Ebay - negative Bewertung aufgrund von Versandkosten und Kaufabbruch

23. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
pal402648-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - negative Bewertung aufgrund von Versandkosten und Kaufabbruch

Guten Tag,

ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert und in der Artikelbeschreibung zwei Versandoptionen angeboten: Versichert 5,50€ und unversichert für 3€.

Dummerweise war bei Ebay unter Versandoptionen folgendes eingestellt: EUR 5,50 Standardversand (Einschreiben) und EUR 3,00 Standardversand (Deutsche Post Brief Prio) .

Der Käufer wählte den unversicherten Versand (3€) und bat mich dann anschließend darum den Artikel mit einer Sendungsnummer zu versenden. Dies hätte für mich Mehrkosten bedeutet, die ich nicht tragen wollte.

Daraufhin bekam ich unzählige Möglichkeiten aufgezählt, wie ich den Versand möglichst günstig und mit Sendungsnummer versenden könnten.

Nach meinem Rechtsverständnis sind die vor Vertragsabschluss angegebenen Versandoptionen gültig und bindend.

Da es zu keiner Einigung zu dem Versand kam, habe ich dem Käufer angeboten, dass wir den Kauf abbrechen. Dem willigte er ein (Zitat: "...Wir können das auch gerne canceln wenn es ein problem ist.
Ich sehe da kein Problem einfach das Ding in einen Umschlag packen. 1 Euro plus 1,95 prio buchen und fertig. Ansonsten wie gesagt bin ich nicht sauer wenn wir das abbrechen. Liebe Grüße").

Anschließend erhielt ich folgende Bewertung:


"Meine erste negative Bewertung seid Jahren. Sowas hab ich noch nie erlebt. 3 Euro Versand wurde berechnet was auch in Ordnung ist aber andauert war dann was anderes zum Schluß wurde hier noch über die Kosten der Verpackung diskutiert. Denke es war einfach zu günstig nicht zu empfehlen. Ich habe lediglich darum gebetet den Brief mit Prio zu versenden was der selbe Preis wie angegeben war, und auch von mir bezahlt wurde. Dann wurde der Kauf einfach abgebrochen"

Aus meiner Sicht ist die Bewertung aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:

1. " 3 Euro Versand wurde berechnet was auch in Ordnung ist aber andauert war dann was anderes zum Schluß wurde hier noch über die Kosten der Verpackung diskutiert."
-Der Käufer war die Ursache hierfür, nicht der Verkäufer.

2. "Denke es war einfach zu günstig nicht zu empfehlen."
-Es handelt sich aus meiner Sicht um eine Unterstellung, dass mir der Verkaufspreis zu niedrig war.

3. "Dann wurde der Kauf einfach abgebrochen"
-Er hat dem Kaufabbruch zugestimmt (Schriftverkehr hierzu liegt vor).


Es ist meine erste negative Bewertung als Verkäufer. Ebay hat die Bewertung auf Anfrage nicht entfernt. Ich habe dem Käufer eine angemessene Frist gesetzt, dass er die Bewertung entfernt. Dieser ist er nicht nachgekommen. Ich bin am überlegen mir deswegen einen Anwalt zu nehmen.

Wie seht ihr das?


Vielen Dank für eure Einschätzung.

Beste Grüße






7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von pal402648-59):
Wie seht ihr das?


Ich sehe das so:

Zitat (von pal402648-59):
3. "Dann wurde der Kauf einfach abgebrochen"
-Er hat dem Kaufabbruch zugestimmt (Schriftverkehr hierzu liegt vor).


Wie Ihr Euch geeinigt habt, ist egal. Der Kauf wurde abgebrochen. , das Angebot dazu kam von Ihnen.

Zitat (von pal402648-59):
1. " 3 Euro Versand wurde berechnet was auch in Ordnung ist aber andauert war dann was anderes zum Schluß wurde hier noch über die Kosten der Verpackung diskutiert."
-Der Käufer war die Ursache hierfür, nicht der Verkäufer.


Aber die Diskussion hat stattgefunden.

Zitat (von pal402648-59):
Ich bin am überlegen mir deswegen einen Anwalt zu nehmen.


Warum? Sehe ich keinen Grund zu.

Zitat (von pal402648-59):
Dummerweise war bei Ebay unter Versandoptionen folgendes eingestellt: EUR 5,50 Standardversand (Einschreiben) und EUR 3,00 Standardversand (Deutsche Post Brief Prio) .


Beim nächsten mal drauf achten, das sowas nicht passiert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19225 Beiträge, 10349x hilfreich)


Zitat (von pal402648-59):
Wie seht ihr das?

Rausgeschmissenes Geld.

Ich sehe nicht, dass die Bewertung rechtswidrig ist.

Zitat (von pal402648-59):
Ebay hat die Bewertung auf Anfrage nicht entfernt.

Warum auch. Die Bewertung bewegt sich im zulässigen Rahmen, sowohl im Rahmen der eBay-Grundsätze als auch im Rahmen des deutschen Rechts. Selbst wenn die Bewertung negativ gewesen wäre, wäre es nicht angreifbar.
Die "Bewertungsfarbe", also postitiv/neutral/negativ, ist sowieso nie angreifbar, weil es sich um eine immer zulässige Meinungsäußerung handelt. Man darf unzufrieden sein, selbst wenn die Unzufriedenheit unberechtigt ist. Angreifbar ist maximal der Text der Bewertung. eBay hätte die neutrale Bewertung in keinem Fall entfernt, sondern maximal den Bewertungstext gelöscht. Hier ist der Bewertungstext aber nicht zu beanstanden.

Zitat (von pal402648-59):
Nach meinem Rechtsverständnis sind die vor Vertragsabschluss angegebenen Versandoptionen gültig und bindend.

Ja, sind sie auch.
Sie haben angeboten "Deutsche Post Brief Prio" für 3€ bzw. "unversichert" für 3€.
Das ist kein Widersprich, denn ein "Deutsche Post Brief Prio" hat zwar eine Sendungsnummer, ist aber trotzdem unversichert.
Der Käufer konnte also zu recht einen Versand für 3€ mit Sendungsnummer, aber ohne Versicherung, so wie es "Deutsche Post Brief Prio" bietet, erwarten.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130597 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von pal402648-59):
Ich bin am überlegen mir deswegen einen Anwalt zu nehmen.

Da kommt es dann sehr darauf an, ob der Anwalt ein solches Bluff-Schreiben verfassen mag und ob dr Verkäufer darauf hereinfällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1401 Beiträge, 222x hilfreich)

2.- möchten Sie nicht aus eigener Tasche für das (höhere) porto zahlen.
Lieber ne negative Bewertung kassieren und jetzt noch per Anwalt dagegen vorgehen... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von pal402648-59):
Ebay hat die Bewertung auf Anfrage nicht entfernt. Ich habe dem Käufer eine angemessene Frist gesetzt, dass er die Bewertung entfernt. Dieser ist er nicht nachgekommen. Ich bin am überlegen mir deswegen einen Anwalt zu nehmen.

Wie seht ihr das?


Wäre mir die Kosten und den Aufwand nicht wert, zumal das, wie du schreibst, deine erste und somit einzige negative Bewertung ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von pal402648-59):
ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert und in der Artikelbeschreibung zwei Versandoptionen angeboten: Versichert 5,50€ und unversichert für 3€.

Dummerweise war bei Ebay unter Versandoptionen folgendes eingestellt: EUR 5,50 Standardversand (Einschreiben) und EUR 3,00 Standardversand (Deutsche Post Brief Prio) .


Warum dummerweise?

Die Angaben sind doch schlüssig wenn man beide Information kombiniert. Sie widersprechen sich auch nicht.

Von Ihnen angeboten wurde:
- 5,50 Euro Standardversand per Einschreiben, versichert
- 3 Euro unversichert als Deutsche Post Brief Prio

In Prio ist auch die vom Käufer gewünschte Sendungsverfolgung enthalten. https://www.deutschepost.de/de/p/prio.html

Sie hatten also einen Vertrag geschlossen das sie den Artikel in einem Deutsche Post Brief Prio versenden werden.

Und dann fangen SIE an zu diskutieren das sie diesen Vertrag nicht erfüllen wollen.

Ich halte die Bewertung für absolut gerechtfertigt. Was kann der Käufer dafür wenn sie das Angebot falsch einstellen oder sich vorher nicht über die zu erwartene Versandkosten informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40875 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von pal402648-59):
Ich bin am überlegen mir deswegen einen Anwalt zu nehmen.
Wie seht ihr das?
ICH würde ganz kurz überlegen: Nö, für solchen Mumpitz keinen Anwalt *belästigen*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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