Hallo,
vor 2 Wochen kaufte Ich ein Kamera Objektiv im Wert von 470 Euro bei einem Ebay Online Händler.
Bezahlt wurde dies mit Paypal Zahlung auf Rechnung.
Das Objektiv wurde schnell verschickt und durch DHL an einen Hausmitbewohner zugestellt. Da ich zu diesem Zeitraum über Ostern verreist war, konnte ich dies nicht annehmen.
Mein Nachbar hatte mehrere Pakete für mich angenommen. Jedoch war das gewünschte Paket mit dem Objektiv nicht dabei.
Mein Nachbar (älterer Herr) hat das Paket nicht angenommen. An dem Tag sollten 3 statt 2 Pakete bei ihm abgegeben wurden sein?
Ich habe den Ebay Verkäufer angeschrieben und auch einen Fall für einen nicht erhaltenen Artikel erstellt.
Der Verkäufer hat einen Nachforschungsauftrag erstellt, stellt sich aber bei allem anderen quer.
Er glaubt dem ganzen nicht und stellt mich in seinen Nachrichten schon etwas als Lügner dar.
Aus den Fingern ziehe ich mir die Geschichte nicht, nachweislich war ich am Zustellungstag auch nicht da, dies interessiert ihn aber nicht. Der Nachbar hat auch nix unterschlagen.
Eigentlich habe ich ja das Recht auf Lieferung oder Ersatz? wenn er dies nicht kann dann Rückerstattung?
-- Editiert von Mbek am 06.05.2019 22:43
-- Editiert von Mbek am 06.05.2019 22:47
Ebay gewerblicher Händler, Ware verschwunden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Kurz gesagt: der Verkäufer der Unternehmer ist, ist verantwortlich bis die Ware beim Vertragspartner der Verbraucher ist abgeliefert wurde.
Des öfteren muss man denen das aber per Gericht beibringen.
Ich werde aus der ganzen Sache nicht schlau. Wie wurde denn verschickt?
Per DHL Paket mit Paketnummer? Oder per Päckchen? Kann mir kaum vorstellen, das ein gewerblicher ein Objektiv im Wert von 470 Euro als Päckchen versendet.
-- Editiert von M.Maier123 am 07.05.2019 00:03
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Entschuldigung , das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Per DHL mit Sendungsnummer. Das Paket wurde dem Nachbarn zugestellt.
Dann gilt das doch als zugestellt. Warum dann einen Nachforschungsauftrag? Deswegen wurde ich aus der Sache nicht schlau.
Der Händler sieht doch bei DHL, in der Sendungsverfolgung, daß das Paket zugestellt wurde.
ZitatDer Händler sieht doch bei DHL, in der Sendungsverfolgung, daß das Paket zugestellt wurde. :
Und? Zugestellt reicht in dem Falle halt nicht.
Man muss jedoch bedenken, dass man am Ende des Tages ggf. den älteren Nachbarn "in die Pfanne haut". Man hat zwar uneingeschränkt Anspruch auf die Übergabe der Waren, jedoch wird sich der Händler an DHL wenden, welche sich wiederrum an den älteren Herrn wenden. Dieser scheint mit seiner Unterschrift ja den Erhalt bestätigt zu haben.
Wer weiß, ob nicht er am Ende das Opfer ist, dass der Bote ihn hat 3 Pakete unterschreiben lassen (das merkt man idR auf diesen Handheldgeräten nicht), jedoch nur 2 geliefert.
Zitat:ZitatDer Händler sieht doch bei DHL, in der Sendungsverfolgung, daß das Paket zugestellt wurde. :
Und? Zugestellt reicht in dem Falle halt nicht.
Bin auch hier um mir Wissen anzueignen.
Deswegen möchte ich mal nach den rechtlichen Hintergrund fragen. Lassen wir mal ausser acht, an wem das Paket zugestellt wurde. Frau, Freundin oder Nachbar. Aber das Paket hinterher nicht auffindbar ist?
Warum ist der Händler jetzt in der Pflicht?
Hier ist nun auch meine Frage wie es da von statten geht.
Der Nachbar hat das Paket definitiv nicht angenommen.
Er ist alt und gebrechlich, unterstellen würde ich ihm nix
Weil der Händler dem privaten Käufer die Übergabe der Waren schuldet und nicht irgendeinem beliebigen Nachbarn. Anders sähe es aus, wenn der Käufer explizit eine Zustellung an eine von ihm bevollmächtigte Person angeordnet hätte.ZitatWarum ist der Händler jetzt in der Pflicht? :
Da der Nachbar das nur aus Nettigkeit, guter Manier und der täglich gelebten Praxis getan hat, ist das nicht das Problem des Käufers.
Er hat es aber -unter umständen- durch seine Unterschrift bestätigt. Wenn auch nur aus Unaufmerksamkeit heraus.ZitatDer Nachbar hat das Paket definitiv nicht angenommen. :
Habe ich oben bereits geschrieben.ZitatHier ist nun auch meine Frage wie es da von statten geht :
Käufer bekommt (zweite) Ware von Händler, Händler kann sich an DHL wenden, DHL kann sich (sofern sie der Meinung sind das Paket wäre zugestellt) an Empfänger des Pakets wenden. Das sind jedoch zwei unabhängige Kriegsschauplätze.
eventuell auch dement? Ist nicht böse gemeint.ZitatEr ist alt und gebrechlich :
Zitat:Weil der Händler dem privaten Käufer die Übergabe der Waren schuldet und nicht irgendeinem beliebigen Nachbarn. Anders sähe es aus, wenn der Käufer explizit eine Zustellung an eine von ihm bevollmächtigte Person angeordnet hätte.ZitatWarum ist der Händler jetzt in der Pflicht? :
Da der Nachbar das nur aus Nettigkeit, guter Manier und der täglich gelebten Praxis getan hat, ist das nicht das Problem des Käufers.
Danke.
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