Hallo zusammen!
Bei eBay
wird ein Artikel eingestellt - keine Gebote. Ein Interessent nimmt Kotakt zum Anbieter auf. Während eines Telefonats wird eine Kaufsumme vereinbart und danach überwiesen. Die Auktion wird vom Anbieter abgebrochen. Dieser sendet danach die Ware dem Käufer.
Der Käufer droht nun mit Anwalt, Polizei, etc. da die Anzahl der gelieferten Artikel angeblich nicht stimmt und die Ware angeblich nicht der Beschreibung entspricht.
1. Kann man sich diesbezüglich auf eine Auktion bzw. deren Artikelbeschreibung berufen, die abgebrochen wurde?
2. Ohne Zeugen des Telefonats kann doch nicht nachgewiesen werden, was vereinbart wurde - oder?
Gruß von badcobra18
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" Mit Geld geht alles!"
-- Editiert am 17.01.2010 16:44
Ebay vs. Telefon
17. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2010 | 16:42
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 10x hilfreich)
Ebay vs. Telefon
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2010 | 18:32
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 569x hilfreich)
quote:
Bei Ebay wird ein Artikel eingestellt - keine Gebote. Ein Interessent nimmt Kotakt zum Anbieter auf. Während eines Telefonats wird eine Kaufsumme vereinbart und danach überwiesen. Die Auktion wird vom Anbieter abgebrochen. Dieser sendet danach die Ware dem Käufer.
Was natürlich Beschiss gegenüber Ebay ist.
Sollte es sich um eine gewerblichen Verkäufer handeln und der Verkauf statt offiziell "unter der Hand" stattfinden, wohl auch noch Steuerhinterziehung.
quote:
1. Kann man sich diesbezüglich auf eine Auktion bzw. deren Artikelbeschreibung berufen, die abgebrochen wurde?
Darauf bezogen sich doch wohl die Vereinbarungen, bzw der Verkauf?
quote:
2. Ohne Zeugen des Telefonats kann doch nicht nachgewiesen werden, was vereinbart wurde - oder?
Das kommt drauf an...
Ausserdem wäre das mögliche Beweisen nicht eine Frage des Rechtes.
Recht hat nicht, wer am besten lügt, auch dann nicht, wenn der andere es nicht belegen kann.
Der Käufer könnte ja ebenso lügen und sich auf einen Zeuge berufen, der angeblich alle mit Wissen des Verkäufers mitgehört hat.
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" "
#2
Antwort vom 23. Januar 2010 | 14:20
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 10x hilfreich)
quote:
Sollte es sich um eine gewerblichen Verkäufer handeln und der Verkauf statt offiziell "unter der Hand" stattfinden, wohl auch noch Steuerhinterziehung.
Nein, waren beide privat
quote:
Darauf bezogen sich doch wohl die Vereinbarungen, bzw der Verkauf?
Der Kaufvertrag ist am Telefon zustande gekommen.
Gruß von badcobra18
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