Hallo, ich habe ein Riesen Problem.
Ich habe für meinen Vater, eine Weihnachtspyramide in eBay stellen sollen.
Das habe ich natürlich getan, die Pyramide wurde versteigert für 112 €, allerdings hat mein Vater die Pyramide in der Zeit schon anderweitig verkauft und mir nichts davon mitgeteilt.
Ich kann es meinem Vater nicht einmal böse nehmen, da er schon über 70 ist und von dem ganzen Internetzeug keine Ahnung hat.
Allerdings habe ich jetzt das Problem.
Ich wollte die Transaktion abbrechen, jedoch muss das von dem Käufer bestätigt werden.
Ich weiß dass der Käufer zehn Tage Zeit hat den Abbruch zu bestätigen, danach wird es automatisch gelöscht, jedoch weiß ich nicht sicher ob der Kaufvertrag dann erlischt (laut eBay wäre das so).
Ich habe versucht dem Käufer die Situation zu erklären, jedoch stellt der Käufer sich stur. Alles betteln und bitten hilft nichts, jetzt droht er mir mit einem Anwalt. Lohnt sich dafür überhaupt ein Rechtsstreit?
Ich bin jetzt gerade total perplex und verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.
Ich kann mir so einen Rechtsstreit garnicht leisten und ich kann ja auch wirklich nichts dafür.
Die Pyramide ist schon 30 Jahre alt und ich finde einfach keinen Ersatz im Internet dafür.
Ich habe sämtliche Pyramiden im Internet gesucht, habe dem Käufer vorgeschlagen, ihm diese kostenfrei zu zu schicken, aber damit ist er nicht einverstanden.
Er will unbedingt eine Pyramide in der selben Größe (1,50). Im Moment gibt es aber nur Pyramiden die 1 m groß sind, außer ich kaufe eine neue im Wert von 3000€.
Aber das wäre ja kein Vergleich zu einer 30 Jahre alten Pyramide die den Käufer gerade mal 112€ gekostet hätte.
Bitte helfen Sie mir, ich weiß nicht mehr was ich tun soll.
Ich würde einfach nur gern wissen was ich jetzt tun soll, oder ob es irgend ein Schlupfloch gibt wie ich mich daraus befreien kann.
Soll ich die 10 Tage abwarten bis die Transaktion automatisch abbricht, oder ist der Kaufvertrag evtl garnicht rechtens dadurch dass ich es für meinen Vater (dritte) verkauft habe ohne von ihm eine Vollmacht hierfür zu haben?
Oder hätte ich in der Auktion erwähnen sollen dass ich es für dritte verkaufe und ist vielleicht dadurch der Kaufvertrag unwirksam?
Bitte helfen Sie mir, ich weiß nicht mehr was ich tun soll.
-- Editiert von Moderator am 07.12.2015 16:09
-- Thema wurde verschoben am 07.12.2015 16:09
Ebay verkaufter artikel nicht mehr da
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wollen Sie damit sagen, dass Sie gerne den § 263 StGB gegen sich selber geprüft hätten?Zitat:ist der Kaufvertrag evtl garnicht rechtens dadurch dass ich es für meinen Vater (dritte) verkauft habe ohne von ihm eine Vollmacht hierfür zu haben?
Also meines Erachtens hatten Sie eine Vollmacht des Vaters. Der hat Sie doch klar dazu angewiesen. Selbst wenn nicht, ändert das meines Erachtens wenig daran, dass im Ergbnis ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer besteht (bzw. Sie schadenersatzpflichtig sind).
Warum nicht? Immerhin erfüllt diese Pyramide alle Eigenschaften, die Sie dem Käufer schulden. Interesssant wäre es zu wissen, wo in etwa der Zeitwert des verkauften Modells lag und gür wie viel vergleichbare Teile (150cm) gehandelt werden. Bei so einem Weihnachtskram würde ich nicht unbedingt vermuten, dass der Wert mit der Zeit steil fällt. Konnte mir sogar vorstellen, dass er steigt (Sammlerwert).Zitat:Aber das wäre ja kein Vergleich zu einer 30 Jahre alten Pyramide die den Käufer gerade mal 112€ gekostet hätte.
Für ihn schon.Zitat:Lohnt sich dafür überhaupt ein Rechtsstreit?
Ich selber würde mit dem Käufer eine gütliche Einigung erzielen wollen. Dazu gehört für mich vor allem, dass ich mich mal danach erkunden würde, in welcher Höhe der Mann auf Schadenersatz klagen würde. Dann hat man eine Verhandlungsbasis. Oder Sie gehen zum Anwalt und lassen jedes (mir nicht in den Sinn kommendes) Schlupfloch prüfen oder den wenigstens die Verhandlung übernehmen. Kostet nur möglicherweise am Ende mehr als der Anwalt gegenüber einem selbst erzielten Vergleich einsparen kann.
Zitat:Warum nicht? Immerhin erfüllt diese Pyramide alle Eigenschaften, die Sie dem Käufer schulden.
Wir haben hier aber eine Stückschuld. Ist das angebotene Modell nicht mehr zu bekommen, ist diese wegen Unmöglichkeit erloschen und man schuldet "nur" noch Schadensersatz, d.h. Wert minus Kaufpreis.
Mal blöde gesagt, wenn ich einen schrottreifen Trabbi mit drei Lenkrädern verkaufe und kann dann nicht erfüllen, schulde ich dem K deswegen keinen nagelneuen Lamborghini mit drei Lenkrädern, nur weil das das einzige Auto auf dem Markt ist, das noch drei Lenkräder hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Diese ganzen eBay-Fälle und Maßnahmen bewirken mal absolut gar nichts, da diese nicht in den AGB geregelt sind und hier sogar teils widersprüchliche Informationen an Käufer/Verkäufer gesendet werden.
Davon ab steht und fällt das ganze mMn mit dem Wert dieser Pyramide. Wenn ein vergleichbares Objekt tatsächlich 3000€ kostet und der Käufer hier so gesehen ein Superschnäppchen gemacht hat, dann lohnt sich ein Rechtsstreit für diesen natürlich schon. Immerhin würden ihm dann knappe 2900€ Schadensersatz zustehen.
Puuuhh... Vielen Dank JenAn, das erleichtert mich jetzt schon ein wenig.
Ich habe mich im Internet umgeschaut aber ich finde diese Pyramide oder zumindest so eine ähnliche überhaupt nicht mehr.
Ebenfalls hab ich nach Zeitwerten für diese Pyramiden geschaut, nur leider auch erfolglos.
Schade dass ich nichts zur Hand habe, woran ich mich orientieren könnte.
-- Editiert von fb430004-41 am 07.12.2015 17:27
Hallo droid,
Vergleichbar sind diese Pyramiden nicht.
Die besagte Pyramide war von 1985, d.h sie war noch nicht so üppig und aufwendig gestaltet wie die, die jetzt angeboten werden.
Das ist ein Unterschied zwischen Tag und Nacht, zumal diese mittlerweile auch schon elektrisch funktionieren und nicht mit Kerzen.
Da find ich den Vergleich zwischen Trabbi und Lamborghini von JenAn sehr treffend.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten