Hallo,
Ich hoffe ich bin hier an der richtigen Adressse und ihr könnt mir die rechtlichen gegebenheiten erklären.
Es ist folgendes passiert:
Ich habe am 27.12.07 ein 24 Zoll Display bei ebay ersteigert.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150197464802&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:DE:1123
Hier könnt Ihr euch das Angebot nochmal genau ansehen!
Ich muss zugeben ich war etwas voreilig, habe auch nicht damit gerechnet das Gerät zu bekommen und auch die schlechte Grammatik des Angebotstextes ist mir erst hinterher aufgefallen.
Nun ja ich habe das Gerät ersteigert und nochmal dem Verkäufer geschrieben ob Nachname möglich wäre. Ich bekam sogar eine Antwort jedoch nicht von der Person die den Artikel bei ebay verkauft hat. Wieder in mäßigem Deutsch hat mir die zweite Person erklärt das nur Überweisung akzeptiert wird.
Soweit alles schön und gut seh ich auch ein Nachname wurde nicht aufgeführt bei den Zahlmethoden.
Ich habe das Geld nicht überwiesen sondern eine zweite Mail geschrieben über ebay und an die zweite Person. Ich bat sie mir zu erklären wieso ich jetzt mit 2 Personen kontakt habe. Ich habe bis jetzt keine Antwort bekommen.
Des weiteren ist mir aufgefallen, dass er den Kaufbeleg vom 14.07.2007 beilegt. Jedoch gibt es das Gerät erst seit dem 24.09.07 zu kaufen soweit ich weiß. Daher vermute ich das es sich nicht um den w2409h sondern um das Vorgängermodell w2408 (ohne "h") handelt. Daher möchte ich eine Kopie vom Kaufbeleg bevor ich das Geld überweise.
Jetzt meine Fragen:
Habe ich das recht dazu ?
Muss der Verkäufer auf Fragen antworten ?
Muss ich jetzt ohne wenn und aber überweisen ?
Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Kaufvertrag auszusteigen?
Gibt es irgendwelche Fristen an die ich mich oder er sich halten muss ?
Wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.
mfg Philipp
Ebay - vom Kaufvertrag zurücktreten?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ich habe zwar noch nie etwas mit paypal zu tun gehabt, aber der VK bietet diese Art der Zahlung ja auch an.
Wenn sie über paypal bezahlen, wird der Betrag dem VK doch erst ausgezahlt wenn sie nach Erhalt der Ware grünes Licht geben.
Wäre das keine mögliche Lösung?
Einfach so vom Kauf zurücktreten mit der Begründung -Ich habe ein komisches Gefühl bei der Sache- könnte problematisch werden.
-- Editiert von vallenton am 01.01.2008 12:36:35
*Wenn sie über paypal bezahlen, wird der Betrag dem VK doch erst ausgezahlt wenn sie nach Erhalt der Ware grünes Licht geben.*
Das stimmt nicht. Das verwechselst du mit einem Treuhandservice.
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Oh, sorry, das wußte ich nicht. Bisher habe ich paypal immer gemieden - war aber der festen Überzeugung das es genau so abläuft.
Nicht schlecht, das neue Jahr ist gerade mal einen Tag alt und ich habe schon etwas dazugelernt.
Danke normi.
(Ein Vorsatz von mir für 2008 war, alles positiv zu sehen)
Hallo,
Des weiteren ist mir aufgefallen, dass er den Kaufbeleg vom 14.07.2007 beilegt.
Das steht auch deutlich lesbar da. Wenn du das vorher nicht gelesen hast - deine Schuld.
Jedoch gibt es das Gerät erst seit dem 24.09.07 zu kaufen soweit ich weiß.
Sicher bist du dir wohl nicht? Dann solltest du das erstmal genau klären.
Daher vermute ich das es sich nicht um den w2409h sondern um das Vorgängermodell w2408 (ohne h) handelt.
Auch das solltest du klären.
Daher möchte ich eine Kopie vom Kaufbeleg bevor ich das Geld überweise.
Hier glaube ich nicht an dein Recht dies verlangen zu können. Allenfalls kannst du ihn darum bitten. Nur könnte die Quittung auch etwas falsches zeigen. Besser wäre wohl ein Foto vom Typenschild des Gerätes.
Du musst unterstellen, dass der Verkäufer nicht absichtlich falsche Angaben machte. Allerdings wäre es für ihn von Vorteil, wenn er dir Auskünfte geben würde, obwohl du den Monitor schon verbindlich gekauft hast.
Da ich kein Anwalt bin, würde ich sagen, dass du sowieso schon Fehler gemacht hast, indem du nicht gut genug gelesen hast und auch noch auf ein Herstellerfoto geboten hast. Ich würde das nicht machen, weil man nicht weiß, welchen augenblicklichen Zustand das Gerät tatsächlich hat.
Auf der anderen Seite könntest du aus meiner Sicht den Kaufvertrag versuchen für nichtig zu erklären, wenn das Gerät tatsächlich nicht dem angebotenen entspricht. Das würde ich dem Verkäufer erstmal auf die Stulle schmieren und abwarten, was der dazu sagt.
Tja, und wenn der nicht so will wie du, dann bleibt wohl nur der Anwaltsbesuch.
Ist denn ein gravierender Unterschied der beiden Typen von Monitor vorhanden? Ich meine, wenn da nur stylisch etwas verändert wurde, aber ansonsten keine technische Änderung vorliegt, dann könnte das evtl. bei der Anfechtung des Kaufvertrages eine Rolle spielen. Denk ich mal so.
Gruß
Günther
Hmmm Okay ... das mit Paypal habe ich mir auch schon überlegt! Aber was sind denn dann die vorteile von Paypal? Nur sofortige Geldgutschrift?
Da muss doch mehr dahinterstehen!
So und wenn er die Zahlungsmethode angegeben hat und doch kein Paypal account hat also er paypal vielleicht nur versehentlich ausgewählt hat? Dann wäre das doch auch eine Möglichkeit vom Verkaufvertrag zurück zu treten oder ?
Nein einen gravierenden Unterschied gibt es nicht, sie haben beide das selbe Gehäuse, unterscheiden sich nur ein klein wenig von den technischen Daten!
Aber das ältere Modell bekomme ich neu schon für weniger. Außerdem habe ich dann den Orginalkarton dann noch mit dabei. Damit steigt auch der Wiederverkaufswert.
Ich möchte jetzt nur noch wissen, um welches Gerät es sich wirklich handelt und eine schnelle und saubere Kaufabwicklung!
Wenn es sich wirklich um das alte Modell handeln sollte, trete ich vom Kaufvertrag zurück und ich denke da stehe ich auch im Recht, wenn die Artikelbezeichnung falsch war!
Danke für eure Antworten!
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