der Nachbar hat das Paket definitiv nicht angenommen.
Er hat es aber -unter umständen- durch seine Unterschrift bestätigt. Wenn auch nur aus Unaufmerksamkeit heraus.

Zitat (von Mbek):
Hier ist nun auch meine Frage wie es da von statten geht
Habe ich oben bereits geschrieben.
Käufer bekommt (zweite) Ware von Händler, Händler kann sich an DHL wenden, DHL kann sich (sofern sie der Meinung sind das Paket wäre zugestellt) an Empfänger des Pakets wenden. Das sind jedoch zwei unabhängige Kriegsschauplätze.

Zitat (von Mbek):
Er ist alt und gebrechlich
eventuell auch dement? Ist nicht böse gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von M.Maier123):
Warum ist der Händler jetzt in der Pflicht?
Weil der Händler dem privaten Käufer die Übergabe der Waren schuldet und nicht irgendeinem beliebigen Nachbarn. Anders sähe es aus, wenn der Käufer explizit eine Zustellung an eine von ihm bevollmächtigte Person angeordnet hätte.
Da der Nachbar das nur aus Nettigkeit, guter Manier und der täglich gelebten Praxis getan hat, ist das nicht das Problem des Käufers.


Danke.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen