Hallo,ich hätte da eine Frage bzw. möchte ich mal eine Klarstellung.Im Forum findet man nicht wirklich was darüber.
Kaufe ich bei Ebay bei einem Händler,ist für mich der Versand doch immer versichert,heisst,der Verkäufer muss sehen,das das Paket auch bei mit ankommt.Also wäre das anbieten des unversicherten Versand bei einem Händler doch schön blöd für ihn,oder?Aus eigenem Interesse versteht sich, sollte er doch nur versichert verschicken,wegen Paketverfolgung und so.
Nur zwischen Privatleuten geht der Gefahrenübergang beim unversicherten Versand mit Abgabe des Päckchen auf den Paketdienst über.So habe ich das zumindest bis jetzt verstanden.Liege ich da richtig soweit?
Ebay und Versand
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Das haben Sie ganz richtig erkannt und ich sehe das ganz genauso. Unversichert macht eigentlich keinen Sinn.
-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"
Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, daß das Angebot eines unversicherten Versandes bei einem gewerblichen VK als Irreführung des Käufers zu werten ist und abgemahnt werden kann.
Viele Grüße, Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Trotzdem hat ein Anwalt eine andere Meinung:
http://frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=7576
Ich vermute mal. es gibt viele Käufer, die viele Waren bei ebay (unversichert) bestellen und dann meinen, sie hätten nichts erhalten.
Allerdings finde ich es fahrlässig vom Käufer, einen unversicherten Versand auszuwählen, wenn der VK auch versichert anbietet und bei Verlust dann noch Anspruch auf das Geld oder auf die Ware haben will.
Ich kaufe auch bei ebay mal ein und verlange nur den versicherten Versand. Wenn ich unversichert möchte, weil die Kosten dann niedrig sind, habe ich im Verlustfall Pech gehabt.
Warum ist es fahrlässig? Der Käufer hätte eher auf clevere Art und Weise die versuchte Irreführung des VK ausgenutzt. Da ist der VK doch selbst schuld.
-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"
*****
die versuchte Irreführung des VK ausgenutzt
*****
Das ist ja wohl Unsinn. Es ist einfach für zig tausende Käufer erst mal eine Variante auch niedrigpreisige Artikel über ebay zu kaufen. Der Großteil kommt schließlich an. Es geht recht wenig bei der Post verloren und dann gibt es auch noch die ganz klugen Kunden welche behaupten nichts erhalten zu haben um es noch mal zu bekommen.
Sicher läuft es oft darauf hinaus dass der VK dann nicht für den Verlust aufkommen möchte, aber bei Pfennigartikeln gehen die meisten auch kaum zum Anwalt sondern buchen es als Verlust ab. Naja, das ist dann eben Pech....
Warum ist die versuchte Irreführung Unsinn? Der VK suggeriert dem Käufer, er habe bei unversichertem Versand keinen Anspruch bei Verlust der Ware - das ist jedoch falsch und daher eine Irreführung.
(danke Mareike )
-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"
Also noch einmal genau nachgefragt:
Ich ersteigere bei Ebay (z.B.) ein Buch, und der gewerbliche Verkäufer lässt mir die Wahl der Versandart. Entweder unversichert als Büchersendung für 85 Cent oder versichert als Hermes Paket für 3, 90 € . Ich schreibe ihm, dass ich Zusendung als Büchersendung wünsche - UND DAS BUCH KOMMT NICHT AN . Muss er auch in diesem Fall den Zugang nachweisen bzw. ggfs. das Buch neu liefern oder das Geld erstatten ?
-- Editiert von chioaachen am 02.11.2006 17:48:52
@Klagdichreich
*****
das ist jedoch falsch und daher eine Irreführung.
*****
Auch wenn es dich jetzt hart treffen wird und vielleicht dein Weltbild zusammenbricht - auch R.. B... verleht nicht wirklich Flügel! Spring also bitte nicht gleich aus dem Fenster wenn du mal so etwas trinkst!!!!
@chioaachen
*****
Muss er auch in diesem Fall den Zugang nachweisen bzw. ggfs. das Buch neu liefern oder das Geld erstatten ?
*****
er muss auch gar nichts machen, und dann bist du in Zugzwang und musst Briefe schreiben und zum Anwalt rennen um dein Recht zu bekommen.....
Aber was tut man nicht alles um 3,- zu sparen, zudem du ja inzwischen mitbekommen hast wie es funktioniert, also so ganz unwissend bist du ja sicher nicht. Oder brauchst du zufällig kostengünstig 2 Bücher......
Der VK suggeriert dem Käufer, er habe bei unversichertem Versand keinen Anspruch bei Verlust der Ware - das ist jedoch falsch und daher eine Irreführung.
Genau. So sieht es auch das LG Heidelberg, Beschluß vom 18.04.2006
http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl[detailid]=106
sven d , hattest du kurz nach 6 schon einen im Kahn ? Oder war das gerade die Zeit, deinen Tagesfrust abzulassen ?
@chioaachen
Keine Sorge, ich fang immer erst nach Mitternacht an zu saufen.
Und die Zeit meinen Tagesfrust abzulasen ist auch erst später - nämlich JETZT!
Mir ist leider nicht ganz klar worauf die ursprüngliche Frage abzielt.
******
Entweder unversichert als Büchersendung für 85 Cent oder versichert als Hermes Paket für 3, 90 € . Ich schreibe ihm, dass ich Zusendung als Büchersendung wünsche - UND DAS BUCH KOMMT NICHT AN
******
Mal davon abgesehen gibt es wirklich genug Beiträge zu diesem Theme hier.
OK, der Kunde mag im Recht sein - und nun?
Also lieber 3,05 € sparen und unversichert liefern lassen und das Risiko eingehen dass man sich dann endlos rumstreitet, oder einfach einen fairen Betrag für die Versandkosten zahlen und sich dann gemütlich mit dem Buch hinsetzen und ein Glas Wein trinken.
Mit etwas gesunden Menschenverstand muss man doch nicht jedes Recht in Anspruch nehmen....
Mir ist es auch schon passiert dass ich mir im Supermarkt etwas gekauft habe was zu Hause nicht funktionierte. Aber wenn das ein Kuli für 0,99 ct ist fahr ich doch auch nicht extra zurück um den umzutauschen, auch wenn ich sicher das Recht dazu hätte.
Also gut.Halten wir mal fest.Ein Händler versendet für mich also praktisch immer versichert.sprich er sorgt dafür,das ich die Ware auch bekomme.Natürlich wird er einen hier zitierten Kugelschreiber für 99ct auch nur als Warensendung aufgeben.Alles andere macht keinen Sinn.Es geht sich auch nicht um diese Billigartikel.Verluste beim versenden,wie auch immer,wird der Händler wohl einkalkulieren.Aber der unversicherte Versand wird auch bei teureren Artikeln angeboten und darum ging es mir.Ist den meisten Händlern das Versandrisiko nicht bewusst bzw bekannt,das sie es auf jeden Fall tragen?Ist dann doch klar,dass ich als Kunde die günstigste Versandart wähle,solange sie angeboten wird.:=)
Gruss T
Wenn ich ein Buch für 1,- € ersteigere (und mich über das Schnäppchen freue), steht der vers. Versand zu 3,90 in keinem Verhältnis zum Preis und ich wähle die Büchersendung zu 85 Cent. Schließlich kommen auch bei dieser Versandart 99 % der Sendungen an. Und wenn das nicht so ist, mache ich auch für die verlorenen 1,85 € keinen Aufstand sondern schreibe es unter der Überschrift Lebenserfahrung ab. Die Frage ist aber: KÖNNTE ich rein RECHTLICH auf Neulieferung bzw. Geldrückerstattung bei einem gewerblichen Händler bestehen, wenn ich ausdrücklich vorher den unversicherten Versand als eine von mehreren Möglichkeiten gewählt habe? Darum geht es mir und um nichts anderes.
Danke @fliegender-Robert für die Untermauerung meiner Aussage durch eine Quelle (Dann muss für mich ja auch kein Weltbild zusammenbrechen ).
@sven_d: Selbstverständlich klagt kaum einer wegen Billigartikeln. Darum ging es jedoch auch gar nicht in der Fragestellung. Es sollte lediglich die rechtliche Seite geklärt werden.
-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"
@keinname123
Die Antwort des RA ist Quatsch.
Viele Grüße, Michael
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten