Ebay versehentlich Handy ersteigert

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
cross_di
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay versehentlich Handy ersteigert

Hallo,

seit mehreren Wochen schaue ich mir bei eBay nach Angeboten zu dem Nokia-Handy N96 um. Gestern habe ich mir mit den verfügbaren Filtern bei Ebay alle N96-Handy anzeigen lassen. Als ich dachte das richtige gefunden zu haben, gab ich ein Gebot ab und den Zuschlag erhalten.

Leider habe ich versehentlich das N78 ersteigert, was eine etwas abgeschmälerte Form des N96 darstellt. Im Titel stand N78 vergleichbar mit N96, N95 etc. Die Artikelbeschreibung bezog sich auf das N78.

Da der Verkäufer zwei Angebote parallel laufen ließ (N96 und N78) und auch die Aufmachung der seite ähnlich war (markante Farben, Schrift etc.) habe ich versehentlich das N78 ersteigert. Mein Maximalgebot lag bei ca. 280€ und wurde zum Glück nicht erreicht. Den 280€ für das N78 ist absolut übertrieben. Ich dachte aber halt, dass ich auf das N96 biete.

Nach der Auktion habe ich den Verkäufer um Entschuldigun gebeten und ihm vorgeschlagen, die Ebay-Gebühren zu übernehmen oder gegen Aufpreis ds N96 zu kaufen. Leider wollte er partout nicht mit sich reden lassen. Stattdessen hat er mir angeboten 50% des Kaufpreises zu zahlen, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen.

Gibt es hier eine Möglichkeit rauszukommen? Es war wirklich ein Versehen.
Danke vorab.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 129x hilfreich)

Fechten Sie Ihre Willenserklärung (UNVERZÜGLICH gem: § 121 BGB ) mit Hilfe von § 119 BGB an.
Fertig, aus, Micky Maus....

-- Editiert am 28.04.2009 16:36

0x Hilfreiche Antwort

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